BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Gütersloh

Empfänger

6.425

Ø Anspruch

305 €

Landkreis Gütersloh ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe II zugeordnet (niedrige Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 6.425 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 305 €/Monat, 2023 waren es 5.980.

II

Mietstufe

Landkreis Gütersloh

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Gütersloh berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Gütersloh

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

0 € – 6.000 €

Anzahl der Personen im Haushalt

Tatsächliche Miete (warm)

0 € – 3.000 €

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Gütersloh finden

    Welche Verwaltung zuständig ist, steht oben auf dieser Seite. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Gütersloh?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Gütersloh Kreis Gütersloh hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Gütersloh ein Landkreis in Nordrhein-Westfalen. In der Region leben 363.982 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05754.

Für 2024 sind im Landkreis Gütersloh 6.425 Empfänger erfasst. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 305 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 18 Empfänger. Das sind rund 6 Prozent über dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 3.660 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Gütersloh?

Mit Stufe II liegt der Landkreis Gütersloh im unteren Bereich der siebenteiligen Skala. Die anrechenbaren Höchstbeträge steigen gegenüber Stufe I, bleiben aber unter denen der oberen Stufen.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe II (Landkreis Gütersloh) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 408 € pro Monat + 47 €
2 Personen 493 € pro Monat + 56 €
3 Personen 587 € pro Monat + 66 €
4 Personen 686 € pro Monat + 78 €
5 Personen 782 € pro Monat + 88 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Gütersloh
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Köln VI 745 € pro Monat
Düsseldorf VI 745 € pro Monat
Dortmund III 551 € pro Monat
Duisburg III 551 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis III. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe II; abweichend eingestuft sind Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Versmold und Werther (Westf.). Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 114 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Gütersloh
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
BorgholzhausenII493 € pro Monat
GüterslohIII551 € pro Monat
Halle (Westf.)II493 € pro Monat
HarsewinkelII493 € pro Monat
Herzebrock-ClarholzII493 € pro Monat
LangenbergII493 € pro Monat
Rheda-WiedenbrückIII551 € pro Monat
RietbergI437 € pro Monat
Schloß Holte-StukenbrockII493 € pro Monat
SteinhagenII493 € pro Monat
VerlII493 € pro Monat
VersmoldI437 € pro Monat
Werther (Westf.)I437 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Gütersloh?

Daten aus 2024

Empfänger

6.425

Ø pro Monat

305 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Gütersloh?
Eine Wohngeldstelle des Kreises Gütersloh gibt es nicht, und das hat einen Grund: Zuständig ist in Nordrhein-Westfalen die Kommune, in der deine Wohnung liegt. Das Bauministerium des Landes formuliert es so, dass du Wohngeld nur erhältst, wenn du einen Antrag bei der Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde stellst, in der die Wohnung liegt. Passend dazu führt das Serviceportal des Kreises unter dem Buchstaben W zwar das Pflegewohngeld, aber keine Wohngeld-Dienstleistung. Deine Anlaufstelle findest du deshalb über die Kreisseite Städte und Gemeinden, die dreizehn Kommunen auflistet: Borgholzhausen, Gütersloh, Halle (Westf.), Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Verl, Versmold und Werther. Wie das konkret aussieht, zeigen vier Beispiele. In der Stadt Gütersloh liegt Wohngeld bei der Abteilung 50.3 Materielle Absicherung von Lebenslagen im Fachbereich Soziales an der Berliner Straße; Unterlagen kannst du dort auch über den digitalen Briefkasten des Bürgerportals einreichen, der ausdrücklich für den Themenbereich Wohngeld freigeschaltet ist. Rheda-Wiedenbrück bündelt die Aufgabe im Sachgebiet II.2-50.1 Soziales - Wohngeldstelle am Rathausplatz. Schloß Holte-Stukenbrock führt eine eigene Wohngeldbehörde im Fachbereich Soziales an der Rathausstraße. Und Harsewinkel, das amtlich den Zusatz Die Mähdrescherstadt trägt, nimmt Anträge an der Münsterstraße entgegen. Die meisten Kommunen im Kreis haben eine eigene Wohngeld-Adresse eingerichtet, etwa [email protected], [email protected] oder [email protected]. Rechnen und beantragen kannst du unabhängig davon zentral: Über den Wohngeldrechner des Landes ist die Berechnung und Antragstellung für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich, die Daten gehen anschließend an die für dich zuständige Wohngeldstelle.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis III. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe II; abweichend eingestuft sind Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Versmold und Werther (Westf.). Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 114 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Gütersloh?
Mit Stufe II liegt der Landkreis Gütersloh im unteren Bereich der siebenteiligen Skala. Die anrechenbaren Höchstbeträge steigen gegenüber Stufe I, bleiben aber unter denen der oberen Stufen. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 493 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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