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Zuschuss · bis 75 % Land

Unternehmen machen Klimaschutz (Baden-Württemberg)

Unternehmen machen Klimaschutz ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für Unternehmen mit Sitz oder Standort im Land. Es besteht aus einer Beratungsförderung (Zuschuss 75 Prozent, maximal 900 Euro netto pro Personentag, höchstens 4.500 Euro je Beratung) und einer Investitionsförderung (maximal 50 Prozent, höchstens 80.000 Euro). Das Programm läuft bis Ende 2027.

Max. Förderung
80.000 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Förderhöhe bis zu 80.000 €
Förderquote 75 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Förderprogramm Unternehmen machen Klimaschutz unterstützt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Unternehmen dabei, ihre Treibhausgasemissionen zu senken und ihre Geschäftsprozesse klimafreundlich umzubauen. Das Programm ist Teil der landesweiten Klimaschutzstrategie und läuft bis Ende 2027. Das Programm gliedert sich in zwei Bausteine. Die Beratungsförderung bezuschusst externe Beratungsleistungen: die Erstellung einer Treibhausgasbilanz, die Ableitung eines Transformationspfads, die Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung sowie die Erarbeitung konkreter Klimaschutzmaßnahmen. Die Investitionsförderung bezuschusst Investitionen zur Emissionsminderung, etwa Technologieverfahren zur Emissionsreduktion, Rohstoffsubstitution, Abwärmelösungen, die Biologisierung von Prozessen und Recycling-Lösungen. Bei der Beratungsförderung beträgt der Zuschuss 75 Prozent, maximal 900 Euro netto pro Personentag, bei einer zuwendungsfähigen Gesamtausgabe von 1.200 Euro netto pro Personentag. Abgerechnet werden mindestens zwei vollständige Personentage. Die maximale Förderung liegt bei 4.500 Euro je Beratungsförderung. Bei der Investitionsförderung beträgt der Zuschuss maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg. Die Beratungsförderung A kann von allen Unternehmen mit Sitz oder Standort im Land in Anspruch genommen werden; die Beratungsförderung B setzt den Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg voraus. Die Antragstellung für die Beratungsförderung ist fortlaufend möglich. Für die Investitionsförderung galten feste Stichtage; nach Angaben des Landes ist der letzte Stichtag für die Antragstellung verstrichen, sodass aktuell keine neuen Investitionsanträge gestellt werden können.

Schnell-Check

Passt Unternehmen machen Klimaschutz (Baden-Württemberg) zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg

Antragsteller ist ein Unternehmen

Beratung zur Treibhausgasbilanz oder Investition zur Emissionsminderung geplant

Für Beratungsförderung B: Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag75 %80.000 €

Was bekommst du konkret?

Beratungsförderung: Zuschuss von 75 Prozent, maximal 900 Euro netto pro Personentag (zuwendungsfähige Gesamtausgabe 1.200 Euro netto pro Personentag), mindestens zwei abrechenbare Personentage, maximal 4.500 Euro je Beratungsförderung. Investitionsförderung: Zuschuss von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Unternehmen machen Klimaschutz (Baden-Württemberg)
106.667 €

Förderfähig sind max. 106.667 €

Rechnerische Schätzung
80.000 €

pro Antrag

Förderquote75%
  • Gesamtkosten106.667 €
  • Förderfähige Basis106.667 €
  • Zuschuss– 80.000 €
  • Dein Eigenanteil26.667 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg. Die Beratungsförderung wird beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beantragt; die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Für die Investitionsförderung galten feste Stichtage (jährlich zum 31. März und 30. September); nach Angaben des Landes ist der letzte Stichtag verstrichen, sodass aktuell keine neuen Investitionsanträge angenommen werden. Das Programm läuft bis Ende 2027.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beratungsförderung bei Unternehmen machen Klimaschutz?
Der Zuschuss zur Beratung beträgt 75 Prozent, maximal 900 Euro netto pro Personentag, bei einer zuwendungsfähigen Gesamtausgabe von 1.200 Euro netto pro Personentag. Abgerechnet werden mindestens zwei vollständige Personentage, die maximale Förderung liegt bei 4.500 Euro je Beratungsförderung.
Wie hoch ist die Investitionsförderung?
Bei der Investitionsförderung beträgt der Zuschuss maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Gefördert werden Investitionen zur Emissionsminderung wie Technologieverfahren, Rohstoffsubstitution, Abwärmelösungen und Recycling-Lösungen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg. Die Beratungsförderung A steht allen Unternehmen im Land offen; die Beratungsförderung B setzt zusätzlich den Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg voraus.
Bis wann läuft das Programm und wie stelle ich einen Antrag?
Das Programm läuft bis Ende 2027. Für die Beratungsförderung ist die Antragstellung fortlaufend möglich. Für die Investitionsförderung galten feste Stichtage; nach Angaben des Landes ist der letzte Stichtag verstrichen, sodass aktuell keine neuen Investitionsanträge gestellt werden können.
Was wird über das Programm gefördert?
Die Beratungsförderung bezuschusst die Erstellung einer Treibhausgasbilanz, die Ableitung von Transformationspfaden, die CSRD-Berichterstattung und die Erarbeitung von Klimaschutzmaßnahmen. Die Investitionsförderung bezuschusst Investitionen zur Emissionsreduktion, Rohstoffsubstitution, Abwärmenutzung und Recycling.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Unternehmen machen Klimaschutz (Baden-Württemberg) — Offizielle Programmseite
    um.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
  2. [02]
    Beratungsförderung — Details und Fördersätze
    nachhaltigkeitsstrategie.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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