Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) unterstützt das Land Schleswig-Holstein niedrigschwellig Innovationen von Unternehmen. Der Transfer-Bonus und der HighTech-Bonus fördern den Technologietransfer von KMU mit externen Partnern und werden aus Mitteln des EFRE und des Landes als Innovationsbeihilfe für KMU nach Artikel 28 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Passt Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer- und HighTech-Bonus zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Auftraggeber und Auftragnehmer sind voneinander unabhängig
Verwertung der Erkenntnisse in Schleswig-Holstein
Wie stellst du den Antrag?
Alle Förderanträge werden von der Bewilligungsbehörde vorhabenspezifisch nach Innovationsgrad und erwarteter ökonomischer Bedeutung bewertet. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen voneinander unabhängig sein. Bei Antragstellung sind die Rahmenbedingungen des Vorhabens zu konkretisieren und zu belegen. Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Schleswig-Holstein gestellt.
Häufige Fragen
Wer kann den Transfer- und HighTech-Bonus beantragen?
Was ist der Unterschied zwischen Transfer-Bonus und HighTech-Bonus?
Was wird konkret gefördert?
Wie hoch sind die zuwendungsfähigen Ausgaben?
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