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Zuschuss · bis 300 € Land

Sachsen Steckersolar-Zuschuss (SAB)

Der Sachsen Steckersolar-Zuschuss ist eine pauschale Direktförderung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks. Pro Anlage und Wohneinheit zahlt der Freistaat einmalig 300 € als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Aktuell antragsberechtigt sind ausschließlich Mieter mit Hauptwohnsitz in Sachsen — das Kontingent für Eigentümer ist seit November 2023 ausgeschöpft. Für Mieter sind laut SAB weiter ausreichend Mittel verfügbar; ein hartes Programm-Enddatum nennt die SAB derzeit nicht.

Max. Förderung
300 €
pro Antrag
Zuständig
Sächsische Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Förderhöhe 0 € – 300 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Das Programm "Erneuerbare Energien und Speicher Teil B" der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bezuschusst steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einem Festbetrag von 300 € pro Anlage und Wohneinheit.

Aktueller Stand (Mai 2026): Das Kontingent für Eigentümer ist seit November 2023 ausgeschöpft, Anträge sind nur noch von Mietern möglich — laut SAB sind für diese Gruppe weiterhin ausreichend Mittel verfügbar, ein hartes Programm-Enddatum nennt die SAB derzeit nicht.

Voraussetzungen:

  • Erstwohnsitz in Sachsen
  • Mindestleistung der Module: 300 Wp
  • Wechselrichter-Maximum 800 W (seit 16. Mai 2024 angehoben von 600 W)
  • Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister
  • Schriftliche Zustimmung des Vermieters
  • Keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen
  • Antrag wird nach Kauf und Installation gestellt
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Antragsberechtigt sind aktuell nur Mieter mit Erstwohnsitz im Freistaat Sachsen. Eigentuemer-Kontingent ist seit 06.11.2023 ausgeschoepft.

Die PV-Module der Stecker-PV-Anlage muessen zusammen mindestens 300 Watt peak Leistung haben (Foerderrichtlinie II B, Abschnitt 3.1).

Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf die in VDE-AR-N 4105 festgelegte Obergrenze nicht ueberschreiten. Aktuell 800 Watt.

Foerderfaehig ist nur die Neuanschaffung. Gebrauchte Anlagen, reparierte Anlagen und Eigenbauten sind ausgeschlossen. Erwerb muss bei einem gewerblichen Haendler erfolgen.

Vor Antragstellung muss die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen und in Betrieb genommen sein. Meldung beim Netzbetreiber entfaellt seit 16.05.2024.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Mieter mit Erstwohnsitz in Sachsen

Antragsberechtigt sind aktuell nur Mieter mit Erstwohnsitz im Freistaat Sachsen. Eigentuemer-Kontingent ist seit 06.11.2023 ausgeschoepft.

Mindest-Modulleistung 300 Wp

Die PV-Module der Stecker-PV-Anlage muessen zusammen mindestens 300 Watt peak Leistung haben (Foerderrichtlinie II B, Abschnitt 3.1).

Wechselrichter max. 800 W (VDE-AR-N 4105)

Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf die in VDE-AR-N 4105 festgelegte Obergrenze nicht ueberschreiten. Aktuell 800 Watt.

Neuanschaffung von gewerblichem Haendler

Foerderfaehig ist nur die Neuanschaffung. Gebrauchte Anlagen, reparierte Anlagen und Eigenbauten sind ausgeschlossen. Erwerb muss bei einem gewerblichen Haendler erfolgen.

Registrierung im Marktstammdatenregister

Vor Antragstellung muss die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen und in Betrieb genommen sein. Meldung beim Netzbetreiber entfaellt seit 16.05.2024.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Stecker-PV-Anlage anschaffen und installieren

    Neue Stecker-PV-Anlage bei einem gewerblichen Haendler kaufen (min. 300 Wp Modulleistung, Wechselrichter nach VDE-AR-N 4105). Bei Mietverhaeltnissen vorab die Zustimmung des Vermieters einholen.

