BundesBonus
Förderkredit Bund Aktuell bis 31.12.2028

Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen

Darlehen für zivile Luftfahrtunternehmen zur Umsetzung von Forschungs- und Technologievorhaben am Standort Deutschland. Schwerpunkt sind klimaneutrale Antriebe, Effizienzsteigerung und Reduktion des Primärenergiebedarfs. Gefördert werden bis zu 55 % der in Deutschland anfallenden förderfähigen Kosten eines Entwicklungsvorhabens.

Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Finanzierungsanteil bis 55 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland können ein Darlehen für Vorhaben der experimentellen Entwicklung im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt erhalten. Gefördert werden insbesondere alternative klimaneutrale Antriebssysteme (batterie- und hybrid-elektrisch oder Wasserstoff), Maßnahmen zur Reduktion des Primärenergiebedarfs durch Gewichtseinsparung und Effizienzsteigerung von Antrieben sowie Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit geschlossenen Stoffkreislaufsystemen.

Schnell-Check

Passt Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Aktivitäten auf zivilen, kommerziellen Luftfahrtmarkt ausgerichtet
Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt
Wertschöpfungsanteil in Deutschland oder EWR
Antrag vor Beginn des Vorhabens

Was bekommst du konkret?

Darlehen unbedingt rückzahlbar, bedingt rückzahlbar oder als Kombination beider Varianten. Die Förderhöhe beträgt maximal 55 % der in Deutschland anfallenden förderfähigen Kosten für das Entwicklungsvorhaben. Einen festen Höchstbetrag nennt der Fördergeber nicht. Übersteigt der bedingt rückzahlbare Darlehensbetrag 25 Mio. €, ist das Vorhaben zusätzlich bei der EU-Kommission beihilferechtlich zu notifizieren. Den Darlehensvertrag schließt die KfW.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag beim BMWE

    Den Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellen.

  2. 02

    Vor Vorhabensbeginn

    Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

  3. 03

    Beratung beim DLR-Projektträger

    Beratung und Programmverantwortung liegen beim DLR-Projektträger Luftfahrtforschung.

Häufige Fragen

Welche Vorhaben werden gefördert?
Vorhaben der experimentellen Entwicklung von Klimaschutztechnologien in der zivilen Luftfahrt: alternative klimaneutrale Antriebe, Reduktion des Primärenergiebedarfs durch Gewichtsreduktion und Effizienzsteigerung sowie Verringerung von Fertigungszeiten und -kosten.
Wie hoch ist das Darlehen?
Einen festen Höchstbetrag nennt der Fördergeber nicht. Begrenzt ist der Anteil: Gefördert werden maximal 55 % der in Deutschland anfallenden förderfähigen Kosten für das Entwicklungsvorhaben. Übersteigt der bedingt rückzahlbare Darlehensbetrag 25 Mio. €, muss das Vorhaben zusätzlich bei der EU-Kommission beihilferechtlich notifiziert werden.
Welcher Technologiereifegrad ist Voraussetzung?
Die Entwicklungsergebnisse müssen einen Technologiereifegrad zwischen Stufe 5 und Stufe 8 aufweisen und eine marktnahe Verwertungsperspektive haben.
Wo wird der Antrag gestellt?
Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Referat IV D 2. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Mehr zu Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    DLR-Projektträger Luftfahrtforschung
    dlr.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  2. [02]
    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    bundeswirtschaftsministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken