Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen werden Förderangebote zur Erreichung der Hessischen Innovationsstrategie in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität gebündelt. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit konkretem Anwendungs- und Umsetzungsbezug sowie im Bereich Elektromobilität die Entwicklung, Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der Aufbau von Ladeinfrastruktur. Die Maßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität werden grundsätzlich über die Plattform des House of Logistics & Mobility (HOLM) durchgeführt.
Die Höhe der Förderung richtet sich danach, ob die Zuwendung als Beihilfe gewährt wird. Für gemeinnützige Einrichtungen aus Logistik und Mobilität sowie für kleine und mittlere Unternehmen bestimmt sie sich nach Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a, b, d und e der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Stellt die Förderung keine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar, sind bis zu 100 Prozent möglich. Über die De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 darf ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren höchstens 300.000 Euro erhalten.
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben, die zur Realisierung des Vorhabens tatsächlich erforderlich sind; nachgewiesen wird über Stundenaufzeichnungen, Anstellungsverträge oder Lohnjournale. Die Auszahlung erfolgt nachschüssig auf Basis der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Hauptsitz oder Betriebsstätte in Hessen
Mitglied, Premiumpartner oder Cluster-Mitglied im HOLM (Bereich Logistik/Mobilität)
Innovations- oder F&E-Bezug zu Logistik, Mobilität oder Elektromobilität
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung: bei KMU und gemeinnützigen Einrichtungen aus Logistik und Mobilität bis zu 50 Prozent, bei Universitäten und Forschungseinrichtungen bis zu 90 Prozent, bei Hochschulen ohne Unternehmensbeteiligung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur wird ein Zuschuss von bis zu 40 Prozent gewährt; elektrischer Anschluss und notwendige Erdarbeiten sind mit maximal 10.000 Euro pro Standort förderfähig.
Wie stellst du den Antrag?
Projektskizzen für den Bereich Logistik und Mobilität werden bei der House of Logistics & Mobility GmbH (HOLM) in Frankfurt am Main eingereicht. Bewilligungsbehörde ist die HA Hessen Agentur GmbH. Der Beihilfeantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Häufige Fragen
Wer wird gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Wird auch Ladeinfrastruktur gefördert?
Wo werden Anträge eingereicht?
Wie hoch ist die Förderquote?
Was bedeutet die 50-Prozent-Grenze im Merkblatt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]HA Hessen Agentur GmbH (Bewilligungsbehörde)hessen-agentur.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
- [02]House of Logistics & Mobility (HOLM): Innovationsförderungfrankfurt-holm.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen