BundesBonus
Zuschuss Bund Aktuell bis 31.12.2028

Vertikale Applikationsallianzen Batterie (VAAB)

Die Vertikalen Applikationsallianzen Batterie (VAAB) sind eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt aus der Hightech Agenda Deutschland. Gefördert werden Verbundprojekte, in denen Anwenderindustrie, Zulieferer, Hochschulen und Forschungseinrichtungen gemeinsam produzierbare Batteriezellen oder Batteriesysteme für klar definierte Anwendungen entwickeln. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt; eingereicht werden kann bis zum 31. Dezember 2028.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Hightech Agenda Deutschland verfolgt die Bundesregierung das Ziel, zentrale Zukunftstechnologien strategisch zu fördern und ihre schnelle Überführung in wirtschaftliche und gesellschaftliche Anwendungen zu unterstützen. Leistungsfähige, sichere und nachhaltige Batterietechnologien spielen dabei eine tragende Rolle. Die Förderung im Rahmen der Vertikalen Applikationsallianzen Batterie richtet sich an Forschungs- und Entwicklungsansätze, die sich an den konkreten Bedarfen der Anwenderindustrie orientieren.

Gefördert werden vertikale Applikationsallianzen, in denen Akteure entlang der Batteriewertschöpfungskette zusammenarbeiten: Chemieunternehmen für Batteriematerialien, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, Batteriezellproduzenten und Batteriespeicherhersteller, Hersteller von Subkomponenten, Recyclingunternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Allianzen sollen tragfähige Kooperationsstrukturen etablieren, die über die Laufzeit der geförderten Vorhaben hinaus wirken. Langfristig soll die Förderung dazu beitragen, Produktionskapazitäten für Batterien und Batteriezellen aufzubauen, die sowohl Spezialmärkte als auch volumenstarke Branchen bedienen können.

Die Koordination der Projekte muss durch die Anwenderindustrie erfolgen, die sich zugleich mit einem verbindlichen Verwertungsplan einbringt. Darin sind IP-Regelungen, Strategiepläne zur industriellen Verwertung in Deutschland und Europa sowie der Beitrag zum Aufbau eines technologisch souveränen Batterie-Ökosystems festzuschreiben.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland
Verbundprojekt mit Partnern entlang der Batteriewertschöpfungskette
Projektkoordination durch die Anwenderindustrie
Verbindlicher Verwertungsplan mit IP-Regelungen liegt vor

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage sind bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Vorhaben von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden; bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kommt eine Projektpauschale von 20 Prozent hinzu. Der aufzubringende Eigenanteil der Wirtschaft steigt mit dem technologischen Reifegrad: erwartet werden im Mittel mindestens 20 Prozent in der ersten, 30 Prozent in der zweiten und 40 Prozent in der dritten Umsetzungsphase.

Wie stellst du den Antrag?

Die Förderung ist mehrstufig angelegt. Eine mögliche Gesamtlaufzeit von bis zu zehn Jahren ist vorgesehen: zunächst vier Jahre aus einer bis zu einjährigen Konzeptionsphase und drei Jahren erster Umsetzungsphase, maximal verlängerbar um zweimal drei Jahre. Bei der Einreichung der Konzeptionsphase und einer Umsetzungsphase müssen auch alle nachfolgenden Umsetzungsphasen dargestellt werden. Eine erfolgreiche Zwischenbewertung ist Voraussetzung für die Antragsaufforderung zur jeweils nächsten Phase und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Direkteinstieg in Umsetzungsphase 2 ist bei nachgewiesenen Vorarbeiten möglich, ein Einstieg in Umsetzungsphase 3 nicht. Skizzen können seit dem 31. August 2026 und noch bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden.

Häufige Fragen

Wer kann eine Förderung der Vertikalen Applikationsallianzen Batterie beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände und Bundesämter. Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorliegen, bei Forschungseinrichtungen eine sonstige Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit dient.
Wie hoch ist der Eigenanteil, den die Wirtschaft aufbringen muss?
Der Eigenanteil steigt mit dem technologischen Reifegrad. Über alle Förderprojekte einer Umsetzungsphase gemittelt werden mindestens 20 Prozent in der ersten, 30 Prozent in der zweiten und 40 Prozent in der dritten Umsetzungsphase erwartet.
Bis wann können Projektskizzen eingereicht werden?
Das Einreichungsfenster läuft seit dem 31. August 2026 und endet am 31. Dezember 2028.
Wie lange kann ein Vorhaben gefördert werden?
Vorgesehen ist eine Gesamtlaufzeit von bis zu zehn Jahren: zunächst vier Jahre aus einer bis zu einjährigen Konzeptionsphase und drei Jahren erster Umsetzungsphase, maximal verlängerbar um zweimal drei Jahre. Jede weitere Phase setzt eine erfolgreiche Zwischenbewertung und verfügbare Haushaltsmittel voraus.
Können Hochschulen zu 100 Prozent gefördert werden?
Vorhaben von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden. An Hochschulen und Universitätskliniken kommt bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben eine Projektpauschale von 20 Prozent hinzu.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Vertikale Applikationsallianzen Batterie (VAAB) — Offizielle Programmseite
    ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  2. [02]
    Bekanntmachung des BMFTR vom 31. August 2026
    bmftr.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  3. [03]
    FAQ zur Fördermaßnahme (PDF)
    ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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