Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank |
| Förderhöhe | 20.000 € – 20 Mio. € |
| Tilgungszuschuss | bis 6 % (am Kreditende erlassen) |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit dem SAB Sachsenkredit Universal werden gewerbliche und freiberufliche Investitionen (Aufbau, Erweiterung, Diversifizierung, Unternehmensnachfolge, Erwerb von Vermögenswerten) sowie Betriebsmittel finanziert. Zum 13. Mai 2026 wurden die Konditionen angepasst: Die Bemessungsgrundlage für den Tilgungszuschuss wurde auf 2,5 Mio. Euro abgesenkt und der maximale Tilgungszuschuss auf 6 Prozent (Basissatz 4 Prozent plus maximal ein Bonus von 2 Prozent) reduziert.
Passt SAB Sachsenkredit Universal zu dir?
5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| KMU, großes Unternehmen in mehrheitlichem Privatbesitz, Existenzgründer oder Freiberufler | Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, große Unternehmen in mehrheitlichem Privatbesitz, Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie Angehörige der freien Berufe. Stille Gesellschafter sind ausgeschlossen. |
| Investitions-/Maßnahmeort oder Unternehmenssitz in Sachsen | Der Investitions- oder Maßnahmeort oder der Unternehmenssitz muss in Sachsen liegen. |
| Keine Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur und kein kontroverses Geschäftsfeld | Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sind in allen Varianten ausgeschlossen, ebenso Unternehmen, die unter die Ausschlusskriterien der SAB für kontroverse Geschäftsfelder fallen. |
| Antrag bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens | Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Bei einer Förderung nach der De-minimis-Verordnung genügt ein vorher geführtes, dokumentiertes Finanzierungsgespräch mit der Hausbank. |
| Darlehenshöchstbetrag wird höchstens einmal pro Jahr in Anspruch genommen | Den Darlehenshöchstbetrag kann jeder Endkreditnehmer höchstens einmal pro Jahr in Anspruch nehmen. |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 6 % | 20 Mio. € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 333.333.333 €
pro Antrag
- Gesamtkosten333.333.333 €
- Förderfähige Basis333.333.333 €
- Zuschuss– 20.000.000 €
- Dein Eigenanteil313.333.333 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Hausbank vor Vorhabenbeginn ansprechen
Wenden Sie sich an die Firmenkundenbetreuung Ihrer Hausbank und stellen Sie dort den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Bei einer De-minimis-Förderung genügt vorab ein dokumentiertes Finanzierungsgespräch.
- 02
Antrag mit allen Erklärungen stellen
Den Beihilfeantrag stellen Sie mit allen notwendigen Erklärungen bei Ihrer Hausbank. Die Hausbank leitet ihn digital an die SAB weiter.
- 03
Entscheidung der SAB und Zinsfestlegung
Die SAB entscheidet über das Förderdarlehen und sagt es bei positivem Votum der Hausbank zu. Der Zinssatz wird anhand des risikogerechten Zinssystems (RGZS) der KfW am Tag der Zusage festgelegt.
- 04
Darlehensvertrag mit der Hausbank schließen
Nimmt die Hausbank das Darlehensangebot an, leitet sie das Darlehen zu festgeschriebenen Konditionen an Sie weiter. Im Darlehensvertrag nennt sie die Höhe des gewährten Tilgungszuschusses.
- 05
Darlehen abrufen
Sie rufen das Darlehen innerhalb von 12 Monaten ab, in höchstens drei Teilbeträgen von je mindestens 100.000 Euro.
- 06
Verwendungsnachweis einreichen
Spätestens 6 Monate nach der letzten Auszahlung reichen Sie den Verwendungsnachweis ein; danach verrechnet die SAB den Tilgungszuschuss mit dem Darlehen. In der beihilfefreien Variante ohne Tilgungszuschuss ist kein Verwendungsnachweis erforderlich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Darlehen beim SAB Sachsenkredit Universal?
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?
Was hat sich zum 13. Mai 2026 geändert?
Wie wird der Antrag gestellt?
Darf mit dem Vorhaben schon vor der Antragstellung begonnen werden?
Wie wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben?
Wie wird das Darlehen abgerufen, und wann fallen Bereitstellungsprovisionen an?
Was unterscheidet die beihilfefreie Variante?
Kann der Sachsenkredit Universal mit dem Sachsenkredit „Gründen und Wachsen“ kombiniert werden?
Welche Vorhaben erhalten nur den Basissatz?
Mehr zu SAB Sachsenkredit Universal in Sachsen
Andere Programme in dieser Region, weitere Städte und passende Themen-Hubs.
Übersicht & Region
Auch interessant
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]SAB Sachsenkredit Universal — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
- [02]Programmmerkblatt Sachsenkredit Universal (PDF)sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank
- [03]Kriterien für Tilgungszuschüsse – Zuschläge (Boni) (PDF)sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
Diese Seite zeigt SAB Sachsenkredit Universal mit Fokus auf Sachsen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.