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GRW Thüringen – Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gewerbliche Investitionen mit Zuschüssen. Ziel ist die Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft.

Zuständig
Freistaat Thüringen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Thüringen
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Gegenstand der Förderung sind gewerbliche Investitionen, an deren Umsetzung der Freistaat Thüringen ein erhebliches regional- und strukturpolitisches Interesse hat und die zur Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Beschleunigung der Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Thüringer Wirtschaft beitragen. Der Zugang zur Förderung erfolgt über die Positivliste bzw. die bedingte Positivliste. Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Investitionen in Betriebsstätten in Thüringen, gemeinnützige wirtschaftsnahe außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kooperationsnetzwerke sowie Innovationscluster. Investitionsvorhaben können entweder mit sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschüssen gefördert werden; der Investor hat ein Wahlrecht.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Investition in Betriebsstätte in Thüringen

Wirtschaftszweig auf Positivliste oder bedingter Positivliste

Förderfähiges Investitionsvorhaben (Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, Prozessänderung, Erwerb)

Was bekommst du konkret?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für gewerbliche Investitionsvorhaben. Bei KMU sind unter anderem Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zum Ausbau der Kapazitäten, zur Diversifizierung der Produktion, zur grundlegenden Änderung des Produktionsprozesses sowie zum Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte förderfähig. Zusätzlich können Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster gefördert werden. Investitionsvorhaben können mit sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschüssen gefördert werden.

Wie stellst du den Antrag?

Die Thüringer Aufbaubank entscheidet über die Gewährung eines Zuschusses nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die branchenmäßige Einordnung des Unternehmens erfolgt anhand der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige; die Betriebsstätte muss der Positivliste oder bedingten Positivliste zugeordnet werden können. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Häufige Fragen

Was wird gefördert?
Gefördert werden gewerbliche Investitionen, die zur Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft in Thüringen beitragen. Förderfähig sind außerdem Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster.
Wer entscheidet über den Antrag?
Die Thüringer Aufbaubank entscheidet über die Gewährung eines Zuschusses nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung besteht nicht.
Welche Unternehmen sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Betriebsstätten, deren Tätigkeit weder der Positiv- noch der bedingten Positivliste unterfällt, Betriebe der Negativliste, Unternehmen mit mehr als 20 Prozent Leiharbeitern, Unternehmen mit 25 Prozent oder mehr öffentlicher Beteiligung sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Kann ich zwischen Förderarten wählen?
Ja, Investitionsvorhaben können entweder mit sachkapitalbezogenen oder mit lohnkostenbezogenen Zuschüssen gefördert werden. Der Investor hat diesbezüglich ein Wahlrecht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmübersicht Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleFreistaat Thüringen
  2. [02]
    Thüringer Aufbaubank – Bewilligungsbehörde
    aufbaubank.dePrimärquelleFreistaat Thüringen
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