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Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Salzlandkreis

Empfänger

4.325

Ø Anspruch

223 €

Landkreis Salzlandkreis ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe II zugeordnet (niedrige Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 4.325 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 223 €/Monat, 2023 waren es 4.275.

II

Mietstufe

Landkreis Salzlandkreis

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Salzlandkreis berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Salzlandkreis

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Arbeitnehmer, Eigentümer, Familie, Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Salzlandkreis finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Salzlandkreis?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Salzlandkreis Salzlandkreis hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Salzlandkreis ein Landkreis in Sachsen-Anhalt. Die Einwohnerzahl liegt bei 180.771. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 15089.

4.325 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Salzlandkreis. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 223 € im Monat — das bundesweite Mittel desselben Jahres liegt mit 287 € darüber. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 24 Empfänger. Das sind rund 22 Prozent unter dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 2.676 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Salzlandkreis?

Mit Stufe II liegt der Landkreis Salzlandkreis im unteren Bereich der siebenteiligen Skala. Die anrechenbaren Höchstbeträge steigen gegenüber Stufe I, bleiben aber unter denen der oberen Stufen.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe II (Landkreis Salzlandkreis) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 408 € pro Monat + 47 €
2 Personen 493 € pro Monat + 56 €
3 Personen 587 € pro Monat + 66 €
4 Personen 686 € pro Monat + 78 €
5 Personen 782 € pro Monat + 88 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Salzlandkreis
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Halle (Saale) III 551 € pro Monat
Magdeburg III 551 € pro Monat
Landkreis Harz I 437 € pro Monat
Landkreis Burgenlandkreis II 493 € pro Monat
Landkreis Anhalt-Bitterfeld II 493 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von II bis III. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe II; abweichend eingestuft sind Bernburg (Saale) und Schönebeck (Elbe). Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 58 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Salzlandkreis
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Alsleben (Saale)II493 € pro Monat
AscherslebenII493 € pro Monat
BarbyII493 € pro Monat
Bernburg (Saale)III551 € pro Monat
BördeaueII493 € pro Monat
Börde-HakelII493 € pro Monat
BördelandII493 € pro Monat
BorneII493 € pro Monat
Calbe (Saale)II493 € pro Monat
EgelnII493 € pro Monat
GierslebenII493 € pro Monat
GüstenII493 € pro Monat
HecklingenII493 € pro Monat
IlberstedtII493 € pro Monat
KönnernII493 € pro Monat
Nienburg (Saale)II493 € pro Monat
PlötzkauII493 € pro Monat
Schönebeck (Elbe)III551 € pro Monat
SeelandII493 € pro Monat
StaßfurtII493 € pro Monat
WolmirslebenII493 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Salzlandkreis?

Daten aus 2024

Empfänger

4.325

Ø pro Monat

223 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Salzlandkreis?
Vier Städte im Salzlandkreis entscheiden selbst über Wohngeld: Bernburg an der Saale, Schönebeck an der Elbe, Aschersleben und Staßfurt. Alle vier liegen über zwanzigtausend Einwohnern, und genau das ist in Sachsen-Anhalt die Grenze — Städte dieser Größe sind neben dem Kreis zuständig, nicht unter ihm. Der Kreis bearbeitet nur die kleineren Gemeinden und die beiden Verbandsgemeinden. Beim Kreis liegt Wohngeld in einem Sachgebiet, das drei fachfremde Dinge zusammenfasst: Hilfe zur Pflege, Wohngeld und Bestattungskosten. Es sitzt am Karlsplatz 37 in Bernburg und ist über die Zentrale 03471 684-0 erreichbar; eine eigene Wohngeld-Durchwahl veröffentlicht der Kreis nicht. Achte auf die Postanschrift, sie nennt nur Postleitzahl und Ort ohne Straße. Bei den Sprechzeiten sind drei von fünf Tagen eingeschränkt: Montags und freitags geht es nur nach Terminvereinbarung, mittwochs ist geschlossen. Dienstags und donnerstags ist vormittags und nachmittags offen, dienstags bis achtzehn Uhr. In Bernburg lohnt ein genauer Blick auf den zweiten Buchstaben deines Namens. Fünf Zuständigkeiten teilen sich dort die Fälle, und das S ist auf drei davon verteilt: S und Sch bei einer, Sp bei einer zweiten, St bei einer dritten. Die Stelle sitzt im Rathaus II in der Schlossstraße 11, nicht an der allgemeinen Stadtanschrift. Staßfurt führt seine Wohngeldstelle in der Steinstraße 38 unter [email protected] und Durchwahlen ab 03925 981-381. Bei den Mietenstufen liegt der Kreis bei Stufe II. Bernburg und Schönebeck liegen darüber bei Stufe III; Aschersleben und Staßfurt bleiben bei II.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von II bis III. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe II; abweichend eingestuft sind Bernburg (Saale) und Schönebeck (Elbe). Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 58 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Salzlandkreis?
Mit Stufe II liegt der Landkreis Salzlandkreis im unteren Bereich der siebenteiligen Skala. Die anrechenbaren Höchstbeträge steigen gegenüber Stufe I, bleiben aber unter denen der oberen Stufen. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 493 € im Monat.

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Mehr zu Wohngeld in Landkreis Salzlandkreis

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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