Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank |
| Förderhöhe | bis zu 5 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Richtlinie Clusterförderung unterstützt Vorhaben von Trägern neuer und bestehender Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster im Freistaat Sachsen. Ziel ist es, neue Märkte zu erschließen, neue Technologien zur Anwendung zu bringen und die strategische Zusammenarbeit zu vertiefen, insbesondere auch branchen- oder länderübergreifend. Bei Kooperationsnetzwerken sind Personal- und Sachausgaben des Netzwerkmanagements förderfähig, die beim Träger für den Aufbau überbetrieblicher Strukturen, die Weiterentwicklung des strategischen Netzwerkkonzepts, die Sensibilisierung der Netzwerkteilnehmer für neue Trends, sich ändernde Marktanforderungen und Innovationspotentiale, die Organisation von Foren und Workshops zum Wissensaustausch sowie für Werbemaßnahmen anfallen. Bei Innovationsclustern kommen Ausgaben für die Betreuung des Clusters, die Verwaltung seiner Einrichtungen, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen, die Vernetzung und die transnationale Zusammenarbeit hinzu sowie Investitionen in vom Träger beschaffte und gehaltene materielle und immaterielle Vermögensgegenstände ohne bauliche Investitionen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Zusammenschluss von mindestens fünf Partnern
Mindestens drei KMU mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Antragsteller ist Träger des Kooperationsnetzwerks oder Innovationsclusters
Gesicherte Gesamtfinanzierung unter Einsatz eines angemessenen Eigenanteils
Bei Innovationsclustern: Teilnahme an einem Wettbewerbsaufruf des SMWA
Was bekommst du konkret?
Die Förderung wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Kooperationsnetzwerke beträgt die Zuwendung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt höchstens 300.000 Euro pro Netzwerk bei neu initiierten Netzwerken beziehungsweise pro Projekt bei bestehenden Netzwerken in einem Zeitraum von drei Jahren. Für Innovationscluster beträgt die Zuwendung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in C-Fördergebieten bis zu 55 Prozent, insgesamt höchstens 5 Millionen Euro in einem Zeitraum von zunächst drei Jahren. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss unter Einsatz eines angemessenen Eigenanteils des Projektträgers gesichert sein.
Wie stellst du den Antrag?
Die Förderung von Innovationsclustern erfolgt aufgrund von Wettbewerbsaufrufen, die das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht; der jeweils aktuelle Aufruf ist vor einer Antragstellung bei der SAB zu erfragen. Antragsteller müssen Träger eines Kooperationsnetzwerks oder Innovationsclusters sein, das als Zusammenschluss oder Vereinigung von mindestens fünf Partnern organisiert ist, davon mindestens drei kleine oder mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Weitere Partner können beispielsweise Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern und Verbände sein.
Häufige Fragen
Worin unterscheiden sich Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster?
Wie hoch ist die Förderung für Kooperationsnetzwerke?
Wie hoch ist die Förderung für Innovationscluster?
Wer kann einen Antrag stellen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Clusterförderung Sachsen — Netzwerke und Innovationscluster — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.