BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen (Hessen)

Das Land Hessen fördert mit dieser Richtlinie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität. Zuschüsse gibt es für Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die den Logistikstandort Hessen stärken und klimafreundliche Mobilität voranbringen.

Zuständig
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Förderhöhe
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen werden Förderangebote zur Erreichung der Hessischen Innovationsstrategie in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität gebündelt. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit konkretem Anwendungs- und Umsetzungsbezug sowie im Bereich Elektromobilität die Entwicklung, Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der Aufbau von Ladeinfrastruktur. Die Maßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität werden grundsätzlich über die Plattform des House of Logistics & Mobility (HOLM) durchgeführt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Hauptsitz oder Betriebsstätte in Hessen

Mitglied, Premiumpartner oder Cluster-Mitglied im HOLM (Bereich Logistik/Mobilität)

Innovations- oder F&E-Bezug zu Logistik, Mobilität oder Elektromobilität

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung: bei KMU und gemeinnützigen Einrichtungen aus Logistik und Mobilität bis zu 50 Prozent, bei Universitäten und Forschungseinrichtungen bis zu 90 Prozent, bei Hochschulen ohne Unternehmensbeteiligung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur wird ein Zuschuss von bis zu 40 Prozent gewährt; elektrischer Anschluss und notwendige Erdarbeiten sind mit maximal 10.000 Euro pro Standort förderfähig.

Wie stellst du den Antrag?

Projektskizzen für den Bereich Logistik und Mobilität werden bei der House of Logistics & Mobility GmbH (HOLM) in Frankfurt am Main eingereicht. Bewilligungsbehörde ist die HA Hessen Agentur GmbH. Der Beihilfeantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind im Bereich Logistik und Mobilität Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen und KMU mit Hauptsitz in Hessen, soweit sie HOLM-Mitglied sind. Im Bereich Elektromobilität sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen antragsberechtigt; eine Beschränkung auf KMU besteht dort nicht.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden bei KMU und gemeinnützigen Einrichtungen bis zu 50 Prozent, bei Universitäten und Forschungseinrichtungen bis zu 90 Prozent und bei Hochschulen ohne Unternehmensbeteiligung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wird auch Ladeinfrastruktur gefördert?
Ja. Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird ein Zuschuss von bis zu 40 Prozent gewährt. Der elektrische Anschluss und notwendige Erdarbeiten können mit maximal 10.000 Euro pro Standort gefördert werden.
Wo werden Anträge eingereicht?
Projektskizzen für den Bereich Logistik und Mobilität werden bei der House of Logistics & Mobility GmbH (HOLM) eingereicht. Bewilligungsbehörde ist die HA Hessen Agentur GmbH.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes: Programmübersicht
    foerderdatenbank.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
  2. [02]
    HA Hessen Agentur GmbH (Bewilligungsbehörde)
    hessen-agentur.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
  3. [03]
    House of Logistics & Mobility (HOLM): Innovationsförderung
    frankfurt-holm.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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