BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Rottweil

Empfänger

1.610

Ø Anspruch

291 €

Landkreis Rottweil ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 1.610 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 291 €/Monat, 2023 waren es 1.495.

I

Mietstufe

Landkreis Rottweil

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Rottweil berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Rottweil

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

0 € – 6.000 €

Anzahl der Personen im Haushalt

Tatsächliche Miete (warm)

0 € – 3.000 €

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Rottweil finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Rottweil?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Rottweil Landkreis Rottweil hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Rottweil ein Landkreis in Baden-Württemberg. Die Einwohnerzahl liegt bei 140.237. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 08325.

1.610 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Rottweil. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 291 € im Monat und damit ungefähr auf Höhe des bundesweiten Mittels von 287 €. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 11 Empfänger. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 3.492 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Rottweil?

Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Rottweil rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe I (Landkreis Rottweil) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 361 € pro Monat Ausgangswert der Skala
2 Personen 437 € pro Monat Ausgangswert der Skala
3 Personen 521 € pro Monat Ausgangswert der Skala
4 Personen 608 € pro Monat Ausgangswert der Skala
5 Personen 694 € pro Monat Ausgangswert der Skala

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Rottweil
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Landkreis Rhein-Neckar-Kreis II 493 € pro Monat
Stuttgart VI 745 € pro Monat
Landkreis Ludwigsburg IV 619 € pro Monat
Landkreis Ortenaukreis II 493 € pro Monat
Landkreis Rems-Murr-Kreis III 551 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis III. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Oberndorf am Neckar, Rottweil, Schramberg und Sulz am Neckar. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 114 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Rottweil
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
AichhaldenI437 € pro Monat
BösingenI437 € pro Monat
DeißlingenI437 € pro Monat
DietingenI437 € pro Monat
DornhanI437 € pro Monat
DunningenI437 € pro Monat
EpfendorfI437 € pro Monat
EschbronnI437 € pro Monat
Fluorn-WinzelnI437 € pro Monat
HardtI437 € pro Monat
LauterbachI437 € pro Monat
Oberndorf am NeckarII493 € pro Monat
RottweilIII551 € pro Monat
SchenkenzellI437 € pro Monat
SchiltachI437 € pro Monat
SchrambergII493 € pro Monat
Sulz am NeckarII493 € pro Monat
VillingendorfI437 € pro Monat
VöhringenI437 € pro Monat
WellendingenI437 € pro Monat
Zimmern ob RottweilI437 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Rottweil?

Daten aus 2024

Empfänger

1.610

Ø pro Monat

291 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Rottweil?
Wohngeldanträge bearbeitet die Wohngeldstelle des Landratsamts Rottweil, Olgastraße 6 in 78628 Rottweil. Erreichbar ist die Stelle unter 0741 244 0. Schriftliche Anfragen gehen an [email protected]. Eigene Wohngeldstellen führen außerdem Deißlingen, Rottweil und Schramberg — wer dort wohnt, wendet sich an die jeweilige Verwaltung vor Ort.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis III. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Oberndorf am Neckar, Rottweil, Schramberg und Sulz am Neckar. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 114 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Rottweil?
Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Rottweil rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 437 € im Monat.

Wohngeld auch in deiner Nähe

Regionen mit eigenen Daten — Antrags-Zahlen, Durchschnittsbeträge oder kuratierte Besonderheiten. Hilfreich wenn du Landkreis Rottweil mit Nachbar-Städten vergleichen willst.

Mehr Wohngeld-Inhalte für Landkreis Rottweil

Andere Programme in dieser Region, weitere Städte und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt Wohngeld mit Fokus auf Landkreis Rottweil. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.