BundesBonus
Zuschuss · bis 95 % Bund Aktuell bis 30.06.2027

Grüne Binnenschifffahrt

Das Programm Grüne Binnenschifffahrt bezuschusst Investitionen, die Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in der Binnenschifffahrt nachhaltig senken und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Je nach Vorhaben werden bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben übernommen. Anträge laufen im Rahmen von Förderaufrufen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen.

Fördergeber
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Förderquote bis 95 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung erfolgt in zwei Förderlinien. Förderlinie 1 umfasst Maßnahmen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore, Förderlinie 2 Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung von ÖPNV und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße mit emissionsfreien Binnenschiffen. Gefördert werden Investitionen in die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung bereits im Einsatz befindlicher Binnenschiffe zu emissionsfreien oder sauberen Binnenschiffen sowie Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen in Häfen und außerhalb von Häfen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des Privatrechts und natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, sowie Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sitz oder selbständige Niederlassung in Deutschland
Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen
Teilnahme an einem Korridorvorhaben oder Verkehrsverlagerungsprojekt
Fünfjährige Zweckbindungsfrist wird eingehalten
Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert

Was bekommst du konkret?

Zuschuss von je nach Vorhaben bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten, die Umrüstung vorhandener Binnenschiffe zu emissionsfreien oder sauberen Schiffen sowie Infrastrukturmaßnahmen innerhalb und außerhalb von Häfen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Förderlinie und Förderaufruf wählen

    Anträge werden nur im Rahmen von Förderaufrufen eingereicht, getrennt nach Förderlinie. Die ersten Aufrufe liefen für Förderlinie 1 (Korridore) ab 17.08.2026 und für Förderlinie 2 (Verkehrsverlagerung) ab 01.09.2026, jeweils bis 19.10.2026, 15 Uhr. Einen neuen Aufruf nennen die Programmseiten noch nicht. Für jedes Einzelvorhaben eines Korridorvorhabens oder Verkehrsverlagerungsprojekts ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

  2. 02

    Mit dem Vorhaben erst nach dem Zuwendungsbescheid beginnen

    Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde; als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines Gebrauchsüberlassungs-, Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Der Zuwendungsbescheid muss vor Abschluss eines dieser Verträge bekanntgegeben sein.

  3. 03

    Antragsunterlagen und Vorhabensbeschreibung zusammenstellen

    Die BAV stellt je Förderlinie eine Checkliste zur Antragseinreichung, Erklärungen, eine Vollmachtserklärung und eine Formatvorlage für die Vorhabenbeschreibung bereit. In der Förderlinie 1 reicht die Konsortialführung eines Korridorvorhabens eine gemeinsame Vorhabensbeschreibung ein, der die geforderten Absichtserklärungen als Anhang beizufügen sind; die Parteien regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

  4. 04

    Antrag über easy-Online erstellen und fristgerecht einreichen

    Die Anträge werden über das elektronische Antragsportal easy-Online eingereicht; berücksichtigt wird nur ein vollständiger Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur oder eigenhändiger Unterschrift. Die Anmeldung auf der Plattform „profi-Online“ erfolgt innerhalb der Antragserstellung in easy-Online. Die BAV rät, Anträge schnellstmöglich vollständig einzureichen und nicht bis zum Fristende zu warten.

    Zu easy-Online
  5. 05

    Auswahl im wettbewerblichen Verfahren abwarten

    Die Vergabe der Zuwendungen erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren; die beiden Förderlinien werden getrennt bewertet. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung des Antrags.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Je nach Vorhaben werden bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst.
Welche Förderlinien gibt es?
Förderlinie 1 fördert Maßnahmen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore, Förderlinie 2 Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung von ÖPNV und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße mit emissionsfreien Binnenschiffen.
Was wird konkret gefördert?
Investitionen in die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten, die Umrüstung bereits im Einsatz befindlicher Binnenschiffe zu emissionsfreien oder sauberen Binnenschiffen sowie Infrastrukturmaßnahmen in Häfen und außerhalb von Häfen.
Wer kann Anträge stellen?
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, außerdem Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände.
Wo wird der Antrag gestellt?
Im Rahmen von Förderaufrufen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) in Aurich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Grüne Binnenschifffahrt — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
  2. [02]
    Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (Bewilligungsstelle)
    bav.bund.dePrimärquelleBundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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