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Zuschuss · bis 5 Mio. € Land

Clusterförderung Sachsen — Netzwerke und Innovationscluster in Sachsen

Der Freistaat Sachsen bezuschusst Träger von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern, die neue Märkte erschließen, neue Technologien zur Anwendung bringen und die strategische Zusammenarbeit vertiefen. Gefördert werden Netzwerkmanagement sowie bei Innovationsclustern auch Investitionen.

Max. Förderung
5 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Sächsische Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Förderhöhe bis zu 5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Richtlinie Clusterförderung unterstützt Vorhaben von Trägern neuer und bestehender Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster im Freistaat Sachsen. Ziel ist es, neue Märkte zu erschließen, neue Technologien zur Anwendung zu bringen und die strategische Zusammenarbeit zu vertiefen, insbesondere auch branchen- oder länderübergreifend. Bei Kooperationsnetzwerken sind Personal- und Sachausgaben des Netzwerkmanagements förderfähig, die beim Träger für den Aufbau überbetrieblicher Strukturen, die Weiterentwicklung des strategischen Netzwerkkonzepts, die Sensibilisierung der Netzwerkteilnehmer für neue Trends, sich ändernde Marktanforderungen und Innovationspotentiale, die Organisation von Foren und Workshops zum Wissensaustausch sowie für Werbemaßnahmen anfallen. Bei Innovationsclustern kommen Ausgaben für die Betreuung des Clusters, die Verwaltung seiner Einrichtungen, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen, die Vernetzung und die transnationale Zusammenarbeit hinzu sowie Investitionen in vom Träger beschaffte und gehaltene materielle und immaterielle Vermögensgegenstände ohne bauliche Investitionen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Zusammenschluss von mindestens fünf Partnern
Mindestens drei KMU mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Antragsteller ist Träger des Kooperationsnetzwerks oder Innovationsclusters
Gesicherte Gesamtfinanzierung unter Einsatz eines angemessenen Eigenanteils
Bei Innovationsclustern: Teilnahme an einem Wettbewerbsaufruf des SMWA

Häufige Fragen

Worin unterscheiden sich Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster?
Bei Kooperationsnetzwerken sind Personal- und Sachausgaben des Netzwerkmanagements förderfähig. Bei Innovationsclustern kommen Ausgaben für die Betreuung des Clusters, die Verwaltung seiner Einrichtungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen, Vernetzung und transnationale Zusammenarbeit hinzu sowie Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände ohne bauliche Investitionen.
Wie hoch ist die Förderung für Kooperationsnetzwerke?
Die Zuwendung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt höchstens 300.000 Euro pro Netzwerk bei neu initiierten Netzwerken beziehungsweise pro Projekt bei bestehenden Netzwerken in einem Zeitraum von drei Jahren.
Wie hoch ist die Förderung für Innovationscluster?
Die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in C-Fördergebieten bis zu 55 Prozent, insgesamt höchstens 5 Millionen Euro in einem Zeitraum von zunächst drei Jahren.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Träger von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern als Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens fünf Partnern, davon mindestens drei kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, sowie weitere Partner wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern und Verbände.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Clusterförderung Sachsen — Netzwerke und Innovationscluster — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  2. [02]
    RL Clusterförderung – Richtlinie zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (SächsABl. 2025 S. 35)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt Clusterförderung Sachsen — Netzwerke und Innovationscluster mit Fokus auf Sachsen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.