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ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende

Das ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende ist ein Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz und der Investitions- und Strukturbank (ISB) zur sozialen Mietwohnraumförderung. Investoren erhalten ein zinsgünstiges, nachrangig gesichertes Darlehen für bauliche Maßnahmen, mit denen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende geschaffen wird.

Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Vor dem Hintergrund der Nachfrage nach Wohnraum soll mit diesem Programm die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Rheinland-Pfalz nachhaltig verbessert werden. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes als soziale Wohnraumförderung. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, durch die ein Gebäude ganz oder teilweise zu Wohnzwecken nutzbar gemacht wird. Förderempfänger können inländische und ausländische Investoren sein.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter

Belegungs- und Mietbindung 10 Jahre

Nachhaltiger Bedarf an Wohnraum für Flüchtlinge am Standort

Kein Baubeginn vor Förderzusage

Was bekommst du konkret?

Nachrangig durch Grundpfandrecht gesichertes ISB-Darlehen. Die Höhe beträgt je Quadratmeter förderungsfähiger Wohnfläche 1.150 EUR, höchstens jedoch die Investitionskosten der förderfähigen Maßnahmen. Das Darlehen ist bis zum Ablauf des zehnten Jahres mit 0,0 Prozent p.a. zu verzinsen; die Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen. Das Land verbürgt die ISB-Darlehen bis zu 80 Prozent.

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt sind Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte von in Betracht kommenden Gebäuden. Die Anträge werden mit dem Formblatt der ISB eingereicht (abrufbar unter www.isb.rlp.de). Mit dem Antrag ist eine fachliche Stellungnahme der Gemeinde zum örtlichen Wohnraumbedarf vorzulegen. Die ISB prüft die Fördervoraussetzungen sowie die Kreditwürdigkeit und erteilt die Förderzusage.

Häufige Fragen

Was fördert das ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge?
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, durch die ein Gebäude ganz oder teilweise zu Wohnzwecken für Flüchtlinge und Asylbegehrende nutzbar gemacht wird. Die Förderung erfolgt als nachrangig durch Grundpfandrecht gesichertes Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.
Wie hoch ist das ISB-Darlehen?
Das Darlehen beträgt je Quadratmeter förderungsfähiger Wohnfläche 1.150 EUR, höchstens jedoch die Höhe der Investitionskosten der förderfähigen Maßnahmen.
Wie wird das Darlehen verzinst und getilgt?
Das ISB-Darlehen ist bis zum Ablauf des zehnten Jahres mit 0,0 Prozent p.a. zu verzinsen. Nach Ablauf der Bindungen wird es marktüblich verzinst. Die Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen.
Welche Bindungen gelten für den geförderten Wohnraum?
Die Belegungs- und Mietbindung beträgt zehn Jahre ab Bezugsfertigkeit. Der geförderte Wohnraum ist in dieser Zeit an Flüchtlinge und Asylbegehrende zu vergeben; die zulässige Nettokaltmiete richtet sich nach der Fördermietenstufe der Gemeinde und liegt zwischen 4,20 und 7,20 EUR je Quadratmeter.
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte von in Betracht kommenden Gebäuden. Die Anträge sind mit dem entsprechenden Formblatt bei der ISB einzureichen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  2. [02]
    Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
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