BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Mainz-Bingen

Empfänger

1.870

Ø Anspruch

331 €

Landkreis Mainz-Bingen ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe III zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 1.870 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 331 €/Monat, 2023 waren es 1.825.

III

Mietstufe

Landkreis Mainz-Bingen

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer mittleren Mietstufe.

Wohngeld für Landkreis Mainz-Bingen berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Mainz-Bingen

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Anzahl der Personen im Haushalt

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete (warm)

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Mainz-Bingen finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Mainz-Bingen?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Mainz-Bingen Landkreis Mainz-Bingen hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Mainz-Bingen ein Landkreis in Rheinland-Pfalz. In der Region leben 206.454 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 07339.

1.870 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Mainz-Bingen. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 331 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 9,1 Empfänger.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Mainz-Bingen?

Stufe III ordnet den Landkreis Mainz-Bingen in das untere Mittelfeld ein. Die Tabelle zeigt, bis zu welcher Kaltmiete das Wohngeld in dieser Stufe rechnet — jeder Euro darüber zählt in der Formel nicht mit.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe III (Landkreis Mainz-Bingen) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 456 € pro Monat + 95 €
2 Personen 551 € pro Monat + 114 €
3 Personen 657 € pro Monat + 136 €
4 Personen 766 € pro Monat + 158 €
5 Personen 875 € pro Monat + 181 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Mainz-Bingen
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Landkreis Mayen-Koblenz I 437 € pro Monat
Landkreis Neuwied I 437 € pro Monat
Landkreis Westerwaldkreis I 437 € pro Monat
Mainz VI 745 € pro Monat
Ludwigshafen am Rhein IV 619 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von III bis IV. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe III; abweichend eingestuft sind Ingelheim am Rhein und Nieder-Olm. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 68 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Mainz-Bingen
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
AppenheimIII551 € pro Monat
AspisheimIII551 € pro Monat
BacharachIII551 € pro Monat
BadenheimIII551 € pro Monat
Bingen am RheinIII551 € pro Monat
BodenheimIII551 € pro Monat
BreitscheidIII551 € pro Monat
BubenheimIII551 € pro Monat
BudenheimIII551 € pro Monat
DalheimIII551 € pro Monat
DexheimIII551 € pro Monat
DienheimIII551 € pro Monat
DolgesheimIII551 € pro Monat
Dorn-DürkheimIII551 € pro Monat
EimsheimIII551 € pro Monat
EngelstadtIII551 € pro Monat
EssenheimIII551 € pro Monat
FriesenheimIII551 € pro Monat
Gau-AlgesheimIII551 € pro Monat
Gau-BischofsheimIII551 € pro Monat
GensingenIII551 € pro Monat
GrolsheimIII551 € pro Monat
GuntersblumIII551 € pro Monat
HahnheimIII551 € pro Monat
HarxheimIII551 € pro Monat
HillesheimIII551 € pro Monat
HorrweilerIII551 € pro Monat
Ingelheim am RheinIV619 € pro Monat
Jugenheim in RheinhessenIII551 € pro Monat
Klein-WinternheimIII551 € pro Monat
KöngernheimIII551 € pro Monat
LörzweilerIII551 € pro Monat
LudwigshöheIII551 € pro Monat
ManubachIII551 € pro Monat
MommenheimIII551 € pro Monat
Münster-SarmsheimIII551 € pro Monat
NackenheimIII551 € pro Monat
NiederheimbachIII551 € pro Monat
Nieder-HilbersheimIII551 € pro Monat
Nieder-OlmIV619 € pro Monat
NiersteinIII551 € pro Monat
OberdiebachIII551 € pro Monat
OberheimbachIII551 € pro Monat
Ober-HilbersheimIII551 € pro Monat
Ober-OlmIII551 € pro Monat
OckenheimIII551 € pro Monat
OppenheimIII551 € pro Monat
Sankt JohannIII551 € pro Monat
Schwabenheim an der SelzIII551 € pro Monat
SelzenIII551 € pro Monat
SörgenlochIII551 € pro Monat
SprendlingenIII551 € pro Monat
Stadecken-ElsheimIII551 € pro Monat
TrechtingshausenIII551 € pro Monat
UelversheimIII551 € pro Monat
UndenheimIII551 € pro Monat
WaldalgesheimIII551 € pro Monat
Weiler bei BingenIII551 € pro Monat
WeinolsheimIII551 € pro Monat
WelgesheimIII551 € pro Monat

Die Tabelle zeigt 60 Gemeinden des Kreises. Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Mainz-Bingen?

Daten aus 2024

Empfänger

1.870

Ø pro Monat

331 €

Häufige Fragen

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Nein. Wohngeld ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Du zahlst es nicht zurück — auch nicht, wenn sich dein Einkommen später erhöht. Allerdings musst du Änderungen während der Bewilligungsphase melden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Aktuell zwischen 4 und 12 Wochen, in Großstädten teilweise länger. Der Anspruch entsteht aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — du verlierst also nichts durch die Wartezeit.
Kann ich Wohngeld auch als Eigentümer bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Voraussetzung: du bewohnst die Immobilie selbst und deine monatliche Belastung (Zins, Tilgung, Bewirtschaftung) liegt im förderfähigen Rahmen.
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wohngeld ist mit Bürgergeld und Grundsicherung nicht kombinierbar — du musst dich entscheiden. Mit Kindergeld, Elterngeld und Bafög ist es jedoch kombinierbar.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

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