BundesBonus
Zuschuss Land

Landesprogramm Wirtschaft – FIT-Richtlinie Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein fördert mit der FIT-Richtlinie im Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 anwendungsorientierte Forschung, Innovationen, zukunftsfähige Technologien sowie den Technologie- und Wissenstransfer. Ziel ist es, die Innovationstätigkeit von Unternehmen, insbesondere KMU, zu stärken.

Zuständig
Land Schleswig-Holstein
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Schleswig-Holstein
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Landesregierung Schleswig-Holstein bündelt ihre wirtschaftspolitischen Fördermaßnahmen unter dem Dach des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027. Mit der FIT-Richtlinie gewährt das Land Zuwendungen zur Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers. Ziele sind die Stärkung und der Ausbau anwendungsnaher Forschungs- und Entwicklungskapazitäten, die Intensivierung von Gründungs- und Transferaktivitäten sowie die Stärkung der Innovationstätigkeit von Unternehmen mit besonderem Fokus auf KMU. Gegenstand der Förderung sind Forschungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen, Verbundvorhaben, innovationsorientierte Netzwerke sowie neuartige Strukturen des Technologietransfers. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des EFRE, der GRW und Landesmitteln.

Schnell-Check

Passt Landesprogramm Wirtschaft – FIT-Richtlinie Schleswig-Holstein zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Nachweisbarer Innovationsgrad des Vorhabens

Bezug zu den Spezialisierungsfeldern der RIS3.SH

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die ursächlich mit dem Vorhaben zusammenhängen und zur Durchführung erforderlich sind, etwa Personalkosten, Gemeinkosten, Materialkosten, Kosten für Fremdleistungen sowie Kosten für Instrumente und Ausrüstungen. Bei Begünstigten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sind nur die Nettoausgaben zuwendungsfähig.

Wie stellst du den Antrag?

Das Verfahren ist zweistufig. In Stufe 1 werden alle Vorschläge für Fördervorhaben durch die Bewilligungsbehörde einer vorhabenspezifischen Bewertung nach Kriterien wie Innovationsgrad, Bezug zu den Spezialisierungsfeldern, ökonomischer Bedeutung und Realisierbarkeit unterzogen. In Stufe 2 sind bei Antragstellung die Rahmenbedingungen des Vorhabens zu konkretisieren, unter anderem durch Darstellung des Innovationspotenzials, einen Arbeitsplan und gegebenenfalls Kooperationsverträge. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Häufige Fragen

Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Forschungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen, Verbundvorhaben, innovationsorientierte Netzwerke sowie neuartige Strukturen des Technologietransfers.
Wer kann gefördert werden?
Begünstigte sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Hochschulen und Kliniken des Landes, ähnliche überwiegend öffentlich getragene Einrichtungen sowie Unternehmen, vorrangig Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
In welcher Form erfolgt die Förderung?
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Verfahren ist zweistufig: In Stufe 1 erfolgt eine vorhabenspezifische Bewertung durch die Bewilligungsbehörde, in Stufe 2 werden die Rahmenbedingungen des Vorhabens im Antrag konkretisiert.

Mehr zu Landesprogramm Wirtschaft – FIT-Richtlinie Schleswig-Holstein und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmübersicht Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleLand Schleswig-Holstein
  2. [02]
    Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
    ib-sh.dePrimärquelleLand Schleswig-Holstein
Teilen
Merken