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Zuschuss · bis 50 % Kommune

Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen in Gelsenkirchen

Das Haus- und Hofflächenprogramm ist ein Zuschuss der Stadt Gelsenkirchen aus der Städtebauförderung für private Eigentümer in festgelegten Stadterneuerungsgebieten. Gefördert werden die gestalterische Aufwertung von Fassaden und die ökologische Aufwertung von Hof-, Vorgarten- und Gartenflächen. Voraussetzung ist eine Modernisierungsberatung im zuständigen Stadtteilbüro vor der Antragstellung.

Zuständig
Stadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung
Förderhöhe ab 500 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert wird nur in den vom Rat festgelegten Stadterneuerungsgebieten, für die Städtebaufördermittel des Landes bewilligt sind. Aktuell genannt werden Hassel/Westerholt/Bertlich, Bochumer Straße, Schalke-Nord, Neustadt und Rotthausen. Vor der Antragstellung ist eine ganzheitliche Modernisierungsberatung im zuständigen Stadtteilbüro nachzuweisen, inklusive Gebäudebesichtigung und Beratung zu energetischer Sanierung. Eine Kopie des Beratungsberichts gehört zum Antrag. Die Maßnahmen müssen hinsichtlich Lage und Zustand sinnvoll und wirtschaftlich sein; das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.

Die Maßnahmen müssen mietneutral durchgeführt werden. Für die neu hergerichtete Nutzung gilt eine zehnjährige Zweckbindung ab Fertigstellung; bei Verstößen können Zuschüsse zurückgefordert werden. Dem Antrag sind mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben beizufügen oder der schriftliche Nachweis, dass der Versuch unternommen wurde. Eigenleistungen bei der Aufwertung von Fassaden- und Hofflächen sind nicht förderfähig. Garten- und Hofflächenmaßnahmen bei Häusern mit weniger als drei Wohneinheiten sind ausgeschlossen; Vorgärten sind davon ausgenommen. Für Hof-, Vorgarten- und Gartenflächen sind auch Mieter und Mietergemeinschaften antragsberechtigt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Lage im Stadterneuerungsgebiet

Modernisierungsberatung im Stadtteilbüro ist Pflicht

Gebäude mindestens zehn Jahre alt

Mietneutral und zehn Jahre zweckgebunden

Drei Kostenvoranschläge, keine Eigenleistung

Hofmaßnahmen erst ab drei Wohneinheiten

Wo stellst du den Antrag in Gelsenkirchen?

Als lokale Anlaufstelle ist für Gelsenkirchen Gelsenkirchen hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Gelsenkirchen wird in Nordrhein-Westfalen als Stadt geführt. In der Region leben 257.651 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05513.

Häufige Fragen

Was wird im Haus- und Hofflächenprogramm konkret bezuschusst?
An der Fassade unter anderem Anstrich und Reinigung, Rückbau von Fassadenverkleidungen und Vordächern, künstlerische Gestaltung sowie Fassaden- und Dachbegrünung. Im Hof unter anderem Abbruch von Schuppen und Mauern, Entsiegelung von Hof- und Vorgartenflächen, Rückbau von Kies- und Schotterflächen, Spielflächen und Mietergärten.
Wie hoch ist der Zuschuss bei einem Einfamilienhaus?
Bei Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sind es maximal 40 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Auf 50 Prozent steigt die Quote, wenn sich mindestens zwei benachbarte Eigentümer einer zusammenhängenden Hausgruppe auf ein gemeinsames Farbkonzept und die gleichzeitige Umsetzung einigen.
Gibt es eine Untergrenze für die Förderung?
Ja. Maßnahmen, bei denen der Zuschuss die Bagatellgrenze von 500 Euro nicht überschreitet, werden nicht gefördert. Nach oben begrenzt die Richtlinie die Zahl voll geförderter Maßnahmen: ab der sechsten abgeschlossenen Gebäudemaßnahme sinkt die Quote auf maximal 40 Prozent.
Können auch Mieter einen Antrag stellen?
Für Maßnahmen an Hof-, Vorgarten- und Gartenflächen sind auch Mieter und Mietergemeinschaften antragsberechtigt. Sie brauchen dafür eine Vollmacht und Einverständniserklärung des Eigentümers.
Was passiert, wenn das Haus ein Baudenkmal ist?
Dann ist vor Maßnahmenbeginn ein Antrag auf Erlaubnis nach Paragraf 9 Denkmalschutzgesetz NRW und die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erforderlich. Das gilt auch für Gebäude in der engeren Umgebung eines eingetragenen Baudenkmals.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen — Offizielle Programmseite
    gelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung
  2. [02]
  3. [03]
    Informationsbroschüre Haus- und Hofflächenprogramm (PDF)
    gelsenkirchen.dePrimärquelleStadt Gelsenkirchen — Stadterneuerung

Diese Seite zeigt Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen mit Fokus auf Gelsenkirchen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.