Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Förderhöhe | ab 2 Mio. € |
| Bürgschafts-Anteil | bis 80 % pro Vorhaben |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit Bürgschaftsvergaben unterstützt das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der ISB Unternehmen bei der Finanzierung von förderfähigen Vorhaben, sofern keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen. Es handelt sich um Höchstbetragsbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten. Bestandskredite werden nicht verbürgt.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
Gewerbliches Unternehmen oder Freiberufler
Bürgschaft grundsätzlich ab 2,0 Mio. Euro
Keine Verbürgung von Bestandskrediten
Gemeinsamer Antrag von Kreditnehmer und Hausbank
Wie stellst du den Antrag?
Gemeinsame Antragstellung von Kreditnehmer und finanzierender Hausbank bei der ISB. Die Bürgschaftszusage erfolgt gegenüber der Hausbank des Unternehmens.
Häufige Fragen
Wer kann eine ISB-Bürgschaft beantragen?
Wie hoch ist die Bürgschaftsquote?
Welche Laufzeiten sind möglich?
Wo wird beantragt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]ISB Bürgschaften (RLP, 900) — Offizielle Programmseiteisb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)