BundesBonus
Zuschuss · bis 500.000 € Land

Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

NBank-Zuschuss für F&E-Vorhaben in niedersächsischen KMU und Startups: bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 €, Antrag jederzeit im NBank-Kundenportal.

Max. Förderung
500.000 €
pro Antrag
Zuständig
NBank (Niedersächsische Landesbank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NBank (Niedersächsische Landesbank)
Förderhöhe bis zu 500.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das IFP fördert Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung in Unternehmen. Gefördert werden neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Das Programm unterstützt Einzel-, Verbund- und Kooperationsvorhaben zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

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Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben. Unternehmen ohne niedersächsischen Standort sind nicht antragsberechtigt.

Antragsberechtigt sind Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bis 499 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Jahresbilanzsumme. Größere Unternehmen können nur als Verbundpartner teilnehmen.

Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 %, mittlere bis zu 35 % und mittelgroße Unternehmen sowie Nicht-KMU im Verbund bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben. Bei Verbundvorhaben zwischen zwei oder mehr Unternehmen gibt es einen Verbundbonus von zusätzlich 15 Prozentpunkten — die Gesamtförderung bleibt dennoch auf 500.000 € gedeckelt. Forschungseinrichtungen erhalten 100 %, max. 300.000 € je Institution.

Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 € je antragstellendem Unternehmen, unabhängig vom Verbundbonus. Personalausgaben müssen mindestens 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben ausmachen. Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner können zusätzlich bis zu 300.000 € erhalten.

Die Antragstellung muss grundsätzlich vor Beginn des F&E-Vorhabens über das NBank-Kundenportal erfolgen. Für Anträge ab dem 01.01.2026 ist ein vorzeitiger Projektstart nur erlaubt, wenn die Projektausgaben unter 100.000 € liegen — und nur auf eigenes Risiko ohne Anspruch auf Förderung. Alle anderen Projekte beginnen erst nach Förderzusage oder schriftlicher Genehmigung.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben. Unternehmen ohne niedersächsischen Standort sind nicht antragsberechtigt.

KMU oder mittelgroßes Unternehmen (bis 499 Mitarbeiter)

Antragsberechtigt sind Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bis 499 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Jahresbilanzsumme. Größere Unternehmen können nur als Verbundpartner teilnehmen.

Antrag vor Vorhabenbeginn (kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ohne Genehmigung)

Die Antragstellung muss grundsätzlich vor Beginn des F&E-Vorhabens über das NBank-Kundenportal erfolgen. Für Anträge ab dem 01.01.2026 ist ein vorzeitiger Projektstart nur erlaubt, wenn die Projektausgaben unter 100.000 € liegen — und nur auf eigenes Risiko ohne Anspruch auf Förderung. Alle anderen Projekte beginnen erst nach Förderzusage oder schriftlicher Genehmigung.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben prüfen und Förderberatung kontaktieren

    Zunächst prüfen, ob das F&E-Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt: niedersächsischer Sitz, deutschlandweite Neuheit, KMU-Status und Passung zu den RIS3-Spezialisierungsfeldern. Handwerksbetriebe wenden sich vorher an die zuständige Handwerkskammer. Für Fragen steht die NBank-Förderberatung unter [email protected] oder 0511 30031-9284 zur Verfügung.

  2. 02

    Antragsunterlagen vorbereiten

    Projektbeschreibung (DOCX), Arbeitsplan (XLSX) und Finanzierungsplan (XLSX) aus dem NBank-Download-Center herunterladen und ausfüllen. Ggf. das KMU-Prüfschema beifügen. Personalkosten müssen mindestens 50 % der geplanten Gesamtausgaben ausmachen. Bei Kooperationsvorhaben: Kooperationsvereinbarung mit Partnern vorbereiten.

  3. 03

    Antrag im NBank-Kundenportal einreichen

    Den vollständigen Förderantrag vor Vorhabensbeginn über das NBank-Kundenportal (portal.nbank.de) einreichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich — es gibt keine festen Einreichungsfristen. Wichtig: Ein Vorhabenbeginn vor Antragseingang schließt die Förderung grundsätzlich aus. Ausnahme: Projektausgaben unter 100.000 € dürfen ab 01.01.2026 nach Antragseingang auf eigenes Risiko begonnen werden.

  4. 04

    Prüfung durch die NBank (3–4 Monate)

    Die NBank prüft den Antrag auf Vollständigkeit, Förderfähigkeit und Innovationshöhe. Die Bearbeitungsdauer beträgt typischerweise 3–4 Monate. Nach positivem Bescheid erhalten Antragsteller einen Zuwendungsbescheid mit den genauen Förderbedingungen, Bewilligungszeitraum und Verwendungsnachweis-Anforderungen.

  5. 05

    Vorhaben durchführen und Belege dokumentieren

    Das F&E-Vorhaben wird gemäß bewilligtem Arbeitsplan durchgeführt. Alle förderfähigen Ausgaben (Personal, Material, Reisen) sind lückenlos zu belegen und nach den Vorgaben des Zuwendungsbescheids nachzuweisen. Zwischenmitteilungen an die NBank sind bei wesentlichen Änderungen am Vorhaben Pflicht.

