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Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Empfänger

890

Ø Anspruch

282 €

Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 890 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 282 €/Monat, 2023 waren es 805.

I

Mietstufe

Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Anzahl der Personen im Haushalt

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete (warm)

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  2. 02

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  3. 03

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  4. 04

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  5. 05

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis ein Landkreis in Rheinland-Pfalz. Die Einwohnerzahl liegt bei 106.705. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 07140.

Die Statistik nennt für 2024 im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis 890 Empfänger. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 282 € im Monat und damit ungefähr auf Höhe des bundesweiten Mittels von 287 €. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 8,3 Empfänger.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis?

Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe I (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 361 € pro Monat Ausgangswert der Skala
2 Personen 437 € pro Monat Ausgangswert der Skala
3 Personen 521 € pro Monat Ausgangswert der Skala
4 Personen 608 € pro Monat Ausgangswert der Skala
5 Personen 694 € pro Monat Ausgangswert der Skala

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Landkreis Mayen-Koblenz I 437 € pro Monat
Landkreis Neuwied I 437 € pro Monat
Landkreis Westerwaldkreis I 437 € pro Monat
Mainz VI 745 € pro Monat
Ludwigshafen am Rhein IV 619 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Für alle hier aufgeführten Gemeinden gilt dieselbe Mietstufe I. Der Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete unterscheidet sich innerhalb des Kreisgebiets also nicht — für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt er überall bei 437 € im Monat. Was du tatsächlich bekommst, hängt daneben von Einkommen und Miethöhe ab.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
AlterkülzI437 € pro Monat
AltweidelbachI437 € pro Monat
ArgenthalI437 € pro Monat
BadenhardI437 € pro Monat
BärenbachI437 € pro Monat
BelgI437 € pro Monat
BelgweilerI437 € pro Monat
Bell (Hunsrück)I437 € pro Monat
BeltheimI437 € pro Monat
BenzweilerI437 € pro Monat
BergenhausenI437 € pro Monat
BeulichI437 € pro Monat
BickenbachI437 € pro Monat
BiebernI437 € pro Monat
BirkheimI437 € pro Monat
BoppardI437 € pro Monat
BraunshornI437 € pro Monat
BubachI437 € pro Monat
BuchI437 € pro Monat
BüchenbeurenI437 € pro Monat
BudenbachI437 € pro Monat
DamscheidI437 € pro Monat
DichtelbachI437 € pro Monat
DickenschiedI437 € pro Monat
DillI437 € pro Monat
DillendorfI437 € pro Monat
DommershausenI437 € pro Monat
DörthI437 € pro Monat
Ellern (Hunsrück)I437 € pro Monat
EmmelshausenI437 € pro Monat
ErbachI437 € pro Monat
FronhofenI437 € pro Monat
GehlweilerI437 € pro Monat
GemündenI437 € pro Monat
GödenrothI437 € pro Monat
GondershausenI437 € pro Monat
HahnI437 € pro Monat
HalsenbachI437 € pro Monat
HasselbachI437 € pro Monat
HausbayI437 € pro Monat
HeckenI437 € pro Monat
HeinzenbachI437 € pro Monat
HenauI437 € pro Monat
Hirschfeld (Hunsrück)I437 € pro Monat
HollnichI437 € pro Monat
HolzbachI437 € pro Monat
HornI437 € pro Monat
HungenrothI437 € pro Monat
KappelI437 € pro Monat
KarbachI437 € pro Monat
KastellaunI437 € pro Monat
KeidelheimI437 € pro Monat
Kirchberg (Hunsrück)I437 € pro Monat
KisselbachI437 € pro Monat
KlosterkumbdI437 € pro Monat
KludenbachI437 € pro Monat
KorweilerI437 € pro Monat
KratzenburgI437 € pro Monat
Külz (Hunsrück)I437 € pro Monat
KümbdchenI437 € pro Monat

Die Tabelle zeigt 60 Gemeinden des Kreises. Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis?

Daten aus 2024

Empfänger

890

Ø pro Monat

282 €

Häufige Fragen

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Nein. Wohngeld ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Du zahlst es nicht zurück — auch nicht, wenn sich dein Einkommen später erhöht. Allerdings musst du Änderungen während der Bewilligungsphase melden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Aktuell zwischen 4 und 12 Wochen, in Großstädten teilweise länger. Der Anspruch entsteht aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — du verlierst also nichts durch die Wartezeit.
Kann ich Wohngeld auch als Eigentümer bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Voraussetzung: du bewohnst die Immobilie selbst und deine monatliche Belastung (Zins, Tilgung, Bewirtschaftung) liegt im förderfähigen Rahmen.
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wohngeld ist mit Bürgergeld und Grundsicherung nicht kombinierbar — du musst dich entscheiden. Mit Kindergeld, Elterngeld und Bafög ist es jedoch kombinierbar.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

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