BundesBonus

Stadt· Daten 2024

Dein Blick auf Oldenburg

Empfänger

3.860

Ø Anspruch

333 €

Oldenburg ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe IV zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 3.860 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 333 €/Monat, 2023 waren es 3.610.

IV

Mietstufe

Oldenburg

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer mittleren Mietstufe.

Wohngeld für Oldenburg berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Oldenburg

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

0 € – 6.000 €

Anzahl der Personen im Haushalt

Tatsächliche Miete (warm)

0 € – 3.000 €

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle in Oldenburg finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag in Oldenburg?

Als lokale Anlaufstelle ist für Oldenburg Oldenburg hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Oldenburg wird in Niedersachsen als Stadt geführt. Die Einwohnerzahl liegt bei 174.047. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 03403.

3.860 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für Oldenburg. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 333 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 22 Empfänger. Das sind rund 16 Prozent über dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 3.996 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld in Oldenburg?

Stufe IV ist die mittlere der sieben Mietstufen. Die anrechenbaren Höchstbeträge für Oldenburg liegen damit zwischen den günstigsten und den teuersten Wohnungsmärkten, die das Wohngeldgesetz unterscheidet.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe IV (Oldenburg) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 511 € pro Monat + 150 €
2 Personen 619 € pro Monat + 182 €
3 Personen 737 € pro Monat + 216 €
4 Personen 858 € pro Monat + 250 €
5 Personen 982 € pro Monat + 288 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Oldenburg
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Landkreis Osnabrück I 437 € pro Monat
Landkreis Göttingen I 437 € pro Monat
Landkreis Emsland I 437 € pro Monat
Osnabrück IV 619 € pro Monat
Landkreis Cloppenburg I 437 € pro Monat

Wie ist Oldenburg im regionalen Vergleich eingeordnet?

Keine Gemeinde im näheren Umland ist höher eingestuft als die Stadt selbst: Sie liegt in Mietstufe IV, im Umland reicht die Spanne von I bis II. Für einen Zwei-Personen-Haushalt heißt das: 619 € im Monat sind hier als Miete anrechenbar. Was darüber liegt, bleibt beim Wohngeld unberücksichtigt — deshalb lohnt der Blick auf die Einstufung, wenn eine Wohnung knapp über der Grenze liegt.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete in Gemeinden im Umkreis von Oldenburg
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen EinwohnerLuftlinie
WardenburgII493 € pro Monat 16.4849 km
RastedeII493 € pro Monat 22.89612 km
WiefelstedeII493 € pro Monat 16.46914 km
Bad ZwischenahnII493 € pro Monat 29.69814 km
EdewechtII493 € pro Monat 22.63216 km
Hude (Oldb)I437 € pro Monat 15.99417 km
HattenII493 € pro Monat 14.25017 km
BerneI437 € pro Monat 7.05318 km
ElsflethI437 € pro Monat 9.00419 km
JadeI437 € pro Monat 5.84321 km
GroßenknetenI437 € pro Monat 15.61322 km
WesterstedeI437 € pro Monat 23.93823 km
BöselI437 € pro Monat 8.83723 km
GarrelI437 € pro Monat 15.15225 km
GanderkeseeII493 € pro Monat 31.49425 km
DötlingenI437 € pro Monat 6.15526 km
OvelgönneI437 € pro Monat 5.42126 km
LemwerderI437 € pro Monat 6.99927 km
SchwanewedeII493 € pro Monat 19.93727 km
Brake (Unterweser)II493 € pro Monat 15.20027 km
FriesoytheI437 € pro Monat 22.68527 km
ApenI437 € pro Monat 12.11829 km
VarelI437 € pro Monat 24.70429 km
BockhornI437 € pro Monat 8.85131 km

Entfernungen sind gerundete Luftlinien zwischen den Ortsmittelpunkten, keine Fahrstrecken. Grundlage der Mietstufen ist die Anlage zur Wohngeldverordnung; maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt.

Wer bekommt Wohngeld in Oldenburg?

Daten aus 2024

Empfänger

3.860

Ø pro Monat

333 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag in Oldenburg?
In Oldenburg hat die Wohngeldstelle zwei Anschriften, und das ist kein Fehler: Besuchen kannst du sie am Pferdemarkt unter der Postleitzahl 26121, die Postanschrift für Anträge lautet dagegen Stadt Oldenburg – Amt für Teilhabe und Soziales, Fachdienst Soziale Hilfen, Pferdemarkt 14, 26122 Oldenburg. Organisatorisch hängt die Wohngeldstelle als eigene Einheit unter dem Fachdienst Soziale Hilfen. Persönlich vorbeikommen musst du nicht. Die Stadt schreibt es selbst: „Es ist nicht erforderlich, dass sie den Wohngeldantrag persönlich abgeben.“ Der Antrag kann per Post kommen, in den Hausbriefkasten geworfen, an der Infothek abgegeben oder per E-Mail an [email protected] geschickt werden. Weil die Wohngeldstelle auf digitale Verarbeitung umstellt, bittet sie ausdrücklich darum, nur Kopien einzureichen — eingereichte Unterlagen werden nach kurzer Aufbewahrungszeit vernichtet. Die Sachbearbeitung ist nach Anfangsbuchstaben zweigeteilt, A bis Le und Lf bis Z, und jede Hälfte hat eine eigene Durchwahl; über die allgemeine Servicenummer der Stadt kommst du ebenfalls durch. Geöffnet ist montags, dienstags, donnerstags und freitags jeweils vormittags, der Mittwoch fällt aus. Auf die Wartezeit solltest du dich einstellen: Die Stadt beziffert die Bearbeitungsdauer selbst mit rund vierzehn Wochen, betont aber, dass dir dadurch nichts verloren geht, weil der Anspruch ab dem Monat der Antragstellung geprüft wird. Zwei Anschlussleistungen hängen in Oldenburg am Wohngeldbezug: die Leistungen für Bildung und Teilhabe für die mitgerechneten Kinder und der Oldenburg Pass, den du im laufenden Wohngeldbezug zusätzlich beantragen kannst.
Wie ist Oldenburg im regionalen Vergleich eingeordnet?
Keine Gemeinde im näheren Umland ist höher eingestuft als die Stadt selbst: Sie liegt in Mietstufe IV, im Umland reicht die Spanne von I bis II. Für einen Zwei-Personen-Haushalt heißt das: 619 € im Monat sind hier als Miete anrechenbar. Was darüber liegt, bleibt beim Wohngeld unberücksichtigt — deshalb lohnt der Blick auf die Einstufung, wenn eine Wohnung knapp über der Grenze liegt.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld in Oldenburg?
Stufe IV ist die mittlere der sieben Mietstufen. Die anrechenbaren Höchstbeträge für Oldenburg liegen damit zwischen den günstigsten und den teuersten Wohnungsmärkten, die das Wohngeldgesetz unterscheidet. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 619 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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