Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Landwirtschaftliche Rentenbank |
| Förderhöhe | bis zu 800.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups ist kein Kredit der Rentenbank, sondern eine Zuwendung des Bundes. Das Geld stammt aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank; die Bank wickelt das Programm im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ab. Dieser Unterschied ist praktisch bedeutsam: Es gilt Zuwendungsrecht mit Verwendungsnachweis, und der Antrag geht direkt an die Rentenbank statt über eine Hausbank.
Zwei Bausteine, die zusammengehören:
- Nachrangdarlehen — eigenkapitalnahe Mezzanine-Finanzierung, im Insolvenzfall nachrangig bedient, in der Regel unbesichert
- Innovationsgutschein — ein echter Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird; er wird nur gewährt, wenn der Darlehensantrag positiv beschieden wurde
Wer als „agrarnah" gilt: Gefördert werden Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur. Der Kreis ist ausdrücklich nicht auf die Agrarwirtschaft im engeren Sinne beschränkt, sondern umfasst auch die vor- und nachgelagerten Bereiche — solange die Innovation für die genannten Bereiche unmittelbar von Bedeutung und nutzbar ist.
Ein Ausschluss, der viele überrascht: Die landwirtschaftliche Primärproduktion selbst ist nicht antragsberechtigt. Ein Betrieb, der Acker bewirtschaftet oder Vieh hält, fällt heraus — auch wenn genau ihm die geförderte Innovation nützen soll. Gefördert wird das Start-up, das die Lösung entwickelt, nicht der Betrieb, der sie später einsetzt.
Was das Darlehen kostet, steht nirgends öffentlich. Die Richtlinie spricht von einem „zinsgünstigen" Nachrangdarlehen, die Rentenbank von „attraktiven Zinskonditionen" — eine Zahl nennt weder das eine noch das andere, und auch das Merkblatt und die Antragsstrecke enthalten keine. Die Konditionen werden im Einzelfall im Zuwendungsbescheid festgelegt. Wer mit belastbaren Kapitalkosten rechnen muss, sollte danach ausdrücklich fragen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Zeit seit Handelsregister-Eintragung bzw. Geschäftsaufnahme | Noch nicht gegründet · Bis 1 Jahr · 1 bis 3 Jahre · 3 bis 5 Jahre · Über 5 Jahre — nicht mehr antragsberechtigt |
| Bezug zur Agrarwirtschaft | Innovation für Land- oder Forstwirtschaft · Innovation für Wein- oder Gartenbau · Innovation für Fischerei oder Aquakultur · Vor- oder nachgelagerter Bereich mit unmittelbarem Nutzen · Eigene landwirtschaftliche Primärproduktion — ausgeschlossen · Kein Agrarbezug — ausgeschlossen |
| Kleines Unternehmen nach Anhang I AGVO: weniger als 50 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanz höchstens 10 Mio. € | — |
| Bisher keine Gewinne ausgeschüttet | — |
| Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben (%, mindestens 10 %) | mindestens 10 % |
Was bekommst du konkret?
Nachrangdarlehen
- Laufzeit zwei bis maximal zehn Jahre
- Darlehensbetrag grundsätzlich auf 400.000 Euro begrenzt
- 800.000 Euro für innovative Unternehmen, die die Voraussetzungen nach Artikel 2 Nummer 80 AGVO erfüllen
- In begründeten Einzelfällen bis zu einer Million Euro — dann aber zu beihilfefreien, marktkonformen Konditionen
- In der Regel unbesichert, Auszahlung in mindestens zwei Tranchen entlang vereinbarter Meilensteine
Innovationsgutschein (Zuschuss)
- Erstattung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus dem Innovationsgutschein
- Insgesamt höchstens 15 Prozent der Darlehenssumme, gedeckelt auf 50.000 Euro
- Wird nur gewährt, wenn der Darlehensantrag positiv beschieden ist
Auflagen, die daran hängen
- Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate nach Auszahlung der letzten Darlehenstranche
- Zweckbindungsfristen: zehn Jahre für unbewegliche, fünf Jahre für bewegliche Wirtschaftsgüter, drei Jahre für EDV
- Besserstellungsverbot nach TVÖD, wenn das Unternehmen überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird
- Ab einer Gesamtzuwendung über 100.000 Euro gilt die Unterschwellenvergabeordnung
Ein Rechtsanspruch besteht nicht: Die Rentenbank entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Einvernehmen mit dem Ministerium, und die Gewährung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel des Zweckvermögens.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Pre-Check ausfüllen
Erster Kontakt über das Online-Formular der Rentenbank. Geprüft wird grob, ob Geschäftsmodell, Unternehmensalter und Agrarnähe passen. Das spart den Aufwand eines vollständigen Antrags, wenn ein Ausschlusskriterium greift — etwa die Fünf-Jahres-Grenze oder die eigene landwirtschaftliche Primärproduktion. Eine Antragsfrist oder ein Bewerbungsfenster gibt es nicht, das Verfahren läuft fortlaufend.
Zum Pre-Check - 02
Pitch vor dem Expertenbeirat
Start-ups, deren schriftliche Unterlagen positiv bewertet wurden, werden zum persönlichen Gespräch eingeladen und präsentieren ihr Geschäftsmodell vor Vertretern der Rentenbank und von ihr hinzugezogenen Experten. Dieser Schritt ist der wesentliche Unterschied zu den LR-Förderkrediten, die über die Hausbank laufen.
- 03
Antrag bei der Rentenbank stellen
Anträge gehen direkt an die Landwirtschaftliche Rentenbank, schriftlich oder elektronisch — es gibt kein Hausbankprinzip. Die Antragsformulare stellt die Bank auf ihrer Homepage bereit. Nachzuweisen sind unter anderem der Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und der Status als kleines Unternehmen im Sinne der AGVO.
- 04
Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis
Ausgezahlt wird in mindestens zwei Tranchen, gebunden an vereinbarte Meilensteine. Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach der letzten Tranche fällig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht: Die Rentenbank entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Einvernehmen mit dem Ministerium und unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel des Zweckvermögens. Zeitlich relevant: Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026, längstens bis zum Tag vor Inkrafttreten einer sie ersetzenden Richtlinie.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zinssatz?
Können landwirtschaftliche Betriebe das Darlehen beantragen?
Was ist der Unterschied zu den LR-Förderkrediten der Rentenbank?
Muss der Innovationsgutschein zurückgezahlt werden?
Wie lange gilt die Richtlinie noch?
Lässt sich die Förderung mit der Forschungszulage kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups (Zweckvermögen des Bundes) — Offizielle Programmseiterentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [02]Richtlinie (BAnz AT 18.06.2024 B1, geändert BAnz AT 30.06.2026 B6)rentenbank.deRechtsgrundlageLandwirtschaftliche Rentenbank
- [03]Rentenbank — Informationen zur Start-up-Förderungrentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.