BundesBonus
Förderkredit · bis 25 Mio. € Bund

Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen

Darlehen für zivile Luftfahrtunternehmen zur Umsetzung von Forschungs- und Technologievorhaben am Standort Deutschland. Schwerpunkt sind klimaneutrale Antriebe, Effizienzsteigerung und Reduktion des Primärenergiebedarfs. Bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben.

Max. Kreditrahmen
25 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderhöhe bis zu 25 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 55 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland können ein Darlehen für Vorhaben der experimentellen Entwicklung im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt erhalten. Gefördert werden insbesondere alternative klimaneutrale Antriebssysteme (batterie- und hybrid-elektrisch oder Wasserstoff), Maßnahmen zur Reduktion des Primärenergiebedarfs durch Gewichtseinsparung und Effizienzsteigerung von Antrieben sowie Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit geschlossenen Stoffkreislaufsystemen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Aktivitäten auf zivilen, kommerziellen Luftfahrtmarkt ausgerichtet

Technologiereifegrad zwischen Stufe 5 und 8

Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt

Wertschöpfungsanteil in Deutschland oder EWR

Antrag vor Beginn des Vorhabens

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Förderberechtigung und Technologiereifegrad prüfen

    Vorhaben muss auf den zivilen, kommerziellen Luftfahrtmarkt ausgerichtet sein. Entwicklungsergebnisse müssen Technologiereifegrad 5 bis 8 aufweisen und eine marktnahe Verwertungsperspektive haben. Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden.

  2. 02

    Antrag beim BMWE vor Vorhabenbeginn stellen

    Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Häufige Fragen

Welche Vorhaben werden gefördert?
Vorhaben der experimentellen Entwicklung von Klimaschutztechnologien in der zivilen Luftfahrt: alternative klimaneutrale Antriebe, Reduktion des Primärenergiebedarfs durch Gewichtsreduktion und Effizienzsteigerung sowie Verringerung von Fertigungszeiten und -kosten.
Wie hoch ist das Darlehen?
Maximal 25 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben. Die Förderquote liegt für kleine Unternehmen bei bis zu 55 %, für mittlere bei bis zu 50 % und für große Unternehmen bei bis zu 40 % der förderfähigen Kosten.
Welcher Technologiereifegrad ist Voraussetzung?
Die Entwicklungsergebnisse müssen einen Technologiereifegrad zwischen Stufe 5 und Stufe 8 aufweisen und eine marktnahe Verwertungsperspektive haben.
Wo wird der Antrag gestellt?
Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Referat IV D 2. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  2. [02]
    DLR-Projektträger Luftfahrtforschung
    dlr.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  3. [03]
    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    bundeswirtschaftsministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)