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Zuschuss · bis 10.500 € Kommune

Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle Gelsenkirchen in Gelsenkirchen

Das Förderprogramm energetische Sanierung der Gebäudehülle ist ein kommunaler Zuschuss der Stadt Gelsenkirchen für Wohngebäude, die vor Februar 2002 genehmigt wurden. Gefördert werden Außenwand- und Dachdämmung, Fenster und Haustüren nach Quadratmetersätzen. Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie Mieter mit Einverständnis des Eigentümers. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, Eigenleistungen sind ausgeschlossen.

Max. Förderung
10.500 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt
Förderhöhe bis zu 10.500 €
Zielgruppe Eigentümer, Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden nur Wohngebäude, die vor der ersten Energieeinsparverordnung von Februar 2002 errichtet wurden. Maßgeblich ist das Datum der Baugenehmigung. Der Antrag muss vor Beginn der Umsetzung gestellt werden; begonnen werden darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides. Auch der vorzeitige Abschluss eines Kauf- oder Lieferungsvertrages gilt als Maßnahmenbeginn und ist nur mit Rücktrittsklausel zulässig. Voraussetzung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen. Eigenleistungen sind nicht zugelassen, weil Einbauvorschriften und Nachweise zu erbringen sind.

Die Maßnahme muss mindestens die Bauteilvorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Eine Fachunternehmerbescheinigung mit dem erreichten U-Wert ist beim Verwendungsnachweis vorzulegen. Pro antragsberechtigter Person oder Unternehmen ist ein Antrag pro Jahr möglich. Die Maßnahme muss ab Fertigstellung mindestens zehn Jahre erhalten bleiben. Wohnungsunternehmen, Wohnungsgesellschaften, Hausverwaltungen und andere Firmen, die hauptsächlich Immobilien bauen, bewirtschaften, verwalten oder vermieten, sind von der Beantragung ausgeschlossen. Einrichtungen von Bund, Land und Kommune ebenfalls.

Schnell-Check

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Maßgeblich ist das Datum der Baugenehmigung, nicht der Fertigstellung. Gebäude, die nach Inkrafttreten der ersten Energieeinsparverordnung im Februar 2002 genehmigt wurden, sind ausgeschlossen.

Der Antrag muss vor Beginn gestellt und der Zuwendungsbescheid abgewartet werden. Schon ein Kauf-, Leistungs- oder Liefervertrag gilt als Beginn, außer er enthält eine Rücktrittsklausel für den Fall, dass der Bescheid nicht erteilt wird; Planungsleistungen sind ausgenommen.

Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen und die Einhaltung der Bauteilwerte nach dem Gebäudeenergiegesetz bescheinigen. Eigenleistungen sind wegen der Einbauvorschriften und der nötigen Nachweise nicht zugelassen.

Jede Maßnahme muss mindestens die Bauteilanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Anders als bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude genügt der gesetzliche Standard.

Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen und andere Firmen, die sich hauptsächlich mit Bau, Bewirtschaftung, Verwaltung oder Vermietung von Immobilien befassen, dürfen nicht beantragen. Auch Einrichtungen von Bund, Land und Kommune sind ausgeschlossen.

Gemischt genutzte Häuser werden nur gefördert, wenn der Anteil des Wohnraums größer ist als der gewerblich genutzte Teil.

In Wohnungseigentümergemeinschaften kann die Dämmung von Außenwänden und Dach nur die Hausgemeinschaft gemeinsam beantragen; die Dämmung einzelner Wohnungen ist nicht förderfähig. Fenster und Türen können Einzelpersonen für ihre Wohnung beantragen.

Wer gefördert wird, ist damit einverstanden, dass die Stadt Gelsenkirchen mindestens ein Foto der fertigen Maßnahme als Umsetzungsbeispiel veröffentlicht.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Baugenehmigung für das Gebäude vor Februar 2002 (vor der ersten Energieeinsparverordnung)Maßgeblich ist das Datum der Baugenehmigung, nicht der Fertigstellung. Gebäude, die nach Inkrafttreten der ersten Energieeinsparverordnung im Februar 2002 genehmigt wurden, sind ausgeschlossen.
Antrag vor MaßnahmenbeginnDer Antrag muss vor Beginn gestellt und der Zuwendungsbescheid abgewartet werden. Schon ein Kauf-, Leistungs- oder Liefervertrag gilt als Beginn, außer er enthält eine Rücktrittsklausel für den Fall, dass der Bescheid nicht erteilt wird; Planungsleistungen sind ausgenommen.
Ausführung durch Fachunternehmen, keine EigenleistungEin Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen und die Einhaltung der Bauteilwerte nach dem Gebäudeenergiegesetz bescheinigen. Eigenleistungen sind wegen der Einbauvorschriften und der nötigen Nachweise nicht zugelassen.
Mindestens GEG-StandardJede Maßnahme muss mindestens die Bauteilanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Anders als bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude genügt der gesetzliche Standard.
Wohnungsunternehmen ausgeschlossenWohnungsunternehmen, Hausverwaltungen und andere Firmen, die sich hauptsächlich mit Bau, Bewirtschaftung, Verwaltung oder Vermietung von Immobilien befassen, dürfen nicht beantragen. Auch Einrichtungen von Bund, Land und Kommune sind ausgeschlossen.
Einverständnis zur Veröffentlichung eines Fotos der fertigen MaßnahmeWer gefördert wird, ist damit einverstanden, dass die Stadt Gelsenkirchen mindestens ein Foto der fertigen Maßnahme als Umsetzungsbeispiel veröffentlicht.
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Angebote einer Fachfirma einholen

    Für jede Leistung (Außenwand, Dach, Fenster) holen Sie ein Angebot mit Quadratmetern, U-Werten und Dämmstoff ein; bei Haustüren genügt der U-Wert. Dazu kommen ein Eigentumsnachweis, etwa ein Grundbuchauszug oder der Bescheid über die Grundbesitzabgaben, und Fotos des Ausgangszustands.

