BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)

Zuschüsse zur Beratung bei der Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Bremen. Bis zu 50% der Fremdkosten, maximal 20.000 Euro.

Max. Förderung
20.000 €
pro Antrag
Zuständig
BAB Bremer Aufbau Bank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber BAB Bremer Aufbau Bank
Förderhöhe bis zu 20.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer in Bremen bei der Entwicklung von Marketingstrategien und Vertriebswegen für neue Produkte und Dienstleistungen. Gefördert werden externe Beratungsleistungen im Bereich Marktforschung, Kundenanalyse und Wissenstransfer.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Kleine oder mittlere Unternehmen oder Existenzgründer

Unternehmenssitz oder Betriebsstätte im Land Bremen

Beratung für Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 12.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    50 %
    20.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
40.000 €

Förderfähig sind max. 40.000 €

Rechnerische Schätzung
20.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten40.000 €
  • Förderfähige Basis40.000 €
  • Zuschuss– 20.000 €
  • Dein Eigenanteil20.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Beratungsgespräch bei der BAB führen

    Kontakt zur Bremer Aufbau-Bank (BAB) aufnehmen und das geplante Innovationsvorhaben vorab besprechen.

  2. 02

    Projektskizze einreichen

    Projektskizze mit einer Beschreibung des Innovationsvorhabens bei der BAB einreichen.

  3. 03

    Förmlichen Antrag stellen

    Förmlichen Antrag digital bei der BAB einreichen. Vorhabenbeginn erst nach Antragstellung und schriftlicher Genehmigung.

  4. 04

    Prüfung und Bewilligung

    Die BAB prüft den Antrag auf Förderfähigkeit. Bei positiver Entscheidung ergeht ein Bewilligungsbescheid.

  5. 05

    Vorhaben durchführen und Verwendungsnachweis einreichen

    Innovationsvorhaben gemäß Bewilligungsbescheid umsetzen und abschließend Verwendungsnachweis bei der BAB einreichen.

Häufige Fragen

Welche Beratungsleistungen werden gefördert?
Förderbar sind Leistungen in Marktforschung, Kundenanalyse, Wettbewerbsanalyse und Entwicklung von Marketingstrategien und Vertriebswegen für innovative Produkte.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss?
Maximal 20.000 Euro Zuschuss. Die Quote beträgt bis zu 50% der förderfähigen Fremdkosten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen können antragstellen.

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Wo findest du die Originalquellen?

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Dokumentenübersicht IDL
    bab-bremen.dePrimärquelleBAB Bremer Aufbau Bank