BundesBonus
Zuschuss · bis 250.000 € Land

BAB Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) Bremen

Das Land Bremen fördert mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben von Unternehmen und Verbundprojekten mit Forschungseinrichtungen. Einzelprojekte bis 150.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.

Max. Förderung
250.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bremer Aufbau-Bank (BAB) / BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bremer Aufbau-Bank (BAB) / BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung
Förderhöhe bis zu 250.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem FEI-Programm unterstützen die Bremer Aufbau-Bank (BAB) und die BIS Bremerhaven Innovationsvorhaben von Unternehmen im Land Bremen. Ziel ist, das Risiko bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu minimieren. Das Programm wird zum Teil mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Darlehensfonds Bremen) kofinanziert.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Insbesondere KMU der gewerblichen Wirtschaft; Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen; Forschungseinrichtungen im Verbund

Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen

Projektbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung

Es werden neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt

Vorhaben weist ein technisches und finanzielles Risiko auf

Projekt ist regionalwirtschaftlich relevant und verspricht mittelfristigen wirtschaftlichen Erfolg

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Beratung

    Termin für eine individuelle Beratung zum Förderprogramm mit der BAB – Bremer Aufbau-Bank GmbH vereinbaren.

  2. 02

    Projektskizze einreichen

    Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremen oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (Projektträger).

  3. 03

    Antrag stellen

    Nach Aufforderung durch die BAB oder BIS erfolgt das digitale Einreichen der Projektbeschreibung und des förmlichen Antrags.

  4. 04

    Antragsentscheidung

    Begutachtung, Bewilligung und Begleitung durch BAB oder BIS. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Vorhaben darf erst nach schriftlicher Genehmigung beginnen.

Häufige Fragen

Wer kann eine FEI-Förderung beantragen?
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen. Forschungseinrichtungen können sich im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen beteiligen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Einzelprojekte werden mit bis zu 150.000 Euro gefördert, Verbundprojekte mit bis zu 250.000 Euro. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Welche Kosten sind förderfähig?
Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal, Instrumente und Ausrüstung, Fremdleistungen (z. B. Beratung) sowie sonstige Betriebskosten — etwa Materialkosten oder Aufträge an Dritte.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen, Innovationscluster, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen?
Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen, Projektbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung, Entwicklung neuer Produkte/Verfahren/Dienstleistungen mit technischem und finanziellem Risiko, regionalwirtschaftliche Relevanz und mittelfristige Erfolgsaussicht. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BAB Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) Bremen — Offizielle Programmseite
    bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB) / BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung
  2. [02]
    EFRE Bremen (Rechtsgrundlage / Kofinanzierung)
    efre-bremen.deRechtsgrundlageBremer Aufbau-Bank (BAB) / BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung
  3. [03]
    BAB · Dokumentenübersicht FEI
    bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB) / BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung