BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Bad Kreuznach

Empfänger

2.175

Ø Anspruch

290 €

Landkreis Bad Kreuznach ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 2.175 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 290 €/Monat, 2023 waren es 1.820.

I

Mietstufe

Landkreis Bad Kreuznach

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Bad Kreuznach berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Bad Kreuznach

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Anzahl der Personen im Haushalt

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete (warm)

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Bad Kreuznach finden

    Welche Verwaltung zuständig ist, steht oben auf dieser Seite. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Bad Kreuznach?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Bad Kreuznach Landkreis Bad Kreuznach hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Bad Kreuznach ein Landkreis in Rheinland-Pfalz. Die Einwohnerzahl liegt bei 164.748. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 07133.

2.175 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Bad Kreuznach. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 290 € im Monat und damit ungefähr auf Höhe des bundesweiten Mittels von 287 €. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 13 Empfänger.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Bad Kreuznach?

Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Bad Kreuznach rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe I (Landkreis Bad Kreuznach) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 361 € pro Monat Ausgangswert der Skala
2 Personen 437 € pro Monat Ausgangswert der Skala
3 Personen 521 € pro Monat Ausgangswert der Skala
4 Personen 608 € pro Monat Ausgangswert der Skala
5 Personen 694 € pro Monat Ausgangswert der Skala

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Bad Kreuznach
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Landkreis Mayen-Koblenz I 437 € pro Monat
Landkreis Neuwied I 437 € pro Monat
Landkreis Westerwaldkreis I 437 € pro Monat
Mainz VI 745 € pro Monat
Ludwigshafen am Rhein IV 619 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis III. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Bad Kreuznach. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 114 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Bad Kreuznach
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
AbtweilerI437 € pro Monat
AllenfeldI437 € pro Monat
AltenbambergI437 € pro Monat
ArgenschwangI437 € pro Monat
AuenI437 € pro Monat
Bad KreuznachIII551 € pro Monat
Bad SobernheimI437 € pro Monat
BärenbachI437 € pro Monat
BärweilerI437 € pro Monat
BecherbachI437 € pro Monat
Becherbach bei KirnI437 € pro Monat
BiebelsheimI437 € pro Monat
BockenauI437 € pro Monat
BoosI437 € pro Monat
BraunweilerI437 € pro Monat
BrauweilerI437 € pro Monat
BreitenheimI437 € pro Monat
BretzenheimI437 € pro Monat
BruschiedI437 € pro Monat
BurgsponheimI437 € pro Monat
CallbachI437 € pro Monat
DalbergI437 € pro Monat
DaubachI437 € pro Monat
DaxweilerI437 € pro Monat
DeslochI437 € pro Monat
DörrebachI437 € pro Monat
DorsheimI437 € pro Monat
DuchrothI437 € pro Monat
EckenrothI437 € pro Monat
FeilbingertI437 € pro Monat
Frei-LaubersheimI437 € pro Monat
FürfeldI437 € pro Monat
GebrothI437 € pro Monat
GuldentalI437 € pro Monat
GutenbergI437 € pro Monat
HackenheimI437 € pro Monat
HahnenbachI437 € pro Monat
HallgartenI437 € pro Monat
HargesheimI437 € pro Monat
HeimweilerI437 € pro Monat
HeinzenbergI437 € pro Monat
HennweilerI437 € pro Monat
HergenfeldI437 € pro Monat
HochstättenI437 € pro Monat
Hochstetten-DhaunI437 € pro Monat
HorbachI437 € pro Monat
HüffelsheimI437 € pro Monat
HundsbachI437 € pro Monat
IppenschiedI437 € pro Monat
JeckenbachI437 € pro Monat
KellenbachI437 € pro Monat
KirnI437 € pro Monat
KirschrothI437 € pro Monat
KönigsauI437 € pro Monat
LangenlonsheimI437 € pro Monat
LangenthalI437 € pro Monat
LaubenheimI437 € pro Monat
LauschiedI437 € pro Monat
LettweilerI437 € pro Monat
LimbachI437 € pro Monat

Die Tabelle zeigt 60 Gemeinden des Kreises. Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Bad Kreuznach?

Daten aus 2024

Empfänger

2.175

Ø pro Monat

290 €

Häufige Fragen

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Nein. Wohngeld ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Du zahlst es nicht zurück — auch nicht, wenn sich dein Einkommen später erhöht. Allerdings musst du Änderungen während der Bewilligungsphase melden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Aktuell zwischen 4 und 12 Wochen, in Großstädten teilweise länger. Der Anspruch entsteht aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — du verlierst also nichts durch die Wartezeit.
Kann ich Wohngeld auch als Eigentümer bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Voraussetzung: du bewohnst die Immobilie selbst und deine monatliche Belastung (Zins, Tilgung, Bewirtschaftung) liegt im förderfähigen Rahmen.
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wohngeld ist mit Bürgergeld und Grundsicherung nicht kombinierbar — du musst dich entscheiden. Mit Kindergeld, Elterngeld und Bafög ist es jedoch kombinierbar.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

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