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Förderkredit · bis 2,5 Mio. € Land

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Saarland

Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Saarland) dient Gründern, Freiberuflern sowie kleinen und mittleren Unternehmen zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben im Saarland zu einem günstigen Zinssatz. Die Kredite werden aus Mitteln der KfW refinanziert und durch das Saarland im Zins verbilligt. Ziel ist es, die Investitionstätigkeit von KMU zu unterstützen und Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.

Max. Kreditrahmen
2,5 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
Förderhöhe bis zu 2,5 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit der GuW-Saarland fördert das Saarland kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Zinszuschüsse, um deren Investitionstätigkeit zu unterstützen und einen Beitrag zum Strukturwandel der saarländischen Wirtschaft zu leisten. Antragsberechtigt sind Existenzgründer und -festiger der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, Freiberufler (z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten) sowie in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Sanierungsfälle sind ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Zinszuschüsse oder eine Bürgschaft besteht nicht.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

KMU, Existenzgründer oder Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft

Vorhaben im Saarland

Antrag vor Vorhabenbeginn über die Hausbank

Kein Sanierungsfall bzw. Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie stellst du den Antrag?

Die mit einem Zinszuschuss verbilligten Kredite werden von der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) bereitgestellt und über die Hausbank durchgeleitet. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut eigener Wahl zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

Häufige Fragen

Wer kann die GuW-Saarland beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und -festiger der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater oder Architekten sowie kleine und mittlere Unternehmen, die die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Sanierungsfälle sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Kredit?
Der förderfähige Kreditbetrag beträgt maximal 2 Mio. EUR pro Vorhaben. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% der förderfähigen Investitionen bzw. Betriebsmittel betragen; die Laufzeit kann bis zu 20 Jahre betragen.
Wie funktioniert die Zinsverbilligung?
Die Zinsverbilligung des Saarlandes beträgt bis zu 0,50% p.a., bei der Finanzierung von Sachanlageinvestitionen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bis zu 0,75% p.a. Sie wird für die ersten 10 Jahre der Darlehenslaufzeit gewährt.
Wo stelle ich den Antrag?
Die Kredite werden von der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) bereitgestellt und über die Hausbank durchgeleitet. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut eigener Wahl zu stellen.

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