Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. Nicht förderfähig sind Begrünungen, die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen, etwa im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen, Auflagen in Sanierungsgebieten oder Verpflichtungen aus der Freiflächengestaltungssatzung. Laut Stadt gilt: „Einen Antrag auf Förderung können Sie stellen, wenn die Begrünung eine freiwillige Maßnahme darstellt, das Anwesen mindestens vier Wohneinheiten umfasst oder es sich um eine Gewerbefläche handelt. Dachbegrünungen sind unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.“ Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin: „Setzen Sie sich vor Baubeginn mit uns in Verbindung.“
Extensive Dachbegrünung kann auf allen Dächern gefördert werden, sofern die Maßnahme freiwillig ist. Die Substratdicke muss mindestens 8 cm betragen. Die Sanierung bereits begrünter Dächer ist förderfähig, wenn das Gebäude vor 1996 errichtet wurde. Maßnahmen, die anderweitig mit öffentlichen Geldern förderfähig sind — zum Beispiel im Rahmen der Städtebauförderung —, sind vom Programm ausgeschlossen. Die geförderte Bepflanzung ist zu erhalten und nachzupflanzen. Maßnahmen an Gewerbebauten müssen mindestens zehn Jahre Bestand haben, sonst wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert. Wird das Anwesen innerhalb von fünf Jahren nach Bewilligung verkauft oder in Wohneigentum umgewandelt, ist die Zuwendung zurückzuerstatten. Die durch die Förderung gedeckten Kostenanteile dürfen nicht zum Gegenstand von Mietpreiserhöhungen gemacht werden. Bei einem Verstoß ist die gewährte Zuwendung zurückzuerstatten.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Freiwillige Maßnahme — keine Auflage
Mindestens vier Wohneinheiten oder Gewerbefläche
Antrag vor Baubeginn
Technische Mindestanforderung bei Dachbegrünung
Keine Doppelförderung
Bindungsfristen und Rückzahlung
Keine Umlage auf die Miete
Wo stellst du den Antrag in München?
Als lokale Anlaufstelle ist für München München hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
- München aufrufen ↗
- Telefon: +49-89-2330
München wird in Bayern als Stadt geführt. In der Region leben 1.512.491 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 09162.
Häufige Fragen
Welche Maßnahmen fördert das Münchner Begrünungsprogramm?
Wie hoch ist der Zuschuss pro Quadratmeter?
Können auch Einfamilienhäuser gefördert werden?
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
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Unsere Quellen
- [01]Förderprogramm Begrünung München (Innenhof, Dach, Fassade, Entsiegelung) — Offizielle Programmseitestadt.muenchen.dePrimärquelleLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
- [02]Richtlinien Förderprogramm Begrünung (PDF)stadt.muenchen.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
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