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Zuschuss · bis 80 % Land

Innovationsgutschein Forschungsinfrastruktur

Der Innovationsgutschein der NBank fördert kleine und mittlere Unternehmen aus Niedersachsen beim Zugang zu externer Forschungsinfrastruktur. Der Zuschuss deckt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und beträgt maximal 30.000 Euro je Unternehmen.

Max. Förderung
30.000 €
pro Antrag
Zuständig
NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Förderhöhe bis zu 30.000 €
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Innovationsgutschein erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Niedersachsen den Zugang zu externer Forschungsinfrastruktur. Ziel ist die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.

Gefördert wird die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen: die Nutzung von Großgeräten und Laborinfrastruktur, der Zugang zu E-Infrastrukturen wie Datenbanken und Rechnersystemen, Mess- und Prüftechnik sowie die Erstellung von Prototypen.

Antragsberechtigt sind die Unternehmen selbst — kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Das Programm wird von der NBank umgesetzt und aus EU-Mitteln (EFRE) mitfinanziert.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen

Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen

Antragstellung vor Vorhabenbeginn über das NBank-Kundenportal

Eintragung im Handelsregister oder Betrieb nach Handwerksordnung

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag80 %30.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss deckt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und beträgt maximal 30.000 Euro je Unternehmen. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Einreichung und Prüfung der Belege (Erstattungsprinzip).

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Innovationsgutschein Forschungsinfrastruktur
37.500 €

Förderfähig sind max. 37.500 €

Rechnerische Schätzung
30.000 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten37.500 €
  • Förderfähige Basis37.500 €
  • Zuschuss– 30.000 €
  • Dein Eigenanteil7.500 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank gestellt werden. Nach der Bewilligung beauftragt das Unternehmen die externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung; die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Einreichung und Prüfung der Belege.

Häufige Fragen

Wer kann den Innovationsgutschein beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Unternehmen stellen den Antrag selbst; es ist kein Programm nur für Forschungseinrichtungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss deckt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben ab und beträgt maximal 30.000 Euro je Unternehmen. Ausgezahlt wird nach dem Erstattungsprinzip auf Basis geprüfter Belege.
Was wird mit dem Innovationsgutschein gefördert?
Gefördert wird die Inanspruchnahme externer Forschungsinfrastruktur: Großgeräte und Labortechnik, E-Infrastrukturen wie Datenbanken und Rechnersysteme, Mess- und Prüftechnik sowie die Erstellung von Prototypen.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank eingereicht werden. Erst nach der Bewilligung darf die externe Dienstleistung beauftragt werden.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Abschluss des Vorhabens, sobald die Belege eingereicht und von der NBank geprüft wurden. Das Unternehmen geht also zunächst in Vorleistung.
Wozu dient der Innovationsgutschein?
Er soll KMU den Zugang zu Forschungsinfrastruktur erleichtern, um neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln und so die Innovationskraft zu stärken.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Innovationsgutschein Forschungsinfrastruktur — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  2. [02]
    NBank — Investitions- und Förderbank Niedersachsen
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
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