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KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)

Mit „KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)“ fördert das BMFTR risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich Werkstoff- und Materialinnovationen mit einem Zuschuss.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit der Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)“ stärkt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Materialforschung. Besonders erstantragstellende KMU und Start-Up-Unternehmen sollen den Einstieg in die Förderung erleichtert bekommen. Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI) von KMU, gegebenenfalls im Verbund mit mittelständischen Unternehmen und assoziierten Großunternehmen, deren Schwerpunkt im Bereich Werkstoffinnovationen liegt. Ziel ist es, Materialeigenschaften oder einschlägige Prozesse signifikant zu verbessern. Die Maßnahme ist in das Fachprogramm „Materialinnovationen für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft (Mat2Twin)“ eingebettet.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Sind Sie ein KMU nach EU-Definition oder ein mittelständisches Unternehmen (bis 1.000 Mitarbeiter, bis 100 Mio. € Umsatz)?

Haben Sie zum Auszahlungszeitpunkt eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland?

Liegt der Schwerpunkt Ihres Vorhabens im Bereich Werkstoff- und Materialinnovationen?

Bewegt sich Ihr Vorhaben im technologischen Reifegrad TRL 3 bis 6?

Wie stellst du den Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig und wird über den Projektträger Jülich (PtJ) abgewickelt. In der ersten Stufe können zu zwei jährlichen Stichtagen, dem 15. April und dem 15. Oktober, Projektskizzen über das elektronische Antragssystem easy-Online eingereicht werden. Ausgewählte Projektideen werden in der zweiten Stufe zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Eine Erstberatung bietet die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Mitarbeiter und 100 Mio. € Jahresumsatz. Zum Auszahlungszeitpunkt ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erforderlich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Werkstoffinnovationen mit einem technologischen Reifegrad TRL 3 bis 6, deren Ziel die signifikante Verbesserung von Materialeigenschaften oder Prozessen ist.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst werden zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober Projektskizzen über easy-Online eingereicht. Ausgewählte Projektideen werden anschließend zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Projektträger ist der PtJ.
Wie lange darf ein gefördertes Vorhaben laufen?
Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf zwei Jahre angelegt. In begründeten Fällen sind bis zu drei Jahre möglich.

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