Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes |
| Förderhöhe | bis zu 2,5 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit der GuW-Saarland fördert das Saarland kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Zinszuschüsse, um deren Investitionstätigkeit zu unterstützen und einen Beitrag zum Strukturwandel der saarländischen Wirtschaft zu leisten. Antragsberechtigt sind Existenzgründer und -festiger der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, Freiberufler (z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten) sowie in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Sanierungsfälle sind ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Zinszuschüsse oder eine Bürgschaft besteht nicht.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
KMU, Existenzgründer oder Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft
Vorhaben im Saarland
Antrag vor Vorhabenbeginn über die Hausbank
Kein Sanierungsfall bzw. Unternehmen in Schwierigkeiten
Wie stellst du den Antrag?
Die mit einem Zinszuschuss verbilligten Kredite werden von der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) bereitgestellt und über die Hausbank durchgeleitet. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut eigener Wahl zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
Häufige Fragen
Wer kann die GuW-Saarland beantragen?
Wie hoch ist der Kredit?
Wie funktioniert die Zinsverbilligung?
Wo stelle ich den Antrag?
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