Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Landesregierung Schleswig-Holstein bündelt ihre wirtschaftspolitischen Fördermaßnahmen unter dem Dach des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027. Mit der FIT-Richtlinie gewährt das Land Zuwendungen zur Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers. Ziele sind die Stärkung und der Ausbau anwendungsnaher Forschungs- und Entwicklungskapazitäten, die Intensivierung von Gründungs- und Transferaktivitäten sowie die Stärkung der Innovationstätigkeit von Unternehmen mit besonderem Fokus auf KMU. Gegenstand der Förderung sind Forschungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen, Verbundvorhaben, innovationsorientierte Netzwerke sowie neuartige Strukturen des Technologietransfers. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des EFRE, der GRW und Landesmitteln.
Passt Landesprogramm Wirtschaft – FIT-Richtlinie Schleswig-Holstein zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Nachweisbarer Innovationsgrad des Vorhabens
Bezug zu den Spezialisierungsfeldern der RIS3.SH
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die ursächlich mit dem Vorhaben zusammenhängen und zur Durchführung erforderlich sind, etwa Personalkosten, Gemeinkosten, Materialkosten, Kosten für Fremdleistungen sowie Kosten für Instrumente und Ausrüstungen. Bei Begünstigten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sind nur die Nettoausgaben zuwendungsfähig.
Wie stellst du den Antrag?
Das Verfahren ist zweistufig. In Stufe 1 werden alle Vorschläge für Fördervorhaben durch die Bewilligungsbehörde einer vorhabenspezifischen Bewertung nach Kriterien wie Innovationsgrad, Bezug zu den Spezialisierungsfeldern, ökonomischer Bedeutung und Realisierbarkeit unterzogen. In Stufe 2 sind bei Antragstellung die Rahmenbedingungen des Vorhabens zu konkretisieren, unter anderem durch Darstellung des Innovationspotenzials, einen Arbeitsplan und gegebenenfalls Kooperationsverträge. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Häufige Fragen
Was wird gefördert?
Wer kann gefördert werden?
In welcher Form erfolgt die Förderung?
Wie läuft die Antragstellung ab?
Mehr zu Landesprogramm Wirtschaft – FIT-Richtlinie Schleswig-Holstein und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Programmübersicht Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.dePrimärquelleLand Schleswig-Holstein
- [02]Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)ib-sh.dePrimärquelleLand Schleswig-Holstein