BundesBonus
Zuschuss Land ⚠ Programm ausgelaufen

Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer- und HighTech-Bonus

Der Transfer-Bonus und der HighTech-Bonus im Landesprogramm Wirtschaft 2021 bis 2027 fördern den Technologietransfer kleiner und mittlerer Unternehmen in Schleswig-Holstein. Bezuschusst werden innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatung durch privatwirtschaftliche Transferpartner (Transfer-Bonus) oder durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen (HighTech-Bonus).

Zuständig
Land Schleswig-Holstein
als Bewilligungsstelle
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer- und HighTech-Bonus wird nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Schleswig-Holstein
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) unterstützt das Land Schleswig-Holstein niedrigschwellig Innovationen von Unternehmen. Der Transfer-Bonus und der HighTech-Bonus fördern den Technologietransfer von KMU mit externen Partnern und werden aus Mitteln des EFRE und des Landes als Innovationsbeihilfe für KMU nach Artikel 28 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Auftraggeber und Auftragnehmer sind voneinander unabhängig

Verwertung der Erkenntnisse in Schleswig-Holstein

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung wird als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste Dritter zum Zwecke der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, etwa Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Design, Produkttests, Werkstoffstudien oder FuE-Leistungen für neue Fertigungstechniken. Beim Transfer-Bonus sind private Transferpartner wie Technologietransfereinrichtungen, Acceleratoren oder Inkubatoren die Auftragnehmer, beim HighTech-Bonus Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen und dürfen höchstens 75.000 Euro betragen. Reine Büroflächen werden nicht gefördert.

Wie stellst du den Antrag?

Alle Förderanträge werden von der Bewilligungsbehörde vorhabenspezifisch nach Innovationsgrad und erwarteter ökonomischer Bedeutung bewertet. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen voneinander unabhängig sein. Bei Antragstellung sind die Rahmenbedingungen des Vorhabens zu konkretisieren und zu belegen. Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Schleswig-Holstein gestellt.

Häufige Fragen

Wer kann den Transfer- und HighTech-Bonus beantragen?
Antragsberechtigt sind Gewerbebetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die als Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition gelten.
Was ist der Unterschied zwischen Transfer-Bonus und HighTech-Bonus?
Der Transfer-Bonus fördert den Technologietransfer zwischen KMU und privatwirtschaftlichen Transferpartnern wie Technologietransfereinrichtungen, Acceleratoren oder Inkubatoren. Der HighTech-Bonus fördert den Technologietransfer zwischen KMU und Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste Dritter, etwa Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Design, Produkttests, Werkstoffstudien oder FuE-Leistungen für neue Fertigungstechniken. Reine Büroflächen werden nicht gefördert.
Wie hoch sind die zuwendungsfähigen Ausgaben?
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen und dürfen für den Transfer- und HighTech-Bonus höchstens 75.000 Euro betragen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes: EIK Transfer- und HighTech-Bonus
    foerderdatenbank.dePrimärquelleLand Schleswig-Holstein
  2. [02]
    Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, VO (EU) Nr. 651/2014), Art. 28
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlageLand Schleswig-Holstein
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