Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Sachsen (Kommunaler Sozialverband Sachsen) |
| Höhe pro Monat | 150 € – 300 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Das Sächsische Landeserziehungsgeld schließt an das Bundeselterngeld an und unterstützt Eltern, die ihr Kind im zweiten oder dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt einen geförderten Betreuungsplatz zu nutzen.
Die Höhe beträgt bis zu 300 € monatlich; für erste und zweite Kinder gelten Einkommensgrenzen, ab dem dritten Kind wird die Leistung einkommensunabhängig gezahlt.
Die Bezugsdauer ist gestaffelt: 5 Monate beim ersten Kind, 6 Monate beim zweiten, 7 Monate ab dem dritten Kind. Voraussetzung ist der Verzicht auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz im Bezugszeitraum.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Hauptwohnsitz in Sachsen
Kind im 2. oder 3. Lebensjahr
Kein geförderter Krippen-/Kita-Platz genutzt
Anzahl der Kinder (ab 3. Kind einkommensunabhängig)
1. Kind · 2. Kind · ab 3. Kind
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Sächsische Landeserziehungsgeld 2026?
Wie lange wird das Landeserziehungsgeld gezahlt?
Geht das auch mit Kita-Platz?
Wann muss ich den Antrag stellen?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Familie in Sachsen — Landeserziehungsgeldfamilie.sachsen.dePrimärquelleFreistaat Sachsen (Kommunaler Sozialverband Sachsen)
- [02]Freistaat Sachsen — Landeserziehungsgeld (Broschüre)publikationen.sachsen.dePrimärquelleFreistaat Sachsen (Kommunaler Sozialverband Sachsen)
Diese Seite zeigt Sächsisches Landeserziehungsgeld mit Fokus auf Sachsen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.