BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Bund Aktuell bis 30.06.2027

KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)

KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU) ist ein Zuschuss des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt für risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich Werkstoffinnovationen. Gefördert werden Vorhaben mit einem technologischen Reifegrad (TRL) von drei bis sechs, die diesen Reifegrad um mindestens eine Stufe steigern. Antragsberechtigt sind KMU sowie mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU) ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) für risikoreiche vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Werkstoffinnovationen. Gefördert werden Vorhaben mit einem technologischen Reifegrad (Technology Readiness Level, TRL) im Bereich drei bis sechs; Ziel ist die Steigerung des technologischen Reifegrads um mindestens eine TRL-Stufe.

Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der EU-Definition sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Mitarbeiter und 100 Millionen Euro Jahresumsatz. Gefördert werden Einzelvorhaben von KMU, Verbundprojekte eines KMU mit weiteren KMU oder mittelständischen Unternehmen sowie Einzel- und Verbundvorhaben mit assoziierten Großunternehmen. Assoziierte Großunternehmen, die eine spätere marktwirtschaftliche Umsetzung unterstützen, sind ausdrücklich erwünscht.

Die förderfähigen Themen orientieren sich am Fachprogramm Mat2Twin und umfassen unter anderem die digitale Abbildung von Material- und Produkteigenschaften mittels Simulation, Big Data und KI, neue funktionale Eigenschaften durch Werkstoffinnovationen, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit, bioinspirierte und smarte Materialien sowie Materialien für Gesundheit und Lebensqualität. Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

KMU-Status gemäß EU-Definition

Vorhaben enthält Ansätze zur Digitalisierung von Werkstoffinnovationen

Ausreichende Innovationshöhe, Stand der Technik signifikant übertroffen

Hohes wissenschaftlich-technisches Risiko

Durchführung in Deutschland, Ergebnisnutzung in DE/EWR/Schweiz

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten; eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt.

Die Beihilfeintensität nach Artikel 25 AGVO ist nach Forschungskategorie gestaffelt:

  • Industrielle Forschung: höchstens 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten
  • Experimentelle Entwicklung: höchstens 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten

Diese Sätze können auf bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten angehoben werden: um 20 Prozentpunkte bei kleinen und um 10 Prozentpunkte bei mittleren Unternehmen sowie um weitere 15 Prozentpunkte, wenn das Vorhaben eine wirksame Zusammenarbeit beinhaltet oder die Ergebnisse weite Verbreitung finden. Der Höchstsatz von 80 Prozent gilt damit nur für kleine Unternehmen in Kooperationsvorhaben — für ein mittleres Unternehmen ohne Kooperation bleibt es bei 60 Prozent in der industriellen Forschung.

Einen festen Förderhöchstbetrag nennt die Richtlinie nicht. Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf zwei Jahre angelegt, in begründeten Fällen sind bis zu drei Jahre möglich.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Erstberatung beim Lotsendienst in Anspruch nehmen

    Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung 'Forschung und Innovation' des Bundes.

  2. 02

    Projektskizze bei VDI Technologiezentrum zum Stichtag einreichen

    Reichen Sie Ihre Projektskizze bei der VDI Technologiezentrum GmbH ein. Stichtage sind jeweils der 15.04. und 15.10. eines Jahres.

  3. 03

    Förderantrag in Stufe 2 einreichen

    Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie aufgefordert, einen vollständigen Förderantrag bei der VDI Technologiezentrum GmbH einzureichen.

Häufige Fragen

Wer kann Mat2KMU beantragen?
Antragsberechtigt sind KMU nach der KMU-Definition der EU sowie mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener und Partnerunternehmen 1.000 Mitarbeiter und 100 Millionen Euro Jahresumsatz nicht überschreiten. Gefördert werden Einzelvorhaben von KMU, Verbundprojekte mit weiteren KMU oder mittelständischen Unternehmen sowie Vorhaben mit assoziierten Großunternehmen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erforderlich.
Welche Themenfelder werden gefördert?
Förderfähige Themen sind digitale Abbildung von Material- und Produkteigenschaften, neue funktionale Eigenschaften durch Werkstoffinnovationen, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit, bioinspirierte und smarte Materialien sowie Materialien für Gesundheit und Lebensqualität.
Welche Projekte werden nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind Forschungen in den Bereichen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel, Kosmetika, Batterietechnologie sowie rein softwaretechnische Lösungen.
Wann ist Antragsfrist?
Projektskizzen können zu zwei jährlichen Stichtagen eingereicht werden: zum 15. April und zum 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist — später eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Zuständig sind die VDI Technologiezentrum GmbH und der Projektträger Jülich (PtJ).
Wie hoch ist der Zuschuss bei Mat2KMU?
Die Beihilfeintensität richtet sich nach Artikel 25 AGVO: höchstens 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung und höchstens 25 Prozent für experimentelle Entwicklung. Diese Sätze erhöhen sich um 20 Prozentpunkte bei kleinen und 10 Prozentpunkte bei mittleren Unternehmen sowie um 15 Prozentpunkte bei wirksamer Zusammenarbeit oder weiter Verbreitung der Ergebnisse — auf bis zu 80 Prozent. Einen festen Förderhöchstbetrag nennt die Richtlinie nicht.
Wie lange läuft die Förderrichtlinie?
Die Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet — das ist der Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten. Wird die AGVO ohne relevante inhaltliche Änderungen verlängert, verlängert sich die Laufzeit entsprechend, längstens bis zum 1. November 2031.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU) vom 21. August 2025
    bmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
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