Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | bis zu 25.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die NRW-Richtlinie zur einzelbetrieblichen Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe richtet sich an Beratungsorganisationen, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition sind. Antragsteller ist das Beratungsunternehmen, der Beratungsklient (Landwirt oder Gartenbaubetrieb) erhält die Beratung unentgeltlich. Beratungsmodule: Unternehmen/Management/Stabilisierung, Pflanzenbau und Grünland, Tierhaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Ökolandbau. Voraussetzungen: geschultes und qualifiziertes Personal, Erfahrung, regelmäßige Fortbildung, neutrale Beratung ohne wirtschaftliche Eigeninteressen, schriftlicher Beratungsvertrag, mindestens 10 Beratungsstunden zu je 60 Minuten pro Modul (mindestens ein Vor-Ort-Termin mit mindestens 2 Stunden), Abschluss innerhalb von 4 Monaten. Geltungsdauer 31.12.2027.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Beratungsorganisation als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen
Geschultes, qualifiziertes Personal mit Beratungserfahrung
Neutrale Beratung ohne weitergehende wirtschaftliche Interessen
Schriftlicher Beratungsvertrag mit mindestens 10 Stunden je Modul
Abschluss der Beratung innerhalb von 4 Monaten
Antrag vor Vorhaben-Beginn
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
2 Schritte
- 01
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
- 02
Antrag bei Landwirtschaftskammer NRW einreichen
Sie stellen Ihren Antrag bei der Direktorin bzw. dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Beratungsmodule gibt es?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wie ist der Beratungsumfang?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW Einzelbetriebliche Beratung Landwirtschaft — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- [02]Landwirtschaftskammer NRWlandwirtschaftskammer.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- [03]Runderlass MLV NRW vom 14.10.2024 (Ministerialblatt)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen