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Förderkredit · bis 25 Mio. € Bund

LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen (Rentenbank)

Die LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen sind zinsgünstige Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Antragsberechtigt sind Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der Landwirtschaft — vom Lohnunternehmer über den Landhandel bis zur Molkerei und zum Ernährungshandwerk. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Vergabe läuft über den Finanzierungspartner des Kreditnehmers, nicht direkt über die Bank.

Max. Kreditrahmen
25 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landwirtschaftliche Rentenbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderhöhe bis zu 25 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bündelt ihre Kredite für agrarnahe Unternehmen in einem Programm mit mehreren Verwendungszwecken. Agrarnahe Unternehmen sind — unabhängig von Rechtsform und steuerlicher Einkunftsart — Betriebe der vorgelagerten Wertschöpfungskette wie Lohnunternehmer, Landtechnikhersteller, Futtermittel- und Düngemittelhersteller, Landhandel und Veterinärwesen sowie Betriebe der nachgelagerten Kette wie Schlacht- und Fleischverarbeitung, Fisch-, Obst-, Gemüse- und Milchverarbeitung sowie Mahl- und Schälmühlen.

Finanziert werden:

  • Unternehmenskäufe
  • Betriebsgrundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen — mit eigenen Förderbedingungen für Umwelt- und Ressourcenschutz, für die Digitalisierung technischer Anlagen und Maschinen, für die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter Lebensmittel sowie für alternative Proteine in der Human- und Tierernährung
  • Betriebsmittel wie Rohstoffe und Produktionsmittel
  • Schuldscheindarlehen zur Unternehmensfinanzierung für agrarnahe Unternehmen und für Unternehmen, die in die Infrastruktur im ländlichen Raum investieren

Für das Schuldscheindarlehen gilt eine eigene Befristung: Die Rentenbank schreibt dazu wörtlich „Die Förderung ist befristet bis längstens 30. Juni 2027." Diese Befristung betrifft ausschließlich das Schuldscheindarlehen, nicht die übrigen Verwendungszwecke dieses Programms.

Schnell-Check

Passt LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen (Rentenbank) zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

KMU der Agrar-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft gemäß KMU-Definition der EU

Errichtung neuer oder Erweiterung bestehender Betriebsstätte, Diversifizierung oder grundlegende Produktionsänderung

Keine Förderung von Betriebsmitteln oder Unternehmenskäufen

Keine Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Erzeugnissen der Fischerei/Aquakultur

Was bekommst du konkret?

Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr 25 Mio. Euro nicht übersteigen; nach vorheriger Abstimmung können auch darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden. Kredithöchstbetrag und Beihilfeintensität sind zusätzlich durch das EU-Beihilferecht begrenzt.

Die Konditionsstufe richtet sich nach dem Verwendungszweck:

  • LR-Basis — Unternehmenskäufe, Standard-Investitionen in Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen sowie Betriebsmittel
  • LR-Top — Umwelt- und Ressourcenschutz sowie die Digitalisierung technischer Anlagen und Maschinen
  • LR-Premium — alternative Proteine für die Human- und Tierernährung sowie die Verarbeitung und Vermarktung regional erzeugter Lebensmittel

Die Rentenbank erhebt keine Bearbeitungsgebühren. Erhebt der Finanzierungspartner eine Bearbeitungsgebühr, ist sie auf 1 Prozent der Kreditsumme und höchstens 1.250 Euro begrenzt. Die Auszahlung an den Finanzierungspartner erfolgt zu 100 Prozent.

Beim Schuldscheindarlehen sind Kredite, die 25 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr überschreiten, im Einzelfall vorab abzustimmen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Förderberechtigung und Vorhaben prüfen

    Antragsberechtigt sind KMU der Agrar- und Ernährungswirtschaft (agrargewerbliche Handelsunternehmen, Ernährungshandwerk, forstwirtschaftliche Unternehmen). Das Vorhaben muss der Errichtung, Erweiterung oder grundlegenden Änderung einer Betriebsstätte dienen.

  2. 02

    Antrag über Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank einreichen

    Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) stellen. Ohne KMU-Status ist ein Antrag zu beihilfefreien Konditionen möglich.

Häufige Fragen

Was wird gefördert?
Finanziert werden Unternehmenskäufe, Betriebsgrundstücke, Gebäude, bauliche und technische Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge sowie Betriebsmittel wie Rohstoffe und Produktionsmittel. Eigene Förderbedingungen gelten für Umwelt- und Ressourcenschutz, die Digitalisierung technischer Anlagen, die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter Lebensmittel und für alternative Proteine. Hinzu kommt das Schuldscheindarlehen zur Unternehmensfinanzierung.
Wer gilt als agrarnahes Unternehmen?
Agrarnahe Unternehmen sind — unabhängig von Rechtsform und steuerlicher Einkunftsart — Betriebe der vorgelagerten Wertschöpfungskette wie Lohnunternehmer, Landtechnik-, Futtermittel- und Düngemittelhersteller, Landhandel oder Veterinärwesen für Nutztiere sowie Betriebe der nachgelagerten Kette wie Schlacht- und Fleischverarbeitung, Fisch-, Obst-, Gemüse- und Milchverarbeitung und Mahl- und Schälmühlen. Für Kredite mit Beihilfeanteil müssen die Kreditnehmer KMU im Sinne der EU-Definition sein.
Wie hoch kann der Kredit sein?
Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr 25 Mio. Euro nicht übersteigen; nach vorheriger Abstimmung können auch darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden. Kredithöchstbetrag und Beihilfeintensität sind zusätzlich durch das EU-Beihilferecht begrenzt.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden der Erwerb von Anteilen an Unternehmen sowie Unternehmenskäufe und -übernahmen, Erwerb von Betriebsmitteln, Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie Vorhaben mit Verwendungszwecken aus den Ausschlusskriterien der Rentenbank.
Wie lange läuft das Schuldscheindarlehen?
Die Rentenbank schreibt zum Schuldscheindarlehen Unternehmensfinanzierung wörtlich: „Die Förderung ist befristet bis längstens 30. Juni 2027." Diese Befristung gilt nur für das Schuldscheindarlehen, nicht für die übrigen Verwendungszwecke der LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  2. [02]
    Aktuelle Konditionen Rentenbank
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
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