Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | L-Bank |
| Förderhöhe | 10.000 € – 5 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unabhängig vom Unternehmensalter. Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, Nachfolgeregelungen, Betriebserweiterungen, Rationalisierung und Modernisierung, die Umstellung von Produktionsverfahren, der Erwerb von Unternehmen sowie Betriebsmittelfinanzierungen. Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Gefördert werden nur Unternehmen, die als KMU im Sinne der EU-Definition gemäß Anhang I der AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) gelten, also weniger als 250 Personen beschäftigen und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme aufweisen. Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind, erhalten eine höhere Zinsverbilligung. Für Existenzgründungen von Jungmeistern und Jungmeisterinnen im Handwerk gewährt die L-Bank zusätzlich einen Tilgungszuschuss aus der Meistergründungsprämie. Unternehmen, die eine Klimaneutralitäts-Strategie verfolgen, erhalten den sogenannten Nachhaltigkeitsbonus als zusätzliche Zinsverbilligung.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition
Investitionsort in Baden-Württemberg
Bruttodarlehensbetrag in der Regel 10.000 bis 5.000.000 Euro
Was bekommst du konkret?
Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen über die Hausbanken. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der minimale Bruttodarlehensbetrag liegt in der Regel bei 10.000 Euro, der maximale Bruttodarlehensbetrag bei 5 Millionen Euro. Das Darlehen wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Es stehen Laufzeitvarianten von 5 bis 20 Jahren mit tilgungsfreien Anlaufjahren zur Verfügung. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss (Meistergründungsprämie) für Jungmeister im Handwerk sowie den Nachhaltigkeitsbonus.
Wie stellst du den Antrag?
Die Förderung läuft im Hausbankenverfahren. Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank, die den Antrag gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut an die L-Bank weiterleitet. Der Antrag wird auf dem Antragsformular der L-Bank (Vordruck WF_1001) gestellt. Für Existenzgründungen wird empfohlen, vorab eine Existenzgründungsberatung in Anspruch zu nehmen. Bei Beantragung des Nachhaltigkeitsbonus oder der Meistergründungsprämie sind zusätzliche Vordrucke einzureichen.
Häufige Fragen
Wer kann die GuW-BW-Förderdarlehen beantragen?
Wie hoch kann das Förderdarlehen sein?
Welche Vorteile gibt es für junge Unternehmen?
Wie wird das Darlehen beantragt?
Service · Buchhaltung
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- [01]L-Bank – Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW)l-bank.dePrimärquelleL-Bank