Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Bundesprogramm |
| Fördergeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
| Förderquote | bis 30 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Umweltinnovationsprogramm (UIP) der KfW fördert innovative großtechnische Pilotvorhaben mit Vorbildcharakter, die Umwelt nachhaltig entlasten — in den Bereichen Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Circular Economy, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsminderung, Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie Ressourcen- und Materialeinsparung. Auch modellhafte Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel können gefördert werden, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden. Anlagen müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination darstellen und Demonstrationscharakter haben. Bevorzugte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Grosstechnische Pilotvorhaben mit Demonstrationscharakter | Die Anlage oder das Verfahren muss über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im gewählten Anwendungsbereich darstellen und großtechnischen Demonstrationscharakter haben. In der Branche des Antragstellers dürfen sie in Deutschland und im Ausland durch den Antragsteller oder mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen noch nicht angewendet werden (Erstmaligkeit); die Anwendung muss innerhalb der Branche oder auf andere Branchen übertragbar sein. Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen. |
| Gewerbliches Unternehmen, sonstige juristische Person des privaten Rechts oder Kommune mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland | Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften, jeweils mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; die KfW nennt auch ausländische gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert. |
| Messbare Umwelt- und Klimaentlastung | Das Vorhaben muss Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern, insbesondere in einem der Förderbereiche Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung, Circular Economy, Bodenschutz, Luftreinhaltung und Klimaschutz, Minderung von Lärm und Erschütterungen, Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie Ressourcen- und Materialeinsparung. In der Projektskizze ist die Umweltentlastung mit quantifizierten Angaben darzustellen. |
| Das Vorhaben beginnt erst nach der Förderentscheidung der KfW | Mit dem Vorhaben darf unabhängig von der Art der Förderung nicht vor der Entscheidung (Zuwendungsbescheid der KfW) über den formellen Antrag begonnen werden. Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags; Planung, Ausschreibungen, Genehmigungsverfahren, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks gelten nicht als Beginn. Vor der Förderzusage begonnene Vorhaben sind ausgeschlossen; nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein formloser Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. |
Was bekommst du konkret?
Variante 1: Investitionszuschuss in der Regel bis 30 % der förderfähigen Kosten (Großunternehmen bis 20 %), in der Regel höchstens 7,5 Mio. €; zusätzlich kann ein Zuschuss von bis zu 50 % der Kosten für Messungen zur Erfolgskontrolle gewährt werden. Variante 2: Zinsverbilligter Kredit in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten. Für den Kredit gibt es keinen festgelegten Höchstbetrag. 100 % Auszahlung. Zinsverbilligung in der Regel über 5 Jahre durch das BMUKN. Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Projektskizze vorbereiten
Vorhaben strukturieren: Innovationsgrad gegenüber dem Stand der Technik herausarbeiten, erwartete Umweltentlastung quantifizieren, Kostenrahmen und Finanzierungsstruktur festlegen. Erstmaligkeit prüfen: In der Branche des Antragstellers darf das Verfahren im In- und Ausland durch den Antragsteller oder mit ihm verbundene Unternehmen noch nicht angewendet worden sein.
- 02
Stufe 1 - Skizze bei KfW einreichen
Projektskizze (Hinweisblatt und Formular des Umweltbundesamtes) direkt bei der KfW einreichen, ohne Hausbank. Die verfahrenstechnische Beschreibung muss konkret sein, die Umweltentlastung quantifiziert und der Neuheitswert gegenüber dem Status quo genau dargestellt werden. Noch keine Aufträge vergeben: Mit dem Vorhaben darf erst nach der Förderentscheidung begonnen werden.
- 03
Fachliche Bewertung durch UBA und KfW
Die KfW prüft die Projektskizze auf Vollständigkeit und Plausibilität. Das Umweltbundesamt prüft die Erstmaligkeit und die grundsätzliche fachliche Förderfähigkeit und gibt in der Regel nach vier Wochen eine kurze Stellungnahme ab. Bei positivem Votum sendet die KfW das Antragsformular und fordert zur Stellung des förmlichen Antrags (Stufe 2) auf.
- 04
Stufe 2 - Förderantrag stellen
Bei Kreditvariante: Antrag über einen Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse), der die Haftung übernimmt; kommunale Gebietskörperschaften wenden sich direkt an die KfW. Bei Zuschussvariante: Antrag direkt bei der KfW. Beizufügen sind unter anderem Beschreibung des Vorhabens, Begründung des Demonstrationscharakters, Beschreibung der Umweltschutzwirkungen, Begründung des Förderbedarfs, Finanzbedarfsplan sowie bei Unternehmen die letzten beiden testierten Jahresabschlüsse. Anschließend erstellt die KfW einen Fördervorschlag für das BMUKN; nach positiver Entscheidung erhält der Antragsteller den Zuwendungsbescheid. Erst danach darf das Vorhaben starten.
- 05
Umsetzung und Mittelabruf
Umsetzung der Pilotanlage gemäß bewilligtem Konzept. Bei Zuschüssen ist innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben zu beginnen. Kredit- und Zuschussmittel können nur nach Vorhabenfortschritt entsprechend dem Finanzbedarfsplan abgerufen werden; die Mittelverwendung ist jährlich durch Zwischennachweise und nach Abschluss durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.
- 06
Erfolgskontrolle und Abschlussbericht
Nach Abschluss sind der KfW ein Abschlussbericht und regelmäßig Zwischenberichte einzureichen; eine Veröffentlichung des Abschlussberichts durch das BMUKN ist grundsätzlich vorgesehen, die Projektergebnisse sind mindestens innerhalb der Branche zu kommunizieren. Messungen zur Erfolgskontrolle können in der Regel mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Spätestens zwei Jahre nach Projektabschluss ist ein von KfW und UBA vorgegebener Fragebogen einzureichen.
Häufige Fragen
Wer ist beim KfW Umweltinnovationsprogramm (230) antragsberechtigt?
Welcher Innovationsgrad ist Voraussetzung für eine Förderung?
Wie hoch ist die Förderung und wann lohnt sich Zuschuss versus Kredit?
Wie läuft das zweistufige Antragsverfahren ab?
Geht der Antrag direkt an die KfW oder über die Hausbank?
Kann das Umweltinnovationsprogramm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Werden auch die Erfolgskontroll-Messungen nach Inbetriebnahme gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KfW 230 - Umweltinnovationsprogramm Programmseitekfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]Merkblatt Kredit/Zuschuss Nr. 230 Umweltinnovationsprogramm (PDF)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [03]Umweltinnovationsprogramm - Förderfibel Bayerischer Umweltpaktumweltpakt.bayern.deFachartikelBayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- [04]KfW 230 - Förderberatung energiekonsensenergiekonsens.deFachartikelenergiekonsens - Die Klimaschuetzer
- [05]Weitere Förderkredite zum Umweltinnovationsprogrammkfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
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