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Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer- und HighTech-Bonus

Der Transfer-Bonus und der HighTech-Bonus im Landesprogramm Wirtschaft 2021 bis 2027 fördern den Technologietransfer kleiner und mittlerer Unternehmen in Schleswig-Holstein. Bezuschusst werden innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatung durch privatwirtschaftliche Transferpartner (Transfer-Bonus) oder durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen (HighTech-Bonus).

Zuständig
Land Schleswig-Holstein
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Schleswig-Holstein
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) unterstützt das Land Schleswig-Holstein niedrigschwellig Innovationen von Unternehmen. Der Transfer-Bonus und der HighTech-Bonus fördern den Technologietransfer von KMU mit externen Partnern und werden aus Mitteln des EFRE und des Landes als Innovationsbeihilfe für KMU nach Artikel 28 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Auftraggeber und Auftragnehmer sind voneinander unabhängig

Verwertung der Erkenntnisse in Schleswig-Holstein

Wie stellst du den Antrag?

Alle Förderanträge werden von der Bewilligungsbehörde vorhabenspezifisch nach Innovationsgrad und erwarteter ökonomischer Bedeutung bewertet. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen voneinander unabhängig sein. Bei Antragstellung sind die Rahmenbedingungen des Vorhabens zu konkretisieren und zu belegen. Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Schleswig-Holstein gestellt.

Häufige Fragen

Wer kann den Transfer- und HighTech-Bonus beantragen?
Antragsberechtigt sind Gewerbebetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die als Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition gelten.
Was ist der Unterschied zwischen Transfer-Bonus und HighTech-Bonus?
Der Transfer-Bonus fördert den Technologietransfer zwischen KMU und privatwirtschaftlichen Transferpartnern wie Technologietransfereinrichtungen, Acceleratoren oder Inkubatoren. Der HighTech-Bonus fördert den Technologietransfer zwischen KMU und Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste Dritter, etwa Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Design, Produkttests, Werkstoffstudien oder FuE-Leistungen für neue Fertigungstechniken. Reine Büroflächen werden nicht gefördert.
Wie hoch sind die zuwendungsfähigen Ausgaben?
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen und dürfen für den Transfer- und HighTech-Bonus höchstens 75.000 Euro betragen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

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