BundesBonus
Zuschuss · bis 25 % Land

Invest BW – Innovation III

Invest BW – Innovation III ist das Innovationsförderprogramm des Landes Baden-Württemberg für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für kleine und mittlere Unternehmen erhöht sich der Fördersatz.

Zuständig
Land Baden-Württemberg (Wirtschaftsministerium)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Baden-Württemberg (Wirtschaftsministerium)
Förderhöhe
Förderquote 25 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm Invest BW – Innovation III fördert das Land Baden-Württemberg Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. Ziel ist es, die Innovationstätigkeit im Land zu stärken und innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller auf den Markt sowie innovative Prozesse schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben; bei Verbundvorhaben können auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen beteiligt sein. Die jeweils geltenden Fristen und Antragsverfahren ergeben sich aus dem aktuellen Förderaufruf des Wirtschaftsministeriums.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg

Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationsvorhaben

Ausreichende Bonität für die Projektdurchführung nachgewiesen

Vorhaben nicht vor Bewilligung begonnen

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Forschungs- und Entwicklungsausgaben; der Fördersatz erhöht sich gemäß Artikel 25 Absatz 6 AGVO um 10 Prozentpunkte bei mittleren und um 20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen.

Wie stellst du den Antrag?

Die Antragstellung erfolgt elektronisch im Rahmen des jeweils geltenden Förderaufrufs des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Ein Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden, sofern kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt wurde.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Bei Verbundvorhaben können außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg beteiligt sein.
Wie hoch ist der Fördersatz?
Der Fördersatz beträgt gemäß Artikel 25 AGVO bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Forschungs- und Entwicklungsausgaben. Er erhöht sich um 10 Prozentpunkte bei mittleren und um 20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen.
In welcher Form wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- beziehungsweise Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Bis wann müssen die Vorhaben abgeschlossen sein?
Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall bis zu 24 Monate ab Bewilligung; die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 abgeschlossen und abgerechnet sein.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Invest BW – Innovation III (Förderdatenbank des Bundes)
    foerderdatenbank.dePrimärquelleLand Baden-Württemberg (Wirtschaftsministerium)
  2. [02]
    Invest BW – Innovation III — Offizielle Programmseite
    invest-bw.dePrimärquelleLand Baden-Württemberg (Wirtschaftsministerium)
  3. [03]
    Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlageLand Baden-Württemberg (Wirtschaftsministerium)
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