  2. 02

    Im Marktstammdatenregister registrieren

    Die Anlage muss vor Antragstellung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden, inklusive Anzeige der Inbetriebnahme. Eine separate Meldung beim Netzbetreiber ist seit 16.05.2024 nicht mehr erforderlich.

  3. 03

    Verimi-Identifizierung vorbereiten

    Antragstellung laeuft ausschliesslich digital ueber das SAB-Foerderportal. Identitaetsnachweis per Verimi ist Pflicht, akzeptiert werden Bank-Ident, Video-Ident oder eID (Online-Ausweis).

  4. 04

    Antrag im SAB-Foerderportal stellen

    Antrag mit Anlagendaten, Marktstammdatenregister-Eintrag, Rechnung des Haendlers und Konto fuer Auszahlung im Foerderportal einreichen. Pro Person und Wohneinheit ist eine Anlage foerderfaehig.

  5. 05

    Bewilligung und Auszahlung abwarten

    Nach Pruefung durch die SAB folgt der Bewilligungsbescheid. Die 300 Euro werden auf das im Antrag angegebene Konto ueberwiesen. Programmteil B laeuft regulaer bis 30.06.2026.

Häufige Fragen

Wer ist aktuell antragsberechtigt?
Nur Mieter in Sachsen mit Erstwohnsitz im Freistaat. Das Eigentuemer-Kontingent ist seit 06.11.2023 ausgeschoepft, dort sind keine Antraege mehr moeglich. Das Mieter-Kontingent ist laut SAB weiterhin ausreichend gefuellt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
300 Euro als Festbetrag pro Stecker-PV-Anlage. Pro Person und Wohneinheit ist maximal eine Anlage foerderfaehig. Auszahlung erfolgt nach Bewilligung auf das angegebene Konto.
Welche technischen Vorgaben muss die Anlage erfuellen?
Die PV-Module muessen mindestens 300 Watt peak (Wp) Leistung haben. Die Wechselrichter-Ausgangsleistung darf die Obergrenze nach VDE-AR-N 4105 nicht ueberschreiten (aktuell 800 Watt). Die Anlage muss netzgekoppelt sein und aktuelle Sicherheitsstandards (z. B. DGS 0001) erfuellen.
Ist die Anmeldung beim Netzbetreiber Pflicht?
Nein. Die Meldung beim Netzbetreiber ist seit dem 16.05.2024 entfallen. Pflicht bleibt die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur mit Anzeige der Inbetriebnahme vor der Antragstellung bei der SAB.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Nach Bewilligung durch die Saechsische Aufbaubank ueberweist die SAB die 300 Euro direkt auf das im Antrag angegebene Konto. Voraussetzung ist die zuvor erfolgte Inbetriebnahme und die Registrierung im Marktstammdatenregister.
Wird das Eigentuemer-Kontingent wieder aufgestockt?
Es gibt aktuell keine Warteliste und keine angekuendigte Wiederaufstockung. Eigentuemer in Sachsen koennen seit November 2023 keine Antraege mehr stellen. Die Foerderrichtlinie laeuft fuer Programmteil B regulaer am 30.06.2026 aus.
Ist die Foerderung mit Bundes- oder Kommunalprogrammen kombinierbar?
Nein. Die Foerderrichtlinie schliesst eine Kumulierung mit Zuwendungen aus anderen oeffentlichen Foerderprogrammen aus (II B, Abschnitt 3.10). Wer in Sachsen den 300-Euro-Zuschuss nutzt, kann keine zusaetzliche kommunale Balkonkraftwerk-Foerderung beanspruchen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    SAB — Balkonkraftwerke / Stecker-PV-Anlagen
    sab.sachsen.dePrimärquelleSaechsische Aufbaubank
  2. [02]
    Foerderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher (RL EuS/2023)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSaechsisches Staatsministerium fuer Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
  3. [03]
    Foerderdatenbank des Bundes — Steckersolar Sachsen
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz
  4. [04]
    SAB Foerderportal — digitale Antragstellung
    sab.sachsen.dePrimärquelleSaechsische Aufbaubank