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Zuschuss · bis 50 % Kommune

Lärmsanierungsrichtlinie Rostock — Zuschuss für Schallschutzfenster in Rostock

Die Lärmsanierungsrichtlinie Rostock ist ein kommunaler Zuschuss des Amtes für Umweltschutz für passiven Lärmschutz an bestehenden Wohngebäuden. Bezuschusst werden Schallschutzfenster, schalldämmende Außentüren und Lüftungsanlagen in Schlafräumen. Die Stadt erstattet 50 Prozent der Aufwendungen, gedeckelt auf 1.000 Euro je Wohnung und 4.000 Euro je Wohngebäude. Voraussetzung sind belegte Lärmpegel am Gebäude.

Max. Förderung
4.000 €
pro Antrag
Zuständig
Hanse- und Universitätsstadt Rostock — Amt für Umweltschutz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Hanse- und Universitätsstadt Rostock — Amt für Umweltschutz
Förderhöhe bis zu 4.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Voraussetzung sind Verkehrslärmpegel von mindestens 65 dB(A) tagsüber oder 55 dB(A) nachts am Wohngebäude. Nach der Maßnahme dürfen die Innenpegel der geschützten Räume 40 dB(A) tags und 30 dB(A) nachts (Mittelungspegel) nicht überschreiten. Schutzwürdig sind Räume, die zum Wohnen bestimmt sind — Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Wohnküchen. Lüftungsanlagen werden nur in Übernachtungsräumen auf der straßenzugewandten Seite gefördert. Die Baugenehmigung für das zu schützende Gebäude muss vor dem 3. Oktober 1990 erteilt worden sein. Zusätzlich darf kein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB und kein Rückbaugebot nach § 179 BauGB vorliegen, und das Gebäude darf nicht zum baldigen Abbruch bestimmt sein.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit der Maßnahme vor Bewilligung der Fördermittel begonnen wurde. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und auch vor Erteilung des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird. Eine Kumulierung der Förderungsmittel mit anderen Förderprogrammen ist ausgeschlossen. Auch der Baubeginn bis 18 Monate vor Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach anderen Bundes- oder Landesprogrammen schließt die Förderung aus. Die Beeinträchtigung durch Verkehrslärm muss auf ein dem Eigentümer und seinen Rechtsvorgängern nicht zurechenbares Verhalten zurückzuführen sein. Wer neu an einer bestehenden Straße mit vorhersehbar starkem Verkehrslärm baut, bekommt keinen Zuschuss.

Schnell-Check

Passt Lärmsanierungsrichtlinie Rostock — Zuschuss für Schallschutzfenster zu dir?

6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Lärmpegel am Gebäude

Nur schutzbedürftige Wohnräume

Baugenehmigung vor dem 3. Oktober 1990

Kein Beginn vor der Bewilligung

Keine Kumulierung

Lärm muss dem Eigentümer nicht zurechenbar sein

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %4.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Lärmsanierungsrichtlinie Rostock — Zuschuss für Schallschutzfenster
8.000 €

Förderfähig sind max. 8.000 €

Rechnerische Schätzung
4.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten8.000 €
  • Förderfähige Basis8.000 €
  • Zuschuss– 4.000 €
  • Dein Eigenanteil4.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wo stellst du den Antrag in Rostock?

Als lokale Anlaufstelle ist für Rostock Rostock hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Rostock wird in Mecklenburg-Vorpommern als Stadt geführt. In der Region leben 209.100 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 13003.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für Schallschutzfenster in Rostock?
Die Stadt erstattet 50 Prozent der Aufwendungen für die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen einschließlich erforderlicher Anpassungsarbeiten. Die Zuwendung beträgt höchstens 1.000 Euro je Wohnung und maximal 4.000 Euro für ein gesamtes Wohngebäude wie ein Mehrfamilienhaus.
Ab welcher Lärmbelastung wird gefördert?
Am Wohngebäude müssen durch Verkehrslärm Pegel von mindestens 65 dB(A) tagsüber oder 55 dB(A) nachts auftreten. Nach der Maßnahme müssen die Innenpegel der geschützten Räume unter 40 dB(A) tags und 30 dB(A) nachts liegen — dafür ist eine Garantieerklärung des Anbieters vorzulegen.
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
Die Antragstellung ist nicht formgebunden. Beizufügen sind ein Grundbuchauszug (nicht älter als ein Jahr), Lageplan, Ansicht des Gebäudes von der Straßenfront als Foto oder Bauzeichnung, eine Erklärung über den noch nicht erfolgten Vorhabenbeginn, Kostenvoranschläge samt Bietererklärung zur Schalldämmung und eine Erklärung zu den übrigen Fördervoraussetzungen. Eine Beratung mit der Bewilligungsstelle vor Antragstellung wird empfohlen.
Wann wird ausgezahlt und was passiert bei ausgeschöpftem Budget?
Die Verwendung ist innerhalb von drei Monaten nach Ausführung der Maßnahme nachzuweisen; die Auszahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Originalrechnungen und einer schriftlichen Fertigstellungserklärung. Können Anträge im laufenden Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden, werden sie mit Zustimmung des Antragstellers im Folgejahr bearbeitet. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Lärmsanierungsrichtlinie Rostock — Zuschuss für Schallschutzfenster — Offizielle Programmseite
    rathaus.rostock.dePrimärquelleHanse- und Universitätsstadt Rostock — Amt für Umweltschutz
  2. [02]
    Lärmsanierungsrichtlinie der Hansestadt Rostock (PDF)
    rathaus.rostock.deRechtsgrundlageHanse- und Universitätsstadt Rostock — Amt für Umweltschutz
  3. [03]
    Förderrichtlinien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Übersicht)
    rathaus.rostock.dePrimärquelleHanse- und Universitätsstadt Rostock — Amt für Umweltschutz

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