Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | bis zu 750.000 € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Um Unternehmen in Hamburg ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, gewährt die IFB Hamburg Kredite für langfristige Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen. Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige sowie Personen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten – jeweils mit mindestens 5 Jahren Marktpräsenz. Die IFB Hamburg verbilligt KfW-Mittel zusätzlich mit Geldern der Freien und Hansestadt Hamburg. Ergänzend kann eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Hamburg beantragt werden.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Mindestens 5 Jahre am Markt aktiv |
| Investitionsort in Hamburg (bei Betriebsmitteln: Unternehmenssitz in Hamburg) |
| KMU, Freiberufler oder Gewerbeimmobilienvermieter |
Was bekommst du konkret?
Darlehen bis zu 750.000 € je Vorhaben, in drei Kalenderjahren insgesamt bis zu 1,5 Mio. € je Kreditnehmereinheit. Finanzierung von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Investitionsfinanzierungen: bis zu 10 Jahre feste Zinskonditionen. Betriebsmittelfinanzierungen: bis zu 5 Jahre feste Zinskonditionen. Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarktniveau. Optional: Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Hamburg ergänzend beantragbar.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Kontakt zur Bankberatung aufnehmen
Der Antrag wird bei einem Kreditinstitut gestellt. Zuerst wird daher Kontakt zur Bankberatung aufgenommen.
- 02
Kredit beim Kreditinstitut vor Vorhabenbeginn beantragen
Der Antrag wird bei einem Kreditinstitut nach Wahl vor Beginn des Vorhabens gestellt; der Kredit ist banküblich zu besichern. Laut Förderrichtlinie sind Antragsformular, Selbsterklärung KMU, De-minimis-Erklärung und Statistisches Beiblatt einzureichen. Zusätzlich wird eine Erklärung zur ESG-Ausschlussliste eingereicht.
- 03
Ergänzend eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank beantragen
Ergänzend kann eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Hamburg beantragt werden; das ist optional. Auf Wunsch leitet die IFB Hamburg den Bürgschaftsantrag an die Bürgschaftsbank weiter.
- 04
Förderfähigkeitsprüfung der IFB Hamburg abwarten
Die IFB Hamburg prüft die Förderfähigkeit des Antrags und informiert das Kreditinstitut.
- 05
Vertrag abschließen, Mittel abrufen lassen und Vorhaben starten
Der Vertrag wird beim Kreditinstitut abgeschlossen; das Kreditinstitut ruft die Mittel ab. Danach kann das Vorhaben gestartet werden.
Häufige Fragen
Wer kann den Hamburg-Kredit Wachstum beantragen?
Wie hoch ist das maximale Darlehensvolumen?
Kann der Hamburg-Kredit Wachstum mit einer Bürgschaft kombiniert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Hamburg-Kredit Wachstum – IFB Hamburgifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [02]ESG-Ausschlussliste IFB Hamburgifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [03]Bürgschaftsbank Hamburg – Ausfallbürgschafthh.ermoeglicher.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.