  2. 02

    Antrag vor Maßnahmenbeginn einreichen

    Den Antrag mit Datenschutz-Einwilligung senden Sie über das Serviceportal, per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Stadt; Mieter legen die schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers bei. Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

  3. 03

    Zuwendungsbescheid abwarten, dann beauftragen

    Mit der Umsetzung beginnen Sie erst nach Erhalt des Bescheids des Referats Umwelt; Planungsleistungen sind ausgenommen. Kauf-, Leistungs- oder Lieferverträge schließen Sie vorher nur mit einer Rücktrittsklausel für den Fall, dass der Bescheid nicht erteilt wird.

  4. 04

    Sanierung vom Fachunternehmen ausführen lassen

    Eigenleistungen sind nicht zugelassen. Weichen Sie von den eingereichten Unterlagen ab, brauchen Sie vorher die schriftliche Zustimmung der Stadt.

  5. 05

    Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

    Nach Umsetzung und Bezahlung legen Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise, die Fachunternehmerbescheinigung mit dem erreichten U-Wert und Fotos der Maßnahme vor; danach wird der Zuschuss ausgezahlt. Die Rechnungen bewahren Sie zehn Jahre ab Fertigstellung auf.

Wo stellst du den Antrag in Gelsenkirchen?

Als lokale Anlaufstelle ist für Gelsenkirchen Gelsenkirchen hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Gelsenkirchen wird in Nordrhein-Westfalen als Stadt geführt. In der Region leben 257.651 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05513.

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss zahlt Gelsenkirchen für eine Dachdämmung?
Für mineralische Dämmstoffe gibt es 25 Euro je Quadratmeter, für natürliche Dämmstoffe 30 Euro je Quadratmeter. Im Einfamilienhaus ist die Dachdämmung auf 2.500 beziehungsweise 3.000 Euro gedeckelt, im Mehrfamilienhaus auf 4.000 beziehungsweise 5.000 Euro.
Kann ich die Gelsenkirchener Förderung mit der KfW-Bundesförderung kombinieren?
Ja. Die Richtlinie stellt ausdrücklich fest, dass Zuwendungen anderer Stellen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude nicht förderschädlich sind. Umgekehrt muss der Antragsteller selbst prüfen, ob das jeweils andere Programm die kommunale Förderung ausschließt.
Sind Mieter antragsberechtigt?
Ja, Mieter können den Zuschuss beantragen, wenn sie eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen. Antragsberechtigt sind außerdem Eigentümer, Unternehmen, Genossenschaften und gemeinnützige Organisationen mit Eigentum an der Immobilie.
Wird Innendämmung gefördert?
Nur ausnahmsweise, etwa bei Gebäuden unter Denkmalschutz oder mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Liegt die Immobilie im Bereich einer Gestaltungssatzung, ist vorher das Referat Bauordnung und Bauverwaltung einzubeziehen.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Der Zuschuss wird nachgelagert gezahlt, also erst nach Umsetzung und Bezahlung der Handwerkerrechnungen. Vorzulegen sind Rechnungen, Zahlungsnachweise, eine Fachunternehmerbescheinigung mit U-Wert und Fotos der Maßnahme.
Wie viel gibt es für neue Fenster und eine Haustür?
Zweifach verglaste Fenster bringen 25 Euro, dreifach verglaste 50 Euro je Quadratmeter, gedeckelt auf 500 beziehungsweise 1.000 Euro im Einfamilienhaus und 1.000 beziehungsweise 3.000 Euro im Mehrfamilienhaus. Eine Haustür wird pauschal mit 250 Euro im Einfamilienhaus und 400 Euro im Mehrfamilienhaus gefördert.
Können Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft einzeln beantragen?
Für Fenster und Türen einzelner Wohnungen ja. Die Dämmung von Außenwand und Dach kann nur die Hausgemeinschaft gemeinsam beantragen; die Dämmung einzelner Wohnungen wird nicht gefördert.
Was passiert, wenn das Jahresbudget aufgebraucht ist?
Die Förderung gilt jeweils für das laufende Haushaltsjahr der Stadt. Erreichen die Auszahlungen die dafür bereitgestellten Haushaltsmittel, wird die Förderung eingestellt; ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.
Was gilt bei einem Verkauf des Hauses innerhalb von zehn Jahren?
Die Maßnahme muss zehn Jahre ab Fertigstellung erhalten bleiben. Bei einem Eigentümerwechsel ist diese Bindung einschließlich Instandhaltung und Pflege an den Käufer weiterzugeben; sonst kann die Stadt den Bescheid aufheben und den Zuschuss zurückfordern.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Übersicht der Klima-Förderprogramme der Stadt Gelsenkirchen
    gelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt
  3. [03]

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