Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Hanse- und Universitätsstadt Rostock — Amt für Umweltschutz |
| Förderhöhe | bis zu 4.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Voraussetzung sind Verkehrslärmpegel von mindestens 65 dB(A) tagsüber oder 55 dB(A) nachts am Wohngebäude. Nach der Maßnahme dürfen die Innenpegel der geschützten Räume 40 dB(A) tags und 30 dB(A) nachts (Mittelungspegel) nicht überschreiten. Schutzwürdig sind Räume, die zum Wohnen bestimmt sind — Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Wohnküchen. Lüftungsanlagen werden nur in Übernachtungsräumen auf der straßenzugewandten Seite gefördert. Die Baugenehmigung für das zu schützende Gebäude muss vor dem 3. Oktober 1990 erteilt worden sein. Zusätzlich darf kein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB und kein Rückbaugebot nach § 179 BauGB vorliegen, und das Gebäude darf nicht zum baldigen Abbruch bestimmt sein.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit der Maßnahme vor Bewilligung der Fördermittel begonnen wurde. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und auch vor Erteilung des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird. Eine Kumulierung der Förderungsmittel mit anderen Förderprogrammen ist ausgeschlossen. Auch der Baubeginn bis 18 Monate vor Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach anderen Bundes- oder Landesprogrammen schließt die Förderung aus. Die Beeinträchtigung durch Verkehrslärm muss auf ein dem Eigentümer und seinen Rechtsvorgängern nicht zurechenbares Verhalten zurückzuführen sein. Wer neu an einer bestehenden Straße mit vorhersehbar starkem Verkehrslärm baut, bekommt keinen Zuschuss.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Lärmpegel am Gebäude
Nur schutzbedürftige Wohnräume
Baugenehmigung vor dem 3. Oktober 1990
Kein Beginn vor der Bewilligung
Keine Kumulierung
Lärm muss dem Eigentümer nicht zurechenbar sein
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 4.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 8.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten8.000 €
- Förderfähige Basis8.000 €
- Zuschuss– 4.000 €
- Dein Eigenanteil4.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Rostock?
Als lokale Anlaufstelle ist für Rostock Rostock hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Rostock wird in Mecklenburg-Vorpommern als Stadt geführt. In der Region leben 209.100 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 13003.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für Schallschutzfenster in Rostock?
Ab welcher Lärmbelastung wird gefördert?
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
Wann wird ausgezahlt und was passiert bei ausgeschöpftem Budget?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Lärmsanierungsrichtlinie Rostock — Zuschuss für Schallschutzfenster — Offizielle Programmseiterathaus.rostock.dePrimärquelleHanse- und Universitätsstadt Rostock — Amt für Umweltschutz
- [02]Lärmsanierungsrichtlinie der Hansestadt Rostock (PDF)rathaus.rostock.deRechtsgrundlageHanse- und Universitätsstadt Rostock — Amt für Umweltschutz
- [03]Förderrichtlinien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Übersicht)rathaus.rostock.dePrimärquelleHanse- und Universitätsstadt Rostock — Amt für Umweltschutz
Diese Seite zeigt Lärmsanierungsrichtlinie Rostock — Zuschuss für Schallschutzfenster mit Fokus auf Rostock. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.