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Sonderwohnformen Hamburg – Wohnen für Menschen mit Einschränkungen

Die IFB Hamburg fördert den Bau von Sonderwohnformen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen mit zinsverbilligten Darlehen (0 % oder 1 % p.a.) und laufenden sowie einmaligen Zuschüssen über bis zu 30 Jahre Bindungszeitraum.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm Sonderwohnformen der IFB Hamburg unterstützt Investoren beim Bau von Wohnungen in Hamburg, die besonderen sozialen Zielsetzungen entsprechen. Gefördert werden zwei Wohnformen: Großraumwohnungen für 3 bis 10 Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen sowie abgeschlossene Wohnungen für 1 bis 2 Personen. Voraussetzung ist ein von der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration anerkanntes Nutzungskonzept. Die Förderung kann mit KfW-Darlehen kombiniert werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Wohnungen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen

Von der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration anerkanntes Nutzungskonzept erforderlich

Großraumwohnung für 3–10 Personen oder abgeschlossene Wohnung für 1–2 Personen

Antragsteller ist Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines geeigneten Grundstücks in Hamburg

Was bekommst du konkret?

Zinsverbilligte Darlehen mit Zinssatz in der Regel 0 % oder 1 % p.a. sowie laufende und einmalige Zuschüsse. Der Bindungszeitraum für Mietpreis und Belegung beträgt in Abhängigkeit von der Darlehenslaufzeit bis zu 30 Jahre. Die Förderkombination ist modular aufgebaut mit einem verpflichtenden Grundmodul und optional wählbaren Modulen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg aufnehmen

    Der Bauherr nimmt frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg auf.

  2. 02

    Unverbindliche Beratung wahrnehmen

    Die IFB Hamburg berät unverbindlich zu allen planerischen, technischen sowie sozial- und wohnungspolitischen Anforderungen.

  3. 03

    Antrag mit Vordruck und Unterlagen einreichen

    Der Bauherr stellt den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reicht ihn mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

  4. 04

    Bewilligung durch die IFB Hamburg abwarten

    Die IFB Hamburg prüft den Antrag so schnell wie möglich und entscheidet über die Bewilligung.

  5. 05

    Vorhaben nach Bewilligung starten

    Nach Erhalt der Bewilligung kann mit dem Bau der Sonderwohnform begonnen werden.

Häufige Fragen

Welche Wohnformen werden bei Sonderwohnformen gefördert?
Gefördert werden Großraumwohnungen für mindestens 3 und höchstens 10 Personen sowie abgeschlossene Wohnungen für jeweils 1 bis 2 Personen. Beide Wohnformen sind für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen bestimmt.
Wer kann das Förderprogramm Sonderwohnformen beantragen?
Antragsberechtigt sind Investoren (natürliche oder juristische Personen), die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks in Hamburg sind.
Welche Voraussetzungen gelten für das Nutzungskonzept?
Voraussetzung für die Förderung ist ein von der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration anerkanntes Nutzungskonzept, das sicherstellt, dass die Wohnungen den Bedarf der Zielgruppe tatsächlich deckt.
Wie lange gilt die Mietpreis- und Belegungsbindung?
Der Bindungszeitraum beträgt in Abhängigkeit von der Darlehensslaufzeit bis zu 30 Jahre.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite Sonderwohnformen – IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    Alle IFB-Förderprogramme für sozialen Wohnungsbau
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  3. [03]
    Förderrichtlinie Sonderwohnformen
    ifbhh.deRechtsgrundlageHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
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