BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Land

Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen (Hessen)

Das Land Hessen fördert mit dieser Richtlinie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität. Zuschüsse gibt es für Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die den Logistikstandort Hessen stärken und klimafreundliche Mobilität voranbringen.

Zuständig
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Förderhöhe
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen werden Förderangebote zur Erreichung der Hessischen Innovationsstrategie in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität gebündelt. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit konkretem Anwendungs- und Umsetzungsbezug sowie im Bereich Elektromobilität die Entwicklung, Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der Aufbau von Ladeinfrastruktur. Die Maßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität werden grundsätzlich über die Plattform des House of Logistics & Mobility (HOLM) durchgeführt.

Die Höhe der Förderung richtet sich danach, ob die Zuwendung als Beihilfe gewährt wird. Für gemeinnützige Einrichtungen aus Logistik und Mobilität sowie für kleine und mittlere Unternehmen bestimmt sie sich nach Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a, b, d und e der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Stellt die Förderung keine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar, sind bis zu 100 Prozent möglich. Über die De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 darf ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren höchstens 300.000 Euro erhalten.

Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben, die zur Realisierung des Vorhabens tatsächlich erforderlich sind; nachgewiesen wird über Stundenaufzeichnungen, Anstellungsverträge oder Lohnjournale. Die Auszahlung erfolgt nachschüssig auf Basis der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Hauptsitz oder Betriebsstätte in Hessen

Mitglied, Premiumpartner oder Cluster-Mitglied im HOLM (Bereich Logistik/Mobilität)

Innovations- oder F&E-Bezug zu Logistik, Mobilität oder Elektromobilität

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung: bei KMU und gemeinnützigen Einrichtungen aus Logistik und Mobilität bis zu 50 Prozent, bei Universitäten und Forschungseinrichtungen bis zu 90 Prozent, bei Hochschulen ohne Unternehmensbeteiligung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur wird ein Zuschuss von bis zu 40 Prozent gewährt; elektrischer Anschluss und notwendige Erdarbeiten sind mit maximal 10.000 Euro pro Standort förderfähig.

Wie stellst du den Antrag?

Projektskizzen für den Bereich Logistik und Mobilität werden bei der House of Logistics & Mobility GmbH (HOLM) in Frankfurt am Main eingereicht. Bewilligungsbehörde ist die HA Hessen Agentur GmbH. Der Beihilfeantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind im Bereich Logistik und Mobilität Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen und KMU mit Hauptsitz in Hessen, soweit sie HOLM-Mitglied sind. Im Bereich Elektromobilität sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen antragsberechtigt; eine Beschränkung auf KMU besteht dort nicht.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden bei KMU und gemeinnützigen Einrichtungen bis zu 50 Prozent, bei Universitäten und Forschungseinrichtungen bis zu 90 Prozent und bei Hochschulen ohne Unternehmensbeteiligung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wird auch Ladeinfrastruktur gefördert?
Ja. Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird ein Zuschuss von bis zu 40 Prozent gewährt. Der elektrische Anschluss und notwendige Erdarbeiten können mit maximal 10.000 Euro pro Standort gefördert werden.
Wo werden Anträge eingereicht?
Projektskizzen für den Bereich Logistik und Mobilität werden bei der House of Logistics & Mobility GmbH (HOLM) eingereicht. Bewilligungsbehörde ist die HA Hessen Agentur GmbH.
Wie hoch ist die Förderquote?
Das hängt davon ab, ob die Zuwendung als Beihilfe gewährt wird. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen aus Logistik und Mobilität sind nach Artikel 25 Absatz 3 AGVO bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Liegt keine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV vor, können es bis zu 100 Prozent sein. Über die De-minimis-Verordnung sind höchstens 300.000 Euro in drei Jahren zulässig.
Was bedeutet die 50-Prozent-Grenze im Merkblatt?
Sie ist keine Obergrenze für die Förderung, sondern eine Schwelle für die Personalkosten: Bis zu 50 Prozent Förderintensität sind direkte Personalausgaben bis 120 Prozent des E-15-Satzes der hessischen Personalkostentabelle zuwendungsfähig. Liegt die Zuwendung darüber, greift das Besserstellungsverbot nach Nummer 1.3 der ANBest-P.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    HA Hessen Agentur GmbH (Bewilligungsbehörde)
    hessen-agentur.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
  2. [02]
    House of Logistics & Mobility (HOLM): Innovationsförderung
    frankfurt-holm.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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