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KBG Beteiligungskapital für KMU (NRW)

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) bietet stille Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer in Nordrhein-Westfalen. In den drei Programmvarianten KBG Start, KBG Nachfolge und KBG Wachstum stehen pro Engagement zwischen 50.000 Euro und 1,5 Millionen Euro für Gründung, Betriebsübernahme oder Zukunftsinvestitionen zur Verfügung.

Max. Beteiligung
1,5 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG)
Förderhöhe 50.000 € – 1,5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem Programm Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen vergibt die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) stille Beteiligungen an Unternehmen, deren Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegt. Förderfähig sind Existenzgründungen, Betriebsübernahmen und Zukunftsinvestitionen. Das Programm gibt es in drei Varianten: KBG Start für Gründungs- und Festigungskosten von Existenzgründern und Unternehmen, die maximal zwei Jahre alt sind; KBG Nachfolge für Betriebsübernahmen und Neuregelungen des Gesellschafterkreises; KBG Wachstum für etablierte wachstumsorientierte Unternehmen, die mindestens zwei Jahre alt sind, etwa für Modernisierung und Digitalisierung von Prozessen, Produktinnovationen oder Steigerung der Ressourceneffizienz. Die Beteiligung darf das im Unternehmen vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen.

Schnell-Check

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KBG Start für Existenzgründer und Unternehmen bis 2 Jahre, KBG Nachfolge für Betriebsübernahmen, KBG Wachstum für etablierte Unternehmen ab 2 Jahren Bestand.

Das Unternehmen muss seinen Betriebssitz und Investitionsort in NRW haben. Vorhaben außerhalb des Bundeslandes werden nicht finanziert.

Das Unternehmen muss die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen (weniger als 250 Mitarbeiter, Umsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro).

Stille Beteiligung zwischen 50.000 und 1.500.000 Euro. Höhere Summen sind ausgeschlossen, geringere Beträge werden nicht finanziert.

Standardlaufzeit 7 bis 10 Jahre. Mindestlaufzeit 5 Jahre für die Anerkennung als wirtschaftliches Eigenkapital.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Programmvariante

KBG Start für Existenzgründer und Unternehmen bis 2 Jahre, KBG Nachfolge für Betriebsübernahmen, KBG Wachstum für etablierte Unternehmen ab 2 Jahren Bestand.

Investitionsort in Nordrhein-Westfalen

Das Unternehmen muss seinen Betriebssitz und Investitionsort in NRW haben. Vorhaben außerhalb des Bundeslandes werden nicht finanziert.

KMU nach EU-Definition

Das Unternehmen muss die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen (weniger als 250 Mitarbeiter, Umsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro).

Beteiligungssumme in Euro

Stille Beteiligung zwischen 50.000 und 1.500.000 Euro. Höhere Summen sind ausgeschlossen, geringere Beträge werden nicht finanziert.

Laufzeit der Beteiligung

Standardlaufzeit 7 bis 10 Jahre. Mindestlaufzeit 5 Jahre für die Anerkennung als wirtschaftliches Eigenkapital.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Programmvariante und Beteiligungsbedarf bestimmen

    Passende Variante (KBG Start, KBG Nachfolge oder KBG Wachstum) auswaehlen und gewuenschte Beteiligungshoehe zwischen 50.000 und 1.500.000 Euro festlegen. Geschaeftskonzept mit Investitionsplan, Liquiditaetsplanung und Ertragsvorschau vorbereiten.

  2. 02

    Erstgespraech mit der KBG NRW fuehren

    Vor Vorhabenbeginn unverbindlich Kontakt zur Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH in Neuss aufnehmen (Telefon 02131 5107200, [email protected]). Im Gespraech wird geprueft, ob das Vorhaben grundsaetzlich finanzierbar ist.

  3. 03

    Antrag und Unterlagen einreichen

    Foermlichen Antrag bei der KBG einreichen, ergaenzt um Businessplan, Jahresabschluesse der letzten zwei Jahre (sofern vorhanden), aktuelle BWA, Investitions- und Finanzierungsplan sowie persoenliche Garantiezusage des Inhabers.

  4. 04

    Pruefung durch KBG und Buergschaftsbank NRW

    Die KBG bewertet das Vorhaben und leitet die vollstaendigen Unterlagen an die Buergschaftsbank NRW weiter. Diese prueft die Beteiligungsgarantie ueber 70 Prozent (maximal 1,05 Mio. Euro).

  5. 05

    Beteiligungsvertrag abschliessen

    Nach positivem Bescheid wird der Vertrag ueber die stille Beteiligung unterzeichnet. Festgelegt werden Beteiligungssumme, Laufzeit (7 bis 10 Jahre), Festentgelt, variable Verguetung und Auszahlungsmodalitaeten.

  6. 06

    Auszahlung, Reporting und Rueckzahlung

    Die Beteiligungssumme wird einmalig oder in Tranchen ausgezahlt. Waehrend der Laufzeit Reporting-Pflichten (Jahresabschluesse, BWA) einhalten. Am Laufzeitende erfolgt die Rueckzahlung zum Nominalwert ohne Aufgeld.

Häufige Fragen

Wer kann KBG Beteiligungskapital in NRW beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) sowie Existenzgründer mit Investitionsort in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung sind eine ausreichende Qualifikation des Beteiligungsnehmers und ein tragfähiges, zukunftssicheres Geschäftskonzept. Der Inhaber muss eine persönliche Garantieübernahme als Sicherheit stellen.
Welche drei Programmvarianten bietet die KBG NRW?
Die KBG NRW bietet KBG Start für Existenzgründer und Unternehmen bis 2 Jahre alt (Gründungs- und Festigungskosten, Warenlager, Wachstum), KBG Nachfolge für Betriebsübernahmen und Nachfolgeregelungen sowie KBG Wachstum für etablierte Unternehmen ab 2 Jahren Bestand (Modernisierung, Digitalisierung, Produktinnovationen, Ressourceneffizienz).
Wie hoch ist die Beteiligung der KBG NRW?
Die stille Beteiligung beträgt zwischen 50.000 Euro und 1,5 Millionen Euro. Sie kann mit Bankdarlehen, KfW- oder NRW.BANK-Förderkrediten und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW kombiniert werden. Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt typischerweise eine Garantie von 70 Prozent (maximal 1,05 Millionen Euro).
Was bedeutet stille Beteiligung bei der KBG NRW?
Bei der stillen Beteiligung stellt die KBG wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung, ohne in die Geschäftsführung einzugreifen. Die Vergütung besteht aus einem marktgerechten Festentgelt plus einer variablen, gewinnabhängigen Komponente sowie Bürgschaftskosten und Abschlussgebühren. Die Rückzahlung erfolgt am Laufzeitende zum Nominalwert der Beteiligungssumme ohne Aufgeld.
Ist der Sitz in NRW Pflicht?
Ja. Das geförderte Unternehmen muss seinen Investitionsort und Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die KBG (Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft mit Sitz in Neuss und finanziert ausschließlich Vorhaben mit NRW-Bezug.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG) in Neuss eingereicht, bevor das Vorhaben beginnt. Die KBG leitet die vollständigen Unterlagen anschließend an die Bürgschaftsbank NRW zur Garantieprüfung weiter. Die NRW.BANK selbst ist nicht direkter Ansprechpartner für den Antrag.
Wie lange läuft die Beteiligung?
Die Laufzeit beträgt zwischen 7 und 10 Jahren. Eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren ist erforderlich, damit die Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital anerkannt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten beendet werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

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    Stille Beteiligung KBG NRW – Konditionsuebersicht
    kbg-nrw.ermoeglicher.dePrimärquelle
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