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LfA Konsortialfinanzierungen Bayern

Die LfA Förderbank Bayern beteiligt sich mit Konsortialfinanzierungen an größeren Investitionsvorhaben des bayerischen Mittelstands sowie an wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben. Direkter Darlehensanteil oder haftungsmäßige Unterbeteiligung — wettbewerbsneutral und nur auf Einladung eines Finanzierungspartners.

Zuständig
LfA Förderbank Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber LfA Förderbank Bayern
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit den Konsortialfinanzierungen beteiligt sich die LfA Förderbank Bayern an Finanzierungen größerer Vorhaben mittelständischer Unternehmen sowie wirtschaftsnaher Infrastrukturvorhaben in Bayern. Klassische LfA-Förderprogramme stehen für diese Größenordnung nicht zur Verfügung. Die LfA übernimmt Risiken entweder direkt mit einem Darlehensanteil oder über haftungsmäßige Unterbeteiligungen. Zielunternehmen sind in der Regel Mittelständler mit Umsatz zwischen 50 und 500 Millionen Euro auf Gruppenebene; größere Unternehmen mit besonderer regional-, struktur- oder arbeitsmarktpolitischer Bedeutung sind möglich.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Gruppenumsatz zwischen 50 und 500 Millionen Euro (oder begründete Ausnahme)

Positiver Bayerneffekt (Arbeitsplätze, Infrastruktur)

Stabile wirtschaftliche Verhältnisse nahe Investment Grade

Kein Restrukturierungsfall

Wie stellst du den Antrag?

Die Teilnahme der LfA erfolgt ausschließlich auf Einladung eines Finanzierungspartners. Voraussetzung ist ein positiver Bayerneffekt (Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen, Infrastruktur), stabile wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens (nah am Investment Grade) und keine Restrukturierungsfälle. Kontaktaufnahme über das LfA-Team Konsortialfinanzierung Corporates oder Infrastruktur.

Häufige Fragen

Wer kann eine Konsortialfinanzierung der LfA in Anspruch nehmen?
Die Konsortialfinanzierungen richten sich an mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz zwischen 50 und 500 Millionen Euro. Größere Unternehmen sind nur bei besonderer regional-, struktur- oder arbeitsmarktpolitischer Bedeutung förderfähig (z. B. familiengeführte Unternehmen oder Unternehmen mit Innovations-, Transformations- oder Nachhaltigkeitsbezug).
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Teilnahme der LfA erfolgt ausschließlich auf Einladung eines Finanzierungspartners. Der Zugang läuft also über das Konsortium, nicht über Direktantrag.
Welche Infrastrukturvorhaben sind förderfähig?
Förderfähig sind wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben öffentlicher, gewerblicher, kirchlicher und gemeinnütziger Träger zur Stärkung des Standorts Bayern. Ausgenommen sind Kommunen (eigene Infrastrukturprodukte), rein wohnwirtschaftliche Maßnahmen und öffentlich-rechtliche Schulfinanzierungen. PPP-Modelle, Privatschulen, gemeinnützige Schulträger sowie berufsbildende Schulen und Hochschulen sind eingeschlossen.

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Wo findest du die Originalquellen?

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Unsere Quellen

  1. [01]
    LfA Konsortialfinanzierungen Bayern — Offizielle Programmseite
    lfa.dePrimärquelleLfA Förderbank Bayern