BundesBonus
Förderkredit · bis 2,5 Mio. € Land Aktuell bis 31.12.2028

Hamburg-Kredit Innovation

Der Hamburg-Kredit Innovation fördert innovative Hamburger KMU und Freiberufler mit zinsgünstigen Krediten von 25.000 bis 2.500.000 €. Das Programm bietet drei Innovationsstufen – von einfachen Produktverbesserungen bis zu KI-Innovationsvorhaben – kombiniert mit einer 50%igen Haftungsfreistellung.

Max. Kreditrahmen
2,5 Mio. €
pro Vorhaben
Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe 25.000 € – 2,5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die IFB Hamburg fördert innovative Hamburger Unternehmen mit zinsgünstigen Krediten bei Wachstum und Entwicklung sowie der Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben. Das Programm richtet sich an KMU der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerk und Handel), mehrheitlich in Privatbesitz, sowie freiberuflich Tätige und Einzelunternehmer. Gefördert wird in 3 Stufen mit zunehmender Zinsverbilligung: Stufe 1 (Basisinnovationen/innovative Unternehmen), Stufe 2 (LevelUp-Innovationen inkl. Grundlagenforschung) und Stufe 3 (HighEnd-Innovationen: große LevelUp-Innovationen mit einem Kreditbetrag über 5 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe sowie LevelUp-Innovationen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz). Die IFB Hamburg verbilligt KfW-Darlehensmittel und übernimmt zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg eine Haftungsfreistellung von 50 % des Kreditbetrags.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
KMU der gewerblichen Wirtschaft oder freiberuflich Tätige mit Sitz/Betriebsstätte in Hamburg
Innovationsvorhaben (nach Stufe 1–3 klassifizierbar) oder Nachweis als innovatives Unternehmen
Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz

Was bekommst du konkret?

Darlehensbetrag 25.000 bis 2.500.000 €. Laufzeiten bis zu 10 Jahre mit bis zu 2 Tilgungsfreijahren. 50 % Haftungsfreistellung der IFB Hamburg und der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber der Hausbank. Aktuelle Konditionen auf Anfrage. Bei Innovationsvorhaben der Stufen 2 und 3 kann zusätzlich der ERP-Förderzuschuss der KfW in Anspruch genommen werden (separate Beantragung direkt bei der KfW über die Hausbank erforderlich); Stufe 1 erhält keinen Zuschuss.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kontakt zur Bankberatung aufnehmen

    Der Antrag wird bei einem Kreditinstitut gestellt. Zuerst wird daher Kontakt zur Bankberatung aufgenommen.

  2. 02

    Kredit beim Kreditinstitut vor Vorhabenbeginn beantragen

    Der Antrag wird bei einem Kreditinstitut nach Wahl vor Beginn des Vorhabens gestellt. Der Kredit ist banküblich zu besichern; Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut vereinbart. Zusätzlich wird eine Erklärung zur ESG-Ausschlussliste eingereicht.

  3. 03

    Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) bei der KfW erstellen

    Zusätzlich wird im gBzA-Center der KfW die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellt und dem Kreditinstitut übermittelt.

    gBzA-Center der KfW
  4. 04

    Prüfung der Förderfähigkeit durch die IFB Hamburg abwarten

    Das Kreditinstitut prüft den Finanzierungsantrag und stellt nach positivem Votum den Refinanzierungsantrag bei der IFB Hamburg. Die IFB Hamburg prüft die Förderfähigkeit und informiert das Kreditinstitut.

  5. 05

    Vertrag abschließen, Mittel abrufen lassen und Vorhaben starten

    Der Vertrag wird beim Kreditinstitut abgeschlossen; das Kreditinstitut ruft die Mittel ab. Danach kann das Vorhaben gestartet werden. Ein Vorhabenbeginn ist erst nach Abschluss des Darlehensvertrags mit der Hausbank zulässig.

Häufige Fragen

Was sind die drei Innovationsstufen des Hamburg-Kredit Innovation?
Stufe 1 umfasst einfache Produktverbesserungen, Markteinführungen von Innovationen sowie Investitions- und Betriebsmittelbedarfe innovativer Unternehmen. Stufe 2 fördert die Entwicklung für das Unternehmen neuer Innovationen im Rahmen von Grundlagenforschung, industrieller Forschung, experimenteller Entwicklung und/oder Durchführbarkeitsstudien sowie Investitionen in die Umsetzung bereits entwickelter Innovationen. Stufe 3 gilt für große LevelUp-Innovationen (Kreditbetrag über 5 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe) sowie für LevelUp-Innovationen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz.
Wie hoch ist die Haftungsfreistellung beim Hamburg-Kredit Innovation?
Die IFB Hamburg übernimmt zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg eine Haftungsfreistellung von 50 % des Kreditbetrags gegenüber der Hausbank.
Kann der ERP-Förderzuschuss der KfW kombiniert werden?
Ja, bei Innovationsvorhaben der Stufen 2 und 3 kann zusätzlich zum Darlehen der ERP-Förderzuschuss der KfW in Anspruch genommen werden; bei Stufe 1 gibt es keinen Zuschuss. Hierfür ist eine separate Beantragung über die Hausbank direkt bei der KfW erforderlich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hamburg-Kredit Innovation – IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    ESG-Ausschlussliste IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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