BundesBonus
Förderkredit · bis 10 Mio. € Land Aktuell bis 31.12.2032

Hamburg-Kredit Universal

Der Hamburg-Kredit Universal bietet etablierten Unternehmen in Hamburg langfristige Finanzierungen für Investitionen, Betriebsmittel und Betriebsübernahmen bis zu 10 Mio. € mit optionaler 50%iger Haftungsfreistellung. KMU können ab einem Fördervolumen von 3 Mio. € gefördert werden.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben
Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe bis zu 10 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die IFB Hamburg gewährt Kreditinstituten zu günstigen und risikogerechten Konditionen Finanzierungsmittel zur Weiterleitung an wachsende Unternehmen. Gefördert werden große Unternehmen und KMU, die länger als 3 Jahre am Markt tätig sind und den Unternehmenssitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Hamburg haben. Für KMU ist das Programm erst ab einem Fördervolumen von 3 Mio. € zugänglich. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten, solche mit Negativmerkmalen in Auskunfteien, Kreditinstitute, Finanzintermediäre und öffentliche Unternehmen. Förderfähig sind Betriebsübernahmen, Erweiterungen, Wachstumsfinanzierungen, Investitionen und Betriebsmittel.

Schnell-Check

Passt Hamburg-Kredit Universal zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Länger als 3 Jahre am Markt tätig
Unternehmenssitz oder wesentliche Betriebsstätte in Hamburg
KMU: Mindest-Fördervolumen 3 Mio. €

Was bekommst du konkret?

Finanzierungshöhe bis maximal 10 Mio. € pro Vorhaben (für KMU ab 3 Mio. €). Finanzierung von bis zu 100 % der Kosten förderfähiger Vorhaben. Finanzierungslaufzeiten: 5, 7, 8 oder 10 Jahre, mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Optional: Haftungsfreistellung für die Hausbank von 50 % des Refinanzierungsdarlehens (max. 5 Mio. € je Risikoverbund, revolvierend nutzbar).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kontakt zum Bankberater aufnehmen

    Der Hamburg-Kredit Universal wird im Hausbankenverfahren vergeben. Inhaltliche Beratungen zu Vorhaben und Förderfähigkeit bieten die Kreditinstitute an.

  2. 02

    Antrag vor Vorhabenbeginn beim Kreditinstitut stellen

    Der Antrag wird mit den vorgegebenen Formularen bei einem Kreditinstitut nach Wahl vor Beginn des Vorhabens gestellt. Direkt beim Kreditinstitut einzureichen sind neben der Vorhabenbeschreibung unter anderem das Statistische Beiblatt, die De-minimis-Erklärung, die KMU-Selbsterklärung und die Selbsterklärung zur ESG-Ausschlussliste. Der Kredit ist banküblich zu besichern.

    Antragsformular Hamburg-Kredit Universal (DOCX)
  3. 03

    Prüfung der Förderfähigkeit durch die IFB Hamburg abwarten

    Das Kreditinstitut prüft den Finanzierungsantrag und stellt bei positivem Votum den Refinanzierungsantrag bei der IFB Hamburg. Die IFB Hamburg prüft die Förderfähigkeit und informiert das Kreditinstitut; ein Anspruch auf die Refinanzierungsmittel besteht nicht.

  4. 04

    Vertrag beim Kreditinstitut abschließen

    Nach der Prüfung wird der Kreditvertrag beim gewählten Kreditinstitut abgeschlossen.

  5. 05

    Mittel über das Kreditinstitut abrufen

    Die Mittel werden durch das Kreditinstitut abgerufen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate; eine Verlängerung kann unter Angabe von Gründen beantragt werden.

Häufige Fragen

Wer kann den Hamburg-Kredit Universal beantragen?
Große Unternehmen und KMU, die länger als 3 Jahre am Markt tätig sind und Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Hamburg haben. Für KMU gilt ein Mindest-Fördervolumen von 3 Mio. €. Nicht förderfähig sind Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Negativmerkmalen in Auskunfteien, Kreditinstitute und öffentliche Unternehmen.
Was kann mit dem Hamburg-Kredit Universal finanziert werden?
Förderfähig sind Betriebsübernahmen (tätige Beteiligung grundsätzlich ab 10 % Gesellschaftsanteil mit Geschäftsführerbefugnis), Erwerb von Vermögenswerten, Wachstumsfinanzierungen, Investitionen (Maschinen, Anlagen, Grundstücke und Gebäude zur überwiegenden Selbst-/Eigennutzung ohne Wohngebäude, immaterielle Vermögenswerte) sowie Betriebsmittel inklusive laufender Kosten.
Gibt es eine Haftungsfreistellung für die Hausbank?
Ja, optional kann das Kreditinstitut eine Haftungsfreistellung von 50 % des Refinanzierungsdarlehens für die gesamte Finanzierungslaufzeit erhalten. Die maximale Haftungsfreistellung beträgt 5 Mio. € je Risikoverbund, revolvierend ausnutzbar.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hamburg-Kredit Universal – IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    ESG-Ausschlussliste IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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