  6. 06

    Verwendungsnachweis einreichen und Zuschuss erhalten

    Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Beleglisten über das NBank-Kundenportal einzureichen. Nach Prüfung durch die NBank wird der Zuschuss ausgezahlt. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel können zurückgefordert werden.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Als mittelgroß gilt ein Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. €. Unternehmen, die diese Grenzen überschreiten, können nur im Rahmen eines Verbundvorhabens als Kooperationspartner teilnehmen. Forschungseinrichtungen sind ebenfalls förderfähig, jedoch ausschließlich als Teil eines Kooperationsprojekts mit einem förderfähigen Unternehmen — nicht als alleinige Antragsteller.
Was wird gefördert — welche F&E-Vorhaben kommen in Frage?
Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die auf neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen abzielen. Entscheidendes Kriterium ist eine deutschlandweite Neuheit: Das Vorhaben muss einen Entwicklungsstand repräsentieren, der bundesweit noch nicht marktreif vorliegt. Besonders gefördert werden Projekte innerhalb der niedersächsischen Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS3). Im Jahr 2025 ist Circular Economy / Kreislaufwirtschaft der ausgewiesene Förderschwerpunkt. Kooperationsvorhaben zwischen zwei oder mehr Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen sind ausdrücklich erwünscht und erhalten einen Verbundbonus von 15 Prozentpunkten.
Wie hoch ist die Förderquote und was ist der maximale Zuschuss?
Die Förderquote richtet sich nach der Unternehmensgröße: Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 %, mittlere Unternehmen bis zu 35 %, mittelgroße Unternehmen und Nicht-KMU im Verbund bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben. Bei Verbundvorhaben zwischen zwei oder mehr Unternehmen erhöht sich die Quote um 15 Prozentpunkte (Verbundbonus). Die Gesamtförderung ist jedoch auf 500.000 € je Unternehmen begrenzt — auch wenn der Verbundbonus diese Grenze rein rechnerisch übersteigen würde. Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner erhalten eine Förderquote von 100 % und max. 300.000 € je Institution.
Was sind förderfähige Ausgaben?
Förderfähig sind Ausgaben, die unmittelbar dem F&E-Vorhaben zugeordnet werden können. Personalausgaben bilden den Kern: Sie müssen mindestens 50 % aller förderfähigen Ausgaben ausmachen. Daneben können Material- und Prototypenkosten sowie Reisekosten (nach gesonderter Abrechnung) angesetzt werden. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Vorhaben, die bereits aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen EU-Mitteln gefördert werden — das Doppelförderungsverbot gilt strikt. Handwerksbetriebe sollten vor der Antragstellung Kontakt mit der zuständigen Handwerkskammer aufnehmen, da dort eine Innovationsberatung empfohlen wird.
Wie funktioniert der Antragsweg und wann ist der richtige Zeitpunkt?
Anträge werden ausschließlich über das NBank-Kundenportal (portal.nbank.de) gestellt — eine Antragstellung per Post oder E-Mail ist nicht vorgesehen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich, es gibt keine festen Einreichungsfristen oder Calls. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Ausnahme ab 01.01.2026: Bei Projektausgaben unter 100.000 € ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nach Antragseingang erlaubt — auf eigenes Risiko und ohne Rechtsanspruch auf Förderung. Die Bearbeitungsdauer beträgt typischerweise 3–4 Monate. Für inhaltliche Rückfragen steht die NBank-Förderberatung unter [email protected] oder 0511 30031-9284 zur Verfügung.
Gilt ein Doppelförderungsverbot?
Ja. Vorhaben, für die gleichzeitig eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer niedersächsischer Landesprogramme oder aus anderen EU-Mitteln gewährt wird, sind vom IFP ausgeschlossen. Das Doppelförderungsverbot bezieht sich auf dieselben förderfähigen Ausgaben — eine Kombination mit rein nationalen Bundesprogrammen (z. B. ZIM) ist grundsätzlich möglich, muss aber im Antrag offengelegt werden. Antragsteller müssen im Förderantrag alle laufenden und geplanten öffentlichen Förderungen des Vorhabens vollständig angeben.
Wie wird die Innovationshöhe eines Vorhabens bewertet?
Ein wesentliches Förderkriterium ist die deutschlandweite Neuheit des angestrebten Ergebnisses. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und auf Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen, die bundesweit noch nicht in vergleichbarer Form am Markt verfügbar sind. Bloße Weiterentwicklungen ohne substanziellen technologischen Schritt reichen nicht aus. Die NBank bewertet die Innovationshöhe anhand der eingereichten Projektbeschreibung und des Arbeitsplans — dafür stehen standardisierte Formularvorlagen (DOCX/XLSX) auf der NBank-Website zum Download bereit. Vorhaben sollten zudem in die niedersächsischen RIS3-Spezialisierungsfelder passen; 2025 ist Circular Economy der priorisierte Schwerpunkt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NBank — Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)
    nbank.dePrimärquelleNBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)
  2. [02]
    Richtlinie Innovationsförderprogramm (IFP) — konsolidierte Gesamtfassung
    nbank.deRechtsgrundlageNBank / Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
  3. [03]
    NBank Kundenportal — Online-Antragstellung IFP
    portal.nbank.dePrimärquelleNBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)
  4. [04]
    Produktinformation IFP — Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (Zuschuss)
    nbank.deRechtsgrundlageNBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)
  5. [05]
    EFRE Niedersachsen — Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Förderprogramme 2021–2027
    efre.niedersachsen.deRegionalLand Niedersachsen / EU-Verwaltungsbehörde