Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Förderrichtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 setzt die sächsische Innovationsstrategie um und stärkt die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die FuE-Projektförderung ist das Modul der Richtlinie für einzelbetriebliche und im Verbund durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren, von der industriellen Forschung bis zur experimentellen Entwicklung. In der Just-Transition-Fund-Variante steht die Unterstützung sächsischer KMU im mitteldeutschen Braunkohlerevier im Vordergrund, etwa mit Bezug zu Energieeffizienz, Klima- und Umweltschutz oder Digitalisierung.
Die FuE-Projektförderung ist von den übrigen Modulen der Technologieförderung abzugrenzen: Die InnoPrämie bezuschusst externe FuE-Dienstleistungen mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt höchstens 40.000 Euro pro Kalenderjahr, die Technologietransferförderung den Erwerb technologischen Wissens durch KMU. Die FuE-Projektförderung zielt dagegen auf FuE-Projekte, die grundsätzlich nicht länger als 36 Monate dauern sollen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach EU-Definition |
| Betriebsstätte im Freistaat Sachsen |
| Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben (industrielle Forschung/experimentelle Entwicklung) |
| Mit dem Vorhaben wird nicht vor Zugang des Bewilligungsbescheids begonnen (vorher nur mit schriftlicher Zustimmung der SAB zu einem förderunschädlichen Vorhabenbeginn) |
| Bei Verbundprojekten mindestens ein beteiligtes KMU |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt im Regelfall bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in der Übergangsregion (Chemnitz/Dresden) und bis zu 50 Prozent in der stärker entwickelten Region (Leipzig). Welcher Satz im Einzelfall gilt, hängt von Unternehmensgröße, Vorhabenart (industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung), Einzel- oder Verbundprojekt und einem möglichen Bonus für besonders bedeutsame Projekte ab; für Vorhaben in kritischen Technologien (STEP) und für Verteidigungsvorhaben gelten höhere Sätze. Für KMU im mitteldeutschen Braunkohlerevier gelten diese Quoten-Beschränkungen bei Antragstellung über den Just Transition Fund nicht. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben bzw. Personalkosten für Forschung und Entwicklung, Instrumente und Ausrüstung (soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden; bei darüber hinausgehender Nutzung nur die Wertminderung während des Projekts), Auftragsforschung (soweit sie nicht Hauptbestandteil des Projekts ist), der Erwerb technologischen Wissens und von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente (sofern der Erwerb nicht Hauptzweck des Projekts ist) sowie sonstige vorhabenbezogene Betriebsausgaben einschließlich Material. Hinzu kommt eine Gemeinkostenpauschale von 25 Prozent auf die direkten Ausgaben bzw. Kosten für Personal, Instrumente und Ausrüstung, Erwerb technologischen Wissens und Patente, sonstige Betriebsausgaben und Patentanmeldungen; Auftragsforschung gehört nicht zur Bezugsgröße. 60 Prozent der Ausgaben von KMU für die Anmeldung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten, die aus dem FuE-Projekt resultieren, sind zuwendungsfähig.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Vorhabenidee mit Projektskizze einreichen
Die Antragstellung erfolgt digital über das SAB-Förderportal; zunächst wird eine Vorhabenidee mit Projektskizze eingereicht.
- 02
Förderform wählen
Es ist zwischen Einzelprojekt- und Verbundprojektförderung zu wählen; bei Einzelprojekten sind nur KMU mit Betriebsstätte in Sachsen antragsberechtigt.
- 03
Förmlichen Antrag stellen
Nach der Vorhabenidee folgt der förmliche Antrag über das Förderportal; der Antrag wird rechtsverbindlich unterschrieben hochgeladen.
- 04
Eingangsbestätigung abwarten und Vorhabenbeginn beachten
Die SAB bestätigt den Antragseingang. Der Starttermin des Vorhabens darf nicht vor der Bestätigung des Förderantrags liegen; vor Zugang des Bewilligungsbescheids darf nur auf Basis eines schriftlichen Antrags auf förderunschädlichen Vorhabenbeginn und mit schriftlicher Zustimmung der SAB begonnen werden. Vorhabenideen können laufend eingereicht werden. Die Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet; sie verlängert sich bei einer Verlängerung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ohne relevante inhaltliche Veränderungen entsprechend, längstens bis zum 31. Dezember 2030.
Häufige Fragen
Wer kann die FuE-Projektförderung beantragen?
Wie hoch ist die Förderquote?
Worin unterscheidet sich die FuE-Projektförderung von der InnoPrämie?
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Können auch Großunternehmen gefördert werden?
Wie läuft die Antragstellung ab?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]EFRE/JTF-Technologieförderung – FuE-Projektförderung (Sachsen) — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank (SAB)
- [02]Förderrichtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank (SAB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.