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Zuschuss · bis 25.000 € Land

NRW Einzelbetriebliche Beratung Landwirtschaft

Mit der Beratungsrichtlinie fördert das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsorganisationen, die landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in fünf Modulen beraten. Das Beratungsunternehmen erhält pro Betrieb und Modul bis zu 1.868 Euro Zuschuss, maximal 25.000 Euro pro Betrieb in einem Drei-Jahres-Zeitraum.

Max. Förderung
25.000 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 25.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die NRW-Richtlinie zur einzelbetrieblichen Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe richtet sich an Beratungsorganisationen, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition sind. Antragsteller ist das Beratungsunternehmen, der Beratungsklient (Landwirt oder Gartenbaubetrieb) erhält die Beratung unentgeltlich. Beratungsmodule: Unternehmen/Management/Stabilisierung, Pflanzenbau und Grünland, Tierhaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Ökolandbau. Voraussetzungen: geschultes und qualifiziertes Personal, Erfahrung, regelmäßige Fortbildung, neutrale Beratung ohne wirtschaftliche Eigeninteressen, schriftlicher Beratungsvertrag, mindestens 10 Beratungsstunden zu je 60 Minuten pro Modul (mindestens ein Vor-Ort-Termin mit mindestens 2 Stunden), Abschluss innerhalb von 4 Monaten. Geltungsdauer 31.12.2027.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Beratungsorganisation als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen

Geschultes, qualifiziertes Personal mit Beratungserfahrung

Neutrale Beratung ohne weitergehende wirtschaftliche Interessen

Schriftlicher Beratungsvertrag mit mindestens 10 Stunden je Modul

Abschluss der Beratung innerhalb von 4 Monaten

Antrag vor Vorhaben-Beginn

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

    Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

  2. 02

    Antrag bei Landwirtschaftskammer NRW einreichen

    Sie stellen Ihren Antrag bei der Direktorin bzw. dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Beratungsorganisationen, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition sind. Beratungsklienten sind landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in NRW.
Welche Beratungsmodule gibt es?
Unternehmen/Management/Stabilisierung, Pflanzenbau und Grünland, Tierhaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie Ökolandbau.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Maximal 1.868 Euro je Betrieb und Beratungsmodul. Insgesamt höchstens 25.000 Euro pro Betrieb in einem Drei-Jahres-Zeitraum.
Wie ist der Beratungsumfang?
Mindestens 10 Beratungsstunden zu je 60 Minuten pro Modul. Pro Antrag mindestens ein Vor-Ort-Termin mit mindestens 2 Stunden, weitere Stunden telefonisch oder per Videokonferenz. Abschluss innerhalb von 4 Monaten.
Wo wird der Antrag gestellt?
Beim Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter in Münster. Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW Einzelbetriebliche Beratung Landwirtschaft — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Landwirtschaftskammer NRW
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
  3. [03]
    Runderlass MLV NRW vom 14.10.2024 (Ministerialblatt)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen