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Förderkredit · bis 1,5 Mio. € Land

IB-Digitalisierungsdarlehen

Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben in Sachsen-Anhalt. Förderung von Personalkosten und Projektausgaben für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler mit attraktiven Konditionen.

Max. Kreditrahmen
1,5 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Förderhöhe 10.000 € – 1,5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das IB-Digitalisierungsdarlehen unterstützt Unternehmen, die Digitalisierungsmöglichkeiten nutzen möchten. Das Programm finanziert Personalkosten oder Projektausgaben im Zusammenhang mit Digitalisierungsvorhaben. Das Darlehen ist flexibel einsetzbar und wird ab einem tragfähigen Digitalisierungskonzept (qualifizierter Businessplan) gewährt.

Schnell-Check

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Antragsteller muss kleines oder mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte, Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro) oder Freiberufler sein.

Vorhaben muss an einem Standort in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden. Sitz oder Betriebsstätte des Antragstellers muss im Land liegen.

Investition oder Projekt zur Digitalisierung von Prozessen, Produkten oder Dienstleistungen. Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Personal- und Projektausgaben sind förderfähig.

Der Darlehensbetrag muss mindestens 10.000 Euro und darf höchstens 1,5 Millionen Euro betragen.

Für das geplante Digitalisierungsvorhaben ist ein qualifizierter Businessplan vorzulegen, der Wirtschaftlichkeit, Zielsetzung und Kapitalbedarf darstellt.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

KMU oder Freiberufler nach EU-Definition

Antragsteller muss kleines oder mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte, Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro) oder Freiberufler sein.

Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Vorhaben muss an einem Standort in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden. Sitz oder Betriebsstätte des Antragstellers muss im Land liegen.

Konkretes Digitalisierungsvorhaben

Investition oder Projekt zur Digitalisierung von Prozessen, Produkten oder Dienstleistungen. Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Personal- und Projektausgaben sind förderfähig.

Darlehensbetrag 10.000 bis 1.500.000 Euro

Der Darlehensbetrag muss mindestens 10.000 Euro und darf höchstens 1,5 Millionen Euro betragen.

Qualifizierter Businessplan vorhanden

Für das geplante Digitalisierungsvorhaben ist ein qualifizierter Businessplan vorzulegen, der Wirtschaftlichkeit, Zielsetzung und Kapitalbedarf darstellt.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Förderberatung und Businessplan vorbereiten

    Kostenfreie Förderberatung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt nutzen (Telefon 0800 56 007 57). Digitalisierungsvorhaben skizzieren, Kapitalbedarf ermitteln und qualifizierten Businessplan erstellen.

  2. 02

    Antragsunterlagen zusammenstellen

    Antragsformular AN-0-218 ausfüllen, Businessplan, Checklisten und weitere geforderte Unterlagen (Jahresabschlüsse, Investitionsplan, Kostenaufstellung Personal/Projekt) beifügen.

  3. 03

    Antrag vor Vorhabensbeginn einreichen

    Vollständige Antragsunterlagen vor Beginn des Digitalisierungsvorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Maßnahmen, die vor Antragstellung bereits begonnen wurden, sind nicht förderfähig.

  4. 04

    Prüfung und Darlehenszusage

    Die IB prüft Antragsberechtigung, Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit. Bei positiver Entscheidung wird ein Darlehensvertrag mit Laufzeit (5 oder 10 Jahre), Tilgungsfreijahren (bis zu zwei) und Zinskonditionen angeboten.

  5. 05

    Vorhaben umsetzen und Mittel abrufen

    Nach Vertragsschluss kann das Digitalisierungsvorhaben begonnen werden. Mittel werden gemäß Auszahlungsplan abgerufen, Verwendungsnachweise und Belege sind nach den Vorgaben der IB einzureichen.

  6. 06

    Tilgung und Verwendungsnachweis

    Nach den tilgungsfreien Jahren (bis zu zwei) beginnt die Tilgung gemäß Vertrag. Verwendungs- und Sachberichte sind fristgerecht vorzulegen; bei EU-kofinanzierten Mitteln gelten erweiterte Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.

Häufige Fragen

Wer kann das IB-Digitalisierungsdarlehen beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, die ein Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. Die KMU-Definition richtet sich nach der EU-Empfehlung (bis 249 Beschäftigte, Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro). Voraussetzung ist ein qualifizierter Businessplan für das geplante Digitalisierungsvorhaben.
Was zählt als förderfähiges Digitalisierungsvorhaben?
Gefördert werden Vorhaben zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Produkten und Dienstleistungen. Darunter fallen materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, die für das Digitalisierungsprojekt benötigt werden – etwa Software, IT-Infrastruktur, digitale Geschäftsmodelle oder die Vernetzung von Produktionsabläufen. Die Mittel stammen aus dem KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt mit Bezug zu den EU-Fonds der Förderperiode 2021-2027.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind Personalkosten, Projektausgaben, Fremdleistungen sowie materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben. Nicht förderfähig sind die Ablösung bestehender Darlehen, die Vorfinanzierung von Zuschüssen sowie erstattungspflichtige Mehrwertsteuer.
Wie hoch ist das Darlehen und wie lange läuft es?
Der Darlehensbetrag liegt zwischen mindestens 10.000 Euro und maximal 1,5 Millionen Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu zehn Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei. Üblich sind die Varianten mit fünf oder zehn Jahren Laufzeit. Der Nominalzinssatz liegt aktuell bei 3,45 Prozent p.a., der effektive Jahreszins bei 3,50 Prozent (gültig ab 15. April 2026, Konditionen sind regelmäßig anzupassen).
Wie wird der Antrag gestellt?
Anträge werden direkt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht. Erforderlich sind das Antragsformular (AN-0-218), ein qualifizierter Businessplan, die Checklisten der Bank sowie die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine kostenfreie Förderberatung der IB unterstützt bei Förderfähigkeit, Antragsunterlagen und Kombination mit anderen Programmen.
Welcher Bezug besteht zur EFRE-Förderperiode 2021-2027?
Das Darlehen wird aus dem KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt refinanziert, dessen Mittel aus den EU-Strukturfonds der Förderperiode 2021-2027 stammen. Die zinsgünstige Konditionierung gegenüber einem klassischen Bankdarlehen resultiert aus dieser EU-Refinanzierung. Eine Kumulierung mit anderen EU-Mitteln für dieselben Kosten ist beihilferechtlich begrenzt.
Muss der Unternehmenssitz in Sachsen-Anhalt liegen?
Ja, gefördert werden ausschließlich Vorhaben mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Das Programm ist regional gebunden – die Mittel fließen in die Wirtschaftsentwicklung des Landes. Wer ein Vorhaben außerhalb Sachsen-Anhalts plant, sollte das vergleichbare Digitalisierungsprogramm der jeweiligen Landesförderbank prüfen.

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