Dieses Programm läuft nicht mehr
Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer- und HighTech-Bonus wird nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.
Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) unterstützt das Land Schleswig-Holstein niedrigschwellig Innovationen von Unternehmen. Der Transfer-Bonus und der HighTech-Bonus fördern den Technologietransfer von KMU mit externen Partnern und werden aus Mitteln des EFRE und des Landes als Innovationsbeihilfe für KMU nach Artikel 28 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Passt Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer- und HighTech-Bonus zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Auftraggeber und Auftragnehmer sind voneinander unabhängig
Verwertung der Erkenntnisse in Schleswig-Holstein
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste Dritter zum Zwecke der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, etwa Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Design, Produkttests, Werkstoffstudien oder FuE-Leistungen für neue Fertigungstechniken. Beim Transfer-Bonus sind private Transferpartner wie Technologietransfereinrichtungen, Acceleratoren oder Inkubatoren die Auftragnehmer, beim HighTech-Bonus Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen und dürfen höchstens 75.000 Euro betragen. Reine Büroflächen werden nicht gefördert.
Wie stellst du den Antrag?
Alle Förderanträge werden von der Bewilligungsbehörde vorhabenspezifisch nach Innovationsgrad und erwarteter ökonomischer Bedeutung bewertet. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen voneinander unabhängig sein. Bei Antragstellung sind die Rahmenbedingungen des Vorhabens zu konkretisieren und zu belegen. Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Schleswig-Holstein gestellt.
Häufige Fragen
Wer kann den Transfer- und HighTech-Bonus beantragen?
Was ist der Unterschied zwischen Transfer-Bonus und HighTech-Bonus?
Was wird konkret gefördert?
Wie hoch sind die zuwendungsfähigen Ausgaben?
Mehr zu Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer- und HighTech-Bonus und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderdatenbank des Bundes: EIK Transfer- und HighTech-Bonusfoerderdatenbank.dePrimärquelleLand Schleswig-Holstein
- [02]Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, VO (EU) Nr. 651/2014), Art. 28eur-lex.europa.euRechtsgrundlageLand Schleswig-Holstein