Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) |
| Förderhöhe | 10.000 € – 1,5 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Das IB-Digitalisierungsdarlehen unterstützt Unternehmen, die Digitalisierungsmöglichkeiten nutzen möchten. Das Programm finanziert Personalkosten oder Projektausgaben im Zusammenhang mit Digitalisierungsvorhaben. Das Darlehen ist flexibel einsetzbar und wird ab einem tragfähigen Digitalisierungskonzept (qualifizierter Businessplan) gewährt.
Passt IB-Digitalisierungsdarlehen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
KMU oder Freiberufler nach EU-Definition
Antragsteller muss kleines oder mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte, Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro) oder Freiberufler sein.
Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Vorhaben muss an einem Standort in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden. Sitz oder Betriebsstätte des Antragstellers muss im Land liegen.
Konkretes Digitalisierungsvorhaben
Investition oder Projekt zur Digitalisierung von Prozessen, Produkten oder Dienstleistungen. Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Personal- und Projektausgaben sind förderfähig.
Darlehensbetrag 10.000 bis 1.500.000 Euro
Der Darlehensbetrag muss mindestens 10.000 Euro und darf höchstens 1,5 Millionen Euro betragen.
Qualifizierter Businessplan vorhanden
Für das geplante Digitalisierungsvorhaben ist ein qualifizierter Businessplan vorzulegen, der Wirtschaftlichkeit, Zielsetzung und Kapitalbedarf darstellt.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Förderberatung und Businessplan vorbereiten
Kostenfreie Förderberatung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt nutzen (Telefon 0800 56 007 57). Digitalisierungsvorhaben skizzieren, Kapitalbedarf ermitteln und qualifizierten Businessplan erstellen.
- 02
Antragsunterlagen zusammenstellen
Antragsformular AN-0-218 ausfüllen, Businessplan, Checklisten und weitere geforderte Unterlagen (Jahresabschlüsse, Investitionsplan, Kostenaufstellung Personal/Projekt) beifügen.
- 03
Antrag vor Vorhabensbeginn einreichen
Vollständige Antragsunterlagen vor Beginn des Digitalisierungsvorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Maßnahmen, die vor Antragstellung bereits begonnen wurden, sind nicht förderfähig.
- 04
Prüfung und Darlehenszusage
Die IB prüft Antragsberechtigung, Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit. Bei positiver Entscheidung wird ein Darlehensvertrag mit Laufzeit (5 oder 10 Jahre), Tilgungsfreijahren (bis zu zwei) und Zinskonditionen angeboten.
- 05
Vorhaben umsetzen und Mittel abrufen
Nach Vertragsschluss kann das Digitalisierungsvorhaben begonnen werden. Mittel werden gemäß Auszahlungsplan abgerufen, Verwendungsnachweise und Belege sind nach den Vorgaben der IB einzureichen.
- 06
Tilgung und Verwendungsnachweis
Nach den tilgungsfreien Jahren (bis zu zwei) beginnt die Tilgung gemäß Vertrag. Verwendungs- und Sachberichte sind fristgerecht vorzulegen; bei EU-kofinanzierten Mitteln gelten erweiterte Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
Häufige Fragen
Wer kann das IB-Digitalisierungsdarlehen beantragen?
Was zählt als förderfähiges Digitalisierungsvorhaben?
Welche Kosten sind förderfähig?
Wie hoch ist das Darlehen und wie lange läuft es?
Wie wird der Antrag gestellt?
Welcher Bezug besteht zur EFRE-Förderperiode 2021-2027?
Muss der Unternehmenssitz in Sachsen-Anhalt liegen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]IB-Digitalisierungsdarlehen 2021-2027 — Programmseite der Investitionsbank Sachsen-Anhaltib-sachsen-anhalt.dePrimärquelle
- [02]Digitalisierungs-Förderprogramme der Investitionsbank Sachsen-Anhalt — Überblickib-sachsen-anhalt.dePrimärquelle
- [03]EU-Fonds in Sachsen-Anhalt — EFRE/JTF Förderperiode 2021-2027europa.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlage
- [04]Empfehlung der EU-Kommission 2003/361/EG zur KMU-Definitioneur-lex.europa.euRechtsgrundlage