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Zuschuss · bis 200.000 € Land

GRW-Förderung für die gewerbliche Wirtschaft Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt fördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gewerbliche Investitionsvorhaben mit Zuschüssen. Ziel ist die Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Schaffung und Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze im Land.

Max. Förderung
200.000 €
pro Antrag
Zuständig
Land Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Sachsen-Anhalt
Förderhöhe bis zu 200.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Gewerbliche Investitionsvorhaben können durch GRW-Zuschüsse gefördert werden, wenn das Land Sachsen-Anhalt ein erhebliches regional- und strukturpolitisches Interesse an deren Umsetzung hat und die Vorhaben zur Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Bewältigung von Strukturwandel und Transformationsprozessen beitragen. Förderfähig sind Investitionen in Sachkapital an kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen, etwa die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, der Ausbau der Kapazitäten, die Diversifizierung der Produktion, die grundlegende Änderung des Produktionsprozesses oder der Erwerb der Vermögensgegenstände einer Betriebsstätte. Investitionsvorhaben können mit sachbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschüssen gefördert werden; der Investor hat ein Wahlrecht.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte im Land Sachsen-Anhalt

Gesamtinvestition mindestens 30.000 Euro

Förderfähiges Investitionsvorhaben (Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, Prozessänderung, Erwerb)

Was bekommst du konkret?

Investitionsvorhaben können mit sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschüssen gefördert werden. Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses sowie Vorhaben von Großunternehmen können mit höchstens 200.000 Euro Gesamtbetrag innerhalb von drei Steuerjahren nach der De-minimis-Verordnung gefördert werden. Die Höhe der Gesamtinvestition für ein Vorhaben muss mindestens 30.000 Euro betragen. Bei lohnkostenbezogenen Zuschüssen müssen die geförderten Dauerarbeitsplätze mit Arbeitskräften besetzt werden, deren garantierter Bruttolohn mindestens 36.000 Euro und höchstens 80.000 Euro pro Jahr bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche beträgt.

Wie stellst du den Antrag?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der GRW-Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt und des GRW-Koordinierungsrahmens. Investitionsvorhaben werden auf Antrag geprüft; die branchenmäßige Einordnung des Unternehmens erfolgt anhand der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige. Der Antragsteller hat die Branchenzuordnung auf Verlangen nachvollziehbar zu belegen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Häufige Fragen

Wie hoch muss die Gesamtinvestition mindestens sein?
Die Höhe der Gesamtinvestition für ein Vorhaben muss mindestens 30.000 Euro betragen.
Gibt es eine Obergrenze bei der Förderung?
Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses und Vorhaben von Großunternehmen können mit höchstens 200.000 Euro Gesamtbetrag innerhalb von drei Steuerjahren nach der De-minimis-Verordnung gefördert werden.
Kann ich zwischen Förderarten wählen?
Ja, Investitionsvorhaben können entweder mit sachkapitalbezogenen oder mit lohnkostenbezogenen Zuschüssen gefördert werden. Der Investor hat diesbezüglich ein Wahlrecht.
Welche Lohngrenzen gelten bei lohnkostenbezogenen Zuschüssen?
Die geförderten Dauerarbeitsplätze müssen mit Arbeitskräften besetzt werden, deren arbeitsvertraglich garantierter Bruttolohn mindestens 36.000 Euro und höchstens 80.000 Euro pro Jahr bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche beträgt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmübersicht Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleLand Sachsen-Anhalt
  2. [02]
    Investitionsbank Sachsen-Anhalt
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleLand Sachsen-Anhalt
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