Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt |
| Förderhöhe | bis zu 10.500 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden nur Wohngebäude, die vor der ersten Energieeinsparverordnung von Februar 2002 errichtet wurden. Maßgeblich ist das Datum der Baugenehmigung. Der Antrag muss vor Beginn der Umsetzung gestellt werden; begonnen werden darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides. Auch der vorzeitige Abschluss eines Kauf- oder Lieferungsvertrages gilt als Maßnahmenbeginn und ist nur mit Rücktrittsklausel zulässig. Voraussetzung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen. Eigenleistungen sind nicht zugelassen, weil Einbauvorschriften und Nachweise zu erbringen sind.
Die Maßnahme muss mindestens die Bauteilvorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Eine Fachunternehmerbescheinigung mit dem erreichten U-Wert ist beim Verwendungsnachweis vorzulegen. Pro antragsberechtigter Person oder Unternehmen ist ein Antrag pro Jahr möglich. Die Maßnahme muss ab Fertigstellung mindestens zehn Jahre erhalten bleiben. Wohnungsunternehmen, Wohnungsgesellschaften, Hausverwaltungen und andere Firmen, die hauptsächlich Immobilien bauen, bewirtschaften, verwalten oder vermieten, sind von der Beantragung ausgeschlossen. Einrichtungen von Bund, Land und Kommune ebenfalls.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Baujahr vor Februar 2002
Antrag vor Maßnahmenbeginn
Ausführung durch Fachunternehmen, keine Eigenleistung
Mindestens GEG-Standard
Ein Antrag pro Jahr, 10 Jahre Zweckbindung
Wohnungsunternehmen ausgeschlossen
Wo stellst du den Antrag in Gelsenkirchen?
Als lokale Anlaufstelle ist für Gelsenkirchen Gelsenkirchen hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Gelsenkirchen wird in Nordrhein-Westfalen als Stadt geführt. In der Region leben 257.651 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05513.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss zahlt Gelsenkirchen für eine Dachdämmung?
Kann ich die Gelsenkirchener Förderung mit der KfW-Bundesförderung kombinieren?
Sind Mieter antragsberechtigt?
Wird Innendämmung gefördert?
Wann wird das Geld ausgezahlt?
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Wo findest du die Originalquellen?
- Dienstleistung 'Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle' im Bürgerservice der Stadt Gelsenkirchen
- Richtlinie der Stadt Gelsenkirchen zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (PDF)
- Übersicht der Klima-Förderprogramme der Stadt Gelsenkirchen
- Serviceportal Gelsenkirchen — Online-Antragstellung
Unsere Quellen
- [01]Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle Gelsenkirchen — Offizielle Programmseitegelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt
- [02]Übersicht der Klima-Förderprogramme der Stadt Gelsenkirchengelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt
- [03]Richtlinie der Stadt Gelsenkirchen zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (PDF)gelsenkirchen.deRechtsgrundlageStadt Gelsenkirchen — Referat Umwelt
Diese Seite zeigt Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle Gelsenkirchen mit Fokus auf Gelsenkirchen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.