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Hamburg-Kredit Global

Der Hamburg-Kredit Global stellt Hamburger Unternehmen zinsgünstige Refinanzierungsmittel über Hausbanken bereit. Das Programm finanziert betriebliche Investitionsvorhaben in Hamburg ab einem Volumen von 500.000 € mit Laufzeiten von drei bis 30 Jahren.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe ab 500.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Zur Finanzierung von Hamburger Unternehmen stellt die IFB Hamburg zinsgünstige Refinanzierungsmittel über Hausbanken zur Verfügung. Gefördert werden betriebliche Investitionsvorhaben in Hamburg. Die IFB Hamburg gewährt Kredite ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Der Vorteil der günstigen Refinanzierung ist an die jeweiligen Endkreditnehmer mittels des RGZS-Systems der KfW weiterzugeben. Nicht gefördert werden Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Sanierungskredite.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte oder Sitz in Hamburg (oder Investition in Hamburg)

Refinanzierungsvolumen mindestens 500.000 €

Endkreditnehmerbonität nicht schlechter als BB-

Wie stellst du den Antrag?

Antrag bei der Hausbank stellen. Die IFB Hamburg arbeitet ausschließlich im Hausbankenverfahren. Die Hausbank übernimmt die Haftung für durchgeleitete Kredite und gibt den Zinsvorteil an den Endkreditnehmer weiter.

Häufige Fragen

Wer kann den Hamburg-Kredit Global beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte und/oder Sitz in Hamburg, die in Hamburg investieren möchten. Die Beantragung erfolgt über eine Hausbank.
Welche Investitionen sind ausgeschlossen?
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Darlehensprolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch Sanierungskredite werden nicht gefördert.
Wie wird der Zinsvorteil weitergegeben?
Der Vorteil der günstigen Refinanzierung ist an die Endkreditnehmer mittels des RGZS-Systems der KfW weiterzugeben und entsprechend durch die Hausbank zu belegen.

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