Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Baden-Württemberg (Wirtschaftsministerium) |
| Förderquote | 45 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm Invest BW – Innovation III fördert das Land Baden-Württemberg Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. Ziel ist es, die Innovationstätigkeit im Land zu stärken und innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller auf den Markt sowie innovative Prozesse schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben; bei Verbundvorhaben können auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen beteiligt sein. Die jeweils geltenden Fristen und Antragsverfahren ergeben sich aus dem aktuellen Förderaufruf des Wirtschaftsministeriums.
Passt Invest BW – Innovation III zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationsvorhaben
Ausreichende Bonität für die Projektdurchführung nachgewiesen
Vorhaben nicht vor Bewilligung begonnen
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, gestaffelt nach Unternehmensgröße: 45 Prozent für kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Bilanzsumme unter 10 Millionen Euro), 35 Prozent für mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter), 25 Prozent für Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten und 15 Prozent für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten. Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Es können Zuwendungen zwischen 20.000 Euro und 650.000 Euro für Einzelvorhaben und bis 1.300.000 Euro für Verbundvorhaben gewährt werden.
Wie stellst du den Antrag?
Aktuell ist kein Förderaufruf im Rahmen von Invest BW geöffnet. Die Antragstellung erfolgt elektronisch im Rahmen des jeweils geltenden Förderaufrufs des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Ein Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden, sofern kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt wurde.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist der Fördersatz?
In welcher Form wird gefördert?
Bis wann müssen die Vorhaben abgeschlossen sein?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Invest BW – Innovation III — Offizielle Programmseiteinvest-bw.dePrimärquelleLand Baden-Württemberg (Wirtschaftsministerium)
- [02]Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014eur-lex.europa.euRechtsgrundlageLand Baden-Württemberg (Wirtschaftsministerium)