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Förderkredit · bis 5 Mio. € Land

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

Mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) können kleine und mittlere Unternehmen ihre Investitionen in Baden-Württemberg günstig finanzieren. Die L-Bank bietet GuW-BW in Zusammenarbeit mit der KfW an und verbilligt die Sollzinsen des ERP-Förderkredits KMU zusätzlich aus Landesmitteln. Junge Unternehmen erhalten besonders günstige Konditionen.

Max. Kreditrahmen
5 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
L-Bank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank
Förderhöhe 10.000 € – 5 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unabhängig vom Unternehmensalter. Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, Nachfolgeregelungen, Betriebserweiterungen, Rationalisierung und Modernisierung, die Umstellung von Produktionsverfahren, der Erwerb von Unternehmen sowie Betriebsmittelfinanzierungen. Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Gefördert werden nur Unternehmen, die als KMU im Sinne der EU-Definition gemäß Anhang I der AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) gelten, also weniger als 250 Personen beschäftigen und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme aufweisen. Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind, erhalten eine höhere Zinsverbilligung. Für Existenzgründungen von Jungmeistern und Jungmeisterinnen im Handwerk gewährt die L-Bank zusätzlich einen Tilgungszuschuss aus der Meistergründungsprämie. Unternehmen, die eine Klimaneutralitäts-Strategie verfolgen, erhalten den sogenannten Nachhaltigkeitsbonus als zusätzliche Zinsverbilligung.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition

Investitionsort in Baden-Württemberg

Bruttodarlehensbetrag in der Regel 10.000 bis 5.000.000 Euro

Wie stellst du den Antrag?

Die Förderung läuft im Hausbankenverfahren. Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank, die den Antrag gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut an die L-Bank weiterleitet. Der Antrag wird auf dem Antragsformular der L-Bank (Vordruck WF_1001) gestellt. Für Existenzgründungen wird empfohlen, vorab eine Existenzgründungsberatung in Anspruch zu nehmen. Bei Beantragung des Nachhaltigkeitsbonus oder der Meistergründungsprämie sind zusätzliche Vordrucke einzureichen.

Häufige Fragen

Wer kann die GuW-BW-Förderdarlehen beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unabhängig vom Unternehmensalter, die im Sinne der EU-Definition weniger als 250 Personen beschäftigen und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme aufweisen. Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Wie hoch kann das Förderdarlehen sein?
Der minimale Bruttodarlehensbetrag liegt in der Regel bei 10.000 Euro, der maximale bei 5 Millionen Euro. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, und das Darlehen wird zu 100 Prozent ausgezahlt.
Welche Vorteile gibt es für junge Unternehmen?
Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind, erhalten eine höhere Zinsverbilligung als etablierte Unternehmen. Für Existenzgründungen von Jungmeistern im Handwerk gewährt die L-Bank zusätzlich einen Tilgungszuschuss aus der Meistergründungsprämie.
Wie wird das Darlehen beantragt?
Die Förderung läuft im Hausbankenverfahren. Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank, die ihn an die L-Bank weiterleitet. Der Antrag erfolgt auf dem Antragsformular der L-Bank (Vordruck WF_1001).

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