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Förderkredit · bis 20 Mio. € Land

Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)

Der Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) der LfA Förderbank Bayern finanziert Neugründungen, Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen und den Finanzierungsbedarf junger Unternehmen innerhalb der fünfjährigen Existenzgründungsphase. Das Darlehen ist für Investitionen und Betriebsmittel einsetzbar.

Max. Kreditrahmen
20 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
LfA Förderbank Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber LfA Förderbank Bayern
Förderhöhe bis zu 20 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) unterstützt die LfA Förderbank Bayern Existenzgründer und junge Unternehmen in Bayern bei der Finanzierung ihrer Vorhaben. Förderfähig sind Neugründungen, Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen sowie der allgemeine Finanzierungsbedarf von Unternehmen innerhalb der fünfjährigen Existenzgründungsphase. Das Darlehen kann sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel verwendet werden und bietet deutlich günstigere Konditionen im Vergleich zum Marktzins. Durch mögliche Risikoübernahmen der LfA wird der Zugang zum Kredit erleichtert.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Innerhalb der fünfjährigen Existenzgründungsphase

Für Neugründung, Betriebsübernahme, tätige Beteiligung oder Finanzierungsbedarf junger Unternehmen

Einsetzbar für Investitionen und Betriebsmittel

Darlehen bis zu 20 Mio. EUR pro Vorhaben

Was bekommst du konkret?

Förderdarlehen bis zu 20 Mio. EUR pro Vorhaben mit deutlich günstigeren Konditionen im Vergleich zum Marktzins. Einsetzbar für Investitionen und Betriebsmittel. Erleichterter Kreditzugang durch mögliche Risikoübernahmen der LfA.

Konditionen im Überblick:

  • Laufzeit: 2 bis 20 Jahre
  • Tilgungsfreie Jahre: bis zu 3
  • Zinsbindung: bis zu 20 Jahre
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent des Vorhabens
  • Haftungsfreistellung: bis zu 60 Prozent des Kreditrisikos, bei Bedarf

Den Zinssatz vereinbaren Hausbank und Endkreditnehmer individuell nach Bonität und Besicherung — die LfA gibt über Preisklassen von A bis X nur die Obergrenze vor.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und den Antrag vor dem Start einreichen

    Der Antrag muss bei der Hausbank eingehen, bevor das Vorhaben begonnen hat. Vorhaben, die zum Zeitpunkt des Antragseingangs bereits laufen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Vor der Antragstellung stehen deshalb Kostenaufstellung, Finanzierungsplan und die Frage, welche Ausgaben förderfähig sind.

  2. 02

    Hausbank ansprechen

    Der Gründungs- und Wachstumskredit wird nach dem Hausbankprinzip vergeben: Beantragt und ausgezahlt wird er bei der Hausbank des Kreditnehmers, nicht direkt bei der LfA. Die LfA arbeitet dabei mit allen Banken und Sparkassen zusammen — die bestehende Geschäftsbeziehung reicht als Einstieg.

  3. 03

    Zinssatz und Laufzeit mit der Hausbank vereinbaren

    Der Zinssatz wird individuell zwischen Hausbank und Förderadressat anhand von Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten festgelegt. Die LfA ermittelt dazu je Konstellation eine Preisklasse von A bis X, die nur die Obergrenze vorgibt. Laufzeit (2 bis 20 Jahre), tilgungsfreie Jahre (bis zu 3) und Zinsbindung (bis zu 20 Jahre) werden im selben Gespräch festgelegt.

  4. 04

    Bei knappen Sicherheiten Haftungsfreistellung oder Bürgschaft prüfen

    Die Hausbanken leiten die Förderkredite grundsätzlich im eigenen Risiko weiter. Bei Bedarf nimmt die LfA der Hausbank mit der Haftungsfreistellung „Haftung Plus“ 60 Prozent des Kreditrisikos ab — das öffnet den Kredit auch für Unternehmen mit tragfähigem Geschäftsmodell, aber knappen Sicherheiten. Die Rückzahlungspflicht des Darlehensnehmers bleibt davon unberührt. Alternativ kommt eine Bürgschaft der LfA oder der Bürgschaftsbank Bayern GmbH in Frage.

  5. 05

    Zusage der LfA abwarten und Darlehen über die Hausbank abrufen

    Die Hausbank leitet den Antrag an die LfA weiter. Maßgeblich für die Konditionen ist das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank. Nach der Zusage unterrichtet die Hausbank den Endkreditnehmer und vereinbart die Konditionen; Auszahlung und Abwicklung des Darlehens laufen ebenfalls über die Hausbank.

Häufige Fragen

Was wird mit dem Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) finanziert?
Finanziert werden Neugründungen, Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen sowie der Finanzierungsbedarf junger Unternehmen innerhalb der fünfjährigen Existenzgründungsphase. Das Darlehen ist sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel einsetzbar.
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Der Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) ist als Darlehen bis zu 20 Mio. EUR pro Vorhaben verfügbar.
Welche Konditionen bietet der GuW?
Der GuW bietet deutlich günstigere Konditionen im Vergleich zum Marktzins. Zusätzlich ist ein erleichterter Kreditzugang dank möglicher Risikoübernahmen der LfA Förderbank Bayern möglich.
Wie wird der Kreditzugang erleichtert?
Die Hausbank leitet den Kredit grundsätzlich im eigenen Risiko weiter. Bei Bedarf nimmt die LfA ihr mit der Haftungsfreistellung „Haftung Plus“ 60 Prozent des Kreditrisikos ab; die Rückzahlungspflicht des Darlehensnehmers bleibt davon unberührt. Zwei Grenzen sind dabei wichtig: Haftungsfreigestellte Gründungs- und Wachstumskredite sind auf 5 Mio. EUR begrenzt — weniger als der Darlehenshöchstbetrag des Programms —, und die Laufzeitvarianten 2/2/2, 12/12/12 und 15/15/10 sind von der Haftungsfreistellung ausgenommen. Alternativ kommt eine Bürgschaft der LfA oder der Bürgschaftsbank Bayern GmbH in Frage.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LfA Förderbank Bayern: Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)
    lfa.dePrimärquelleLfA Förderbank Bayern
  2. [02]
    Merkblatt Gründungs- und Wachstumskredit GuW
    lfa.dePrimärquelleLfA Förderbank Bayern
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