BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Kreis Euskirchen

Empfänger

3.205

Ø Anspruch

299 €

Kreis Euskirchen ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 3.205 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 299 €/Monat, 2023 waren es 2.855.

I

Mietstufe

Kreis Euskirchen

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Kreis Euskirchen berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Kreis Euskirchen

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat0 € – 6.000 €
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)0 € – 3.000 €
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Kreis Euskirchen finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Kreis Euskirchen?

Als lokale Anlaufstelle ist für Kreis Euskirchen Kreis Euskirchen hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Kreis Euskirchen ein Landkreis in Nordrhein-Westfalen. In der Region leben 202.609 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05366.

3.205 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Kreis Euskirchen. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 299 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 16 Empfänger. Das sind rund 4 Prozent über dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 3.588 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Kreis Euskirchen?

Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Kreis Euskirchen rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe I (Kreis Euskirchen) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 361 € pro Monat Ausgangswert der Skala
2 Personen 437 € pro Monat Ausgangswert der Skala
3 Personen 521 € pro Monat Ausgangswert der Skala
4 Personen 608 € pro Monat Ausgangswert der Skala
5 Personen 694 € pro Monat Ausgangswert der Skala

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Kreis Euskirchen
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Köln VI 745 € pro Monat
Düsseldorf VI 745 € pro Monat
Dortmund III 551 € pro Monat
Duisburg III 551 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis III. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Bad Münstereifel, Euskirchen, Kall, Mechernich, Weilerswist und Zülpich. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 114 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Kreis Euskirchen
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Bad MünstereifelII493 € pro Monat
BlankenheimI437 € pro Monat
DahlemI437 € pro Monat
EuskirchenIII551 € pro Monat
HellenthalI437 € pro Monat
KallII493 € pro Monat
MechernichII493 € pro Monat
NettersheimI437 € pro Monat
SchleidenI437 € pro Monat
WeilerswistIII551 € pro Monat
ZülpichII493 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Kreis Euskirchen?

Daten aus 2024

Empfänger

3.205

Ø pro Monat

299 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Kreis Euskirchen?
Wer im Kreis Euskirchen Wohngeld beantragt, landet nicht beim Kreishaus, sondern bei seiner eigenen Stadt oder Gemeinde — und in der Eifel führt dieser Weg für viele Orte an denselben Schreibtisch. Die Gemeinde Kall hat im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die Wohngeldsachbearbeitung für Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Schleiden und Nettersheim mit übernommen; Schleiden datiert diese Bündelung auf den Januar 2013. Wohnst du in einem dieser Orte, ist deine Wohngeldstelle also das Rathaus Kall an der Bahnhofstraße 9 in 53925 Kall, erreichbar über die Gemeindeverwaltung unter 02441 888-0. Dort gilt eine ungewöhnliche Wochenstruktur: Dienstags bleibt die Wohngeldstelle für den Publikumsverkehr und auch für telefonische Anfragen geschlossen, weil der Tag als interner Arbeitstag zur konzentrierten Bearbeitung genutzt wird. Erreichbar ist sie montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 8 bis 12.30 Uhr, donnerstags zusätzlich bis 18 Uhr. Einen dienstfreien Dienstag kennt auch Zülpich, wo die Wohngeldstelle im Rathaus am Markt 21 in Raum 13 sitzt und unter 02252 52288 zu erreichen ist. In der Kreisstadt selbst heißt die Anlaufstelle Frontoffice Wohngeldstelle und gehört zum Fachbereich Schulen, Generationen, Soziales; du findest sie im Rathaus An der Vogelrute 1 in 53879 Euskirchen in Zimmer 011, telefonisch unter 02251 14-422 und schriftlich unter [email protected]. Mechernich bearbeitet Wohngeld in der Stadtverwaltung an der Bergstraße 1 und bittet um Zuschriften an [email protected], Weilerswist nimmt Anträge im Rathaus an der Bonner Straße 29 entgegen, und in Bad Münstereifel liegt die Wohngeldstelle beim Sozialamt, das dir den Antragsvordruck auf Wunsch auch nach Hause schickt. Der Kreis selbst tritt nur als Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis III. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Bad Münstereifel, Euskirchen, Kall, Mechernich, Weilerswist und Zülpich. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 114 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Kreis Euskirchen?
Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Kreis Euskirchen rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 437